Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) mit der
Sammlung und Transport der Wertstofftonne für den Zeitraum 01.07.2012 bis
31.12.2013 zu beauftragen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag
des Kreises Unna hat in seiner Sitzung am 20.03.2012 den Entwurf der
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes zur Kenntnis genommen und in das
Beteiligungsverfahren verwiesen.
Die Firma
Remondis, Lünen, ist derzeitiger Inhaber des Fuhrauftrages des Dualen System
Deutschland (DSD) für den Landkreis Unna im Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013.
Im ersten Halbjahr 2013 wird die nächste Ausschreibungsrunde für den Kreis Unna
durch einen der Systembetreiber der Verpackungsverordnung erfolgen.
Im Hinblick
auf die ab dem 01.01.2015 verbindliche Einführung einer Wertstofftonne durch
das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
(Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG / siehe
Drucksache Nr. 10/0873) hat die Gesellschaft für Wertstoff- und
Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) – in Abstimmung mit der Umweltverwaltung
des Kreises Unna – zum Zweck der vorzeitigen Einführung der Wertstofftonne
mehrfach mit der Firma Remondis als derzeitigem LVP-Sammler über
Kooperationspotenziale gesprochen.
Im Ergebnis
konnte eine Einigung entwickelt werden, die laut GWA zu einer „fairen
Kooperation auf Augenhöhe“ führt und nicht nur kurzfristig angelegt ist.
Aufgrund der
laufenden Beauftragung von Remondis zur LVP-Erfassung bis zum 31.12.2013 hat
diese Kooperation zwei Phasen:
-
Pilotphase einer
Wertstofftonne im Kreis Unna vom 01.07.2012 bis 31.12.2013
-
Ab dem
01.01.2014: dauerhafter Betrieb einer Wertstofftonne im Kreis Unna und
möglichst gemeinsame Bewirtschaftung als Arbeitsgemeinschaft
Die GWA hat
mit Remondis für die Pilotphase folgende Eckpunkte verabredet:
-
Die GWA
wird als Subunternehmer von Remondis unter anderem in Bergkamen tätig.
-
Die
Aufgabenwahrnehmung erfolgt jeweils eigenverantwortlich; jeder beschafft einen
eigenen Behälterbestand.
-
Die GWA
bedient sich grundsätzlich der GWA-Logistik; unter anderem in Bergkamen können
die Kommunalbetriebe selbst Leistungen erbringen, jedoch nur zu den
Konditionen, die das Projekt tragen kann.
-
Die stoffgleichen
Nichtverpackungsmengen werden durch Remondis sortiert und verwertet.
Restmüllanteile werden durch die AKU in der MVA Hamm als kommunaler Mengenstrom
entsorgt.
-
Die GWA
nimmt die Öffentlichkeitsarbeit für die Projekteinführung wahr.
-
Das Projekt
wird wissenschaftlich begleitet (Sortieranalyse).
Die
Betriebsleitung EBB schlägt vor, die Abfuhr der Wertstofftonne ab dem
01.07.2012 aus folgenden Gründen durch den EBB durchzuführen:
- Die Intention des EBB ist es, immer
Ansprechpartner für die BürgerInnen Bergkamens in möglichst allen
Fragen der Sammlung und des Transportes für Abfall zu sein. Ein Verweis
von beschwerdeführenden BürgerInnen an die DSD-Hotline bzw. den
Disponenten der Firma Remondis in Selm bzw. Lünen würde zukünftig entfallen.
- Mit der Übernahme des Fuhrauftrages
läge auch die Disposition und Routenplanung beim EBB; dies würde die
Möglichkeit von Optimierungen bieten (z. B. Verlegung der Sammlung in der
Innenstadt von montags auf einen anderen Tag), in der Regel eine Entzerrung
der Abfuhren ermöglichen (nicht Bio-, Papier- und Wertstofftonne an einem
Tag), Feiertagsverlegungen sinnvoll zu terminieren (siehe Ostern 2012).
- Aufgrund der zentralen Betriebslage
im Sammelgebiet und längeren Arbeitszeiten im Vergleich zum derzeit
tätigen Entsorger ist die Abarbeitung einer Reklamation in der Regel noch
am gleichen Tage möglich.
- Da das Gefäßmanagement ebenfalls
beim EBB läge würde hier ebenfalls die schnelle Reaktionszeit bei
Austausch oder Ersatz von Gefäßen zum Tragen kommen (zweimal pro Woche).
- Durch den zusätzlichen
Aufgabenbereich erfolgt eine Stärkung des Betriebes; hier könnten weitere
Synergieeffekte – insbesondere im Fuhrparkbereich – erzielt werden.
Zwischen der
GWA und der Betriebsleitung EBB wurden in mehreren Verhandlungsrunden die
nachfolgenden Eckpunkte vereinbart:
- Entgelt
Die GWA als Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer (=EBB) ein Entgelt in Höhe von 3,50 € netto zzgl. Mwst. pro Einwohner und Jahr (auf Bergkamen bezogen also rd. 175.000 €).
- Kosten
a) Fahrzeug
Die GWA beschafft das Abfallsammelfahrzeug vom Typ Seitenlader für den EBB (in EBB-Hausfarbe und entsprechenden Logos) und berechnet eine monatliche Mietrate. Für dieses Fahrzeug wird ebenfalls ein Voll-Service-Wartungsvertrag wie für die vorhandenen Abfallsammelfahrzeuge des EBB abgeschlossen. Sollte die Abfuhr der Wertstofftonne nach 18 Monaten nicht durch den EBB weitergeführt werden, übernimmt der EBB das vg. Fahrzeug und reduziert die im Jahr 2014/15 anstehende Ersatzbeschaffung von neuen Abfallsammelfahrzeugen um ein Exemplar.
b) Personal
Für den Zeitraum von 18 Monaten ist ein Fahrer (Führerscheinklasse C oder 2 alte Fassung) zusätzlich für den Aufgabenbereich Wertstofftonne einzustellen (Zeitvertrag gem. TVöD).
c) Treibstoff
Es wird von durchschnittlichen Jahresnettokosten in Höhe von 1,40 € (= 1,66 € brutto) pro Liter Diesel im 18-monatigen Erstvertragszeitraum ausgegangen.
d) Bestandsfahrzeug
Ein Abfallsammelfahrzeug reicht für die Abfuhr der rd. 14.500 Wertstoffgefäße im Stadtgebiet Bergkamen nicht aus; es fallen weitere Kosten in Höhe von rd. 12.000 € für den Einsatz eines weiteren Fahrzeuges für die vg. Abfuhr an.
e) Sonstiges
Steuern, Versicherung, Reparaturkosten außerhalb des Voll-Service-Wartungsvertrages sowie Gewährleistungs-/Garantiezeitraumes der Hersteller, Mautgebühren, Fahrzeugwäsche, Fuhrparkumlage, Flatrate-Telefonkosten werden kalkuliert wie bei den vorhandenen Abfallsammelfahrzeugen.
In der Zusammenfassung stellt sich der vg. Kalkulationsblock wie folgt dar:
Kostenart |
Betrag / Jahr |
Abfallsammelfahrzeug/Seitenlader |
42.000 € |
Voll-Service-Wartungsvertrag |
9.600 € |
Personalkosten |
60.000 € |
Kraftstoff |
35.000 € |
Einsatz 2.
Seitenlader |
12.000 € |
Sonstiges (Steuer,
Versicherung, Reparaturen/-material, |
4.900 € |
|
163.500 € |
Damit wird eine volle Kostendeckung erreicht.
Anzumerken
ist, dass der gesamte Geschäftsvorfall „Wertstofftonne“ im Produkt 3 des EBB –
DSD – finanztechnisch abgewickelt wird. Es besteht somit eine strikte Trennung
zu den Gebührenarten Abfall (Produkt 1) und Straßenreinigung/Winterdienst
(Produkt 2). Rechnungen werden mit Umsatzsteuer beaufschlagt, Vorsteuerabzug in
Anspruch genommen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Techn. Beigeordneter |
|
Stv.
Betriebsleiter EBB Polplatz |
Sachbearbeiter Grotefels |
Sachbearbeiter Heinemann |