Betreff
Schülerzahlenentwicklung im Grundschulbereich
Vorlage
10/0841
Aktenzeichen
hö-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

 

Schülerzahlenentwicklung im Grundschulbereich

 

1.      Allgemeine Entwicklung der Schülerzahlen

 

In seiner Sitzung am 22.03.2011 (Drucksache Nr. 10/0533) wurde der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung ausführlich über die Schulentwicklungsplanung im Primarbereich informiert.  Aufgrund der vorgelegten Daten wurde die Verwaltung beauftragt, die für die Schließung der Aliso-Grundschule in Bergkamen-Oberaden und der Pestalozzi-Grundschule in Bergkamen-Mitte erforderlichen Schritte einzuleiten. Der Rat der Stadt Bergamen hat in seiner Sitzung am 14.07.2011 (Drucksache Nr. 10/0640) den Beschluss gefasst, die Aliso-Grundschule und die Pestalozzi-Grundschule durch jahrgangsweisen Abbau ab dem Schuljahr 2012 / 2013 zu schließen. Nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW bedarf ein solcher Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die Obere Schulