1. Billigung des Rahmenplanes "Berliner Straße" im Ortsteil Weddinghofen
2. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 118 "Berliner Straße"
3. Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt die
Rahmenplanung „Berliner Straße“ im Stadtteil Weddinghofen entsprechend Anlage
1.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. WD 118 „Berliner Straße“ im Verfahren
der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgerversammlung durchzuführen.
Die Anlagen sind
Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Am 09.09.2008
wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung ein Rahmenplan zur Bebauung des Bereiches zwischen „Berliner Straße“ und „Am Hauptfriedhof“
vorgestellt (vgl. Drucksache Nr. 9/1352).
Durch Änderung
der Rahmenbedingungen, insbesondere durch die Aufgabe des Altenpflegeprojektes
durch den Investor, wurde die Planung nicht weiterverfolgt.
Aufgrund der
beabsichtigten Schließung der südlich der Berliner Straße liegenden Heideschule
sowie der städtebaulichen Potentiale und Chancen der Gesamtfläche für den
Ortsteil Weddinghofen soll die Planung
für den Bereich wieder aufgenommen werden.
Die Verwaltung
hat den Planungsbereich aus diesem
Grunde entsprechend vergrößert und eine Rahmenplanung erarbeitet. Diese umfasst
den gesamten Bereich von der Straße „Am Hauptfriedhof“ bis zur Straße
„Goekenheide“. Der Rahmenplan, der als Zielkonzept die Grundstruktur der
angestrebten Entwicklung skizzieren soll, befindet sich in Anlage 1.
Die
Entwicklungsziele sind hierbei schematisch dargestellt, die konkrete Planung
erfolgt auf Ebene des anschließenden Bebauungsplanes.
Die Entwicklung
der Fläche ist städtebaulich sinnvoll, da diese inmitten des Siedlungsgefüges
mit kurzer, fußläufiger Entfernung zum Stadtteilzentrum Schulstraße liegt. Der
hohe Anteil an erhaltenswerten Grünstrukturen, alten Bäumen und Hecken, das
vorhandene Gewässer sowie weiterführende Fuß- und Radwege stellen hierbei eine Chance dar, den Bereich
qualitätsvoll zu entwickeln und gleichzeitig eine Aufwertung auch der
angrenzenden Quartiere - südlich und östlich grenzt mehrgeschossiger
Mietwohnungsbau an - herbeizuführen.
Der
nordwestliche Teil der Fläche wird zur Zeit landwirtschaftlich genutzt, im
mittleren Bereich befinden sich eine Brachfläche, ein Bolzplatz, ein
Mehrzweckplatz sowie ein Kleingarten. Im südöstlichen Teil liegt der
Schulkomplex Heideschule mit Sporthalle.
Der Bereich
westlich der Berliner Straße wird von
einem Graben (Gewässer 2. Ordnung) gesäumt und mittig geteilt. Im gesamten
Planbereich befindet sich ein hoher Anteil an erhaltenswertem Baumbestand sowie
prägenden Laubhecken.
Der Rahmenplan
beinhaltet im Einzelnen folgende Ziele:
Wohnnutzung
Westlich der
Berliner Straße sollen Wohnbaugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser mit
einer Grundstücksgröße von mehr als
300m² entwickelt werden. Der Bedarf
nach qualitätsvollen Einzelhausgrundstücken, angebunden an Grünflächen und
Infrastruktur, wird in Weddinghofen als gegeben eingestuft.
Die
Oberflächenwässer sollen soweit wie möglich in den bestehenden Graben (Gewässer
2. Ordnung) abgeleitet werden.
Im östlichen
Teil des Gebietes ist die Entwicklung von Mehrgenerationen- oder
Seniorenwohnprojekte, unter Einbeziehung des erhaltenswerten Baumbestandes und
in Angliederung an den südwestlich befindlichen Grünzug, geplant. Der Bedarf
ergibt sich aufgrund der vorhandenen Bewohnerstrukturen und des mangelnden
Angebotes an barrierefreien Wohnungen im Gesamtgebiet.
Spiel und
Sport
Südlich der
Berliner Straße soll die Anlage eines Spiel- und Bolzplatzes in Angliederung an
die bestehende Sportfläche mit Sporthalle im Süden, die erhalten bleibt,
erfolgen.
Der Spiel- und
Bolzplatz soll als zentraler Schwerpunktspielplatz entsprechend Spielflächenbedarfsplan
ein Angebot für den gesamten Stadtteil darstellen.
Der Spielplatz
wäre von der Berliner Straße oder über den Fuß- und Radweg von der Goekenheide
aus gut erreichbar.
Durch die
Anordnung des Spiel- und Bolzplatzes südlich der Berliner Straße ergäbe sich
ein räumlicher Zusammenhang der Sport- und Spielflächen.
Eine mögliche
Alternative hinsichtlich der Lage der Spiel- und Bolzfläche ist es, den
Bolzplatz direkt nördlich der Berliner Straße zu belassen und um den Spielplatz
am gleichen Standort zu erweitern. Zum einen ergäbe sich der Vorteil einer
vollständigen Einbeziehung des in dem Bereich vorhandenen Baum- und
Heckenbestandes einschließlich Gewässer in den Spielplatzbereich. Zum anderen
bestünde südlich der Berliner Straße die Möglichkeit, den Nutzungsbereich des
Mehrgenerationen- und Seniorenwohnens weiter auszuweiten.
Grünverbindungen
Es ist die
Entwicklung eines durchgängigen Grünzuges zwischen der Straße „Am
Hauptfriedhof“ und der Goekenheide mit
Verbindung an externe Grünflächen geplant. Westlich schließt sich der
Seseke-Landschaftspark an, im Süden der Außenbereich gemäß Landschaftsplan.
Der Grünzug soll
im Gebiet dem vorhandenen Gewässer und südlich der Berliner Straße den vorhandenen
Gehölzstrukturen folgen. Begleitet werden soll der Grünzug von einem Fuß- und
Radweg (siehe unten: Fuß- und Radwege).
Der Erhalt und
die Entwicklung der Grünverbindungen mit Wegesystemen unter weitgehendem Erhalt
von Bäumen soll ein Angebot für alle
Generationen gleichermaßen darstellen und die Qualitäten für die neuen
Wohnnutzungen und die der angrenzenden Quartiere sichern bzw. verbessern.
Neben der
Aufwertung des Stadtteils wird auch den Zielen des Emscher Landschaftsparks
sowie des Ortsrandkonzeptes entsprochen, die Landschaft in den Siedlungsbereich
hineinzuziehen.
Fuß- und
Radwege
Der nördlich
bestehende heckengesäumte Fuß- und Radweg mit Anschluss an die Weiterführung
nach Westen soll erhalten bleiben. Darüber hinaus ist die Schaffung einer
durchgängigen Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Straße „Am Hauptfriedhof“
und der Goekenheide geplant. Der Weg stellt eine Verlängerung des bestehenden
Weges im Westen in Begleitung des Gewässers dar, folgt südlich der Berliner
Straße dem Gehölzbestand und schwenkt dann auf den bestehenden öffentlichen Weg
mit Anschluss an die Goekenheide.
In der Mitte des
Gebietes ist die Verbindung des nördlichen und südlichen Fußweges im Bereich
des Gewässers geplant.
Der Erhalt und
die Schaffung von eigenständigen Fuß- und Radwegeverbindungen mit Anschluss und
Weiterführung an vorhandene Wegesysteme ist planerisch sinnvoll und setzt
gleichzeitig Zukunftsimpulse. Durch die Fuß- und Radwergeverbindungen sowie
Grünverbindungen wird auch die Umgebungsbebauung, die hieran angebunden wird,
eine Aufwertung erfahren.
Straßen/Wohnwege
Neben der
beschriebenen Fuß- und Radwegeerschließung soll die Erschließung der geplanten
Wohngebiete für Kraftfahrzeuge durch Wohnwege von den bestehenden
Sammelstraßen „Am Hauptfriedhof“ sowie
„Berliner Straße“ aus erfolgen. Der Sportbereich mit Sporthalle sowie das
Mehrgenerationen-Wohnen sollen von der Berliner Straße aus erschlossen werden.
Der vorgesehene
Kreisverkehr an der Goekenheide lässt keine ausreichende Erschließung für Kfz von
Süden in das Baugebiet zu. Insofern soll von der Goekenheide aus das Gebiet nur
über einen Fuß- und Radweg erschlossen werden.
Ver- und
Entsorgung
Abwasserleitungen
bestehen im Bereich der Sammelstraßen „Berliner Straße“ und „Am Hauptfriedhof“
sowie im Bereich des bestehenden nördlichen Fußweges. Eine Einleitung des
Oberflächenwassers in das vorhandene Gewässer ist möglich.
Versorgungsleitungen
bestehen ebenfalls in den beiden genannten Sammelstraßen.
Die vorgestellte
Rahmenplanung stellt die geplante Zielsetzung für den Bereich dar.
Die konkrete
Planung soll im Anschluss durch Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen.
Die Verwaltung
schlägt daher für den Geltungsbereich in Anlage 2 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes vor. Der Bereich soll, den Zielen der Rahmenplanung folgend,
einer städtebaulich sinnvollen und geordneten Nutzung zugeführt werden.
Der vorgesehene
Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehört zur Gemarkung Weddinghofen, Flur 11,
und hat eine Größe von rund 5,3 ha. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 2
dargestellt. Er wird begrenzt
im Norden durch
die nördlichen Grenzen der Flurstücke 699, 701, 438 und 702,
im Osten durch
die westliche Straßenbegrenzung der Berliner Straße, der nördlichen und
östlichen Grenze des Flurstücks 559, der östlichen Grenze des Flurstücks 565, der östlichen Grenze des
Flurstücks 221,
im Süden durch
die nördliche Straßenbegrenzungslinie der „Goekenheide“,
im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 194,
057, 56, 55, durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 44, 43, 39 und durch
die östliche Straßenbegrenzungslinie der Straße „Am Hauptfriedhof“.
Der
Bebauungsplan soll für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Bereich nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) im Verfahren der Innenentwicklung nach
§ 13 a BauGB aufgestellt werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen
hierfür liegen vor.
Kurzfristig soll
zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB auf
Grundlage der Rahmenplanung durchgeführt werden. Der Bebauungsplan soll im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB durchgeführt werden.
Der gültige
Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich nördlich der Berliner Straße
„Grünfläche“ und südlich „Gemeinbedarfsfläche“ dar. Der in Aufstellung
befindliche Flächennutzungsplan stellt für einen Großteil der bisherigen
Grünfläche „Wohnbaufläche“ dar. Der Flächennutzungsplan soll, insbesondere für
den Bereich der jetzigen Heideschule, im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a
Abs. 2 Nr.2 BauGB angepasst werden.
Die überwiegende
Fläche steht im Eigentum von verschiedenen Grundstückseigentümern: der Harpen
AG, einem Privateigentümer, privaten Eigentümergemeinschaften sowie der Stadt
Bergkamen. Damit eine Ausgewogenheit
bezüglich späterer öffentlicher Nutzungen erreicht wird, ist beabsichtigt, eine
freiwillige Umlegung mit Vertragsbindung zu vereinbaren.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Kellermann |
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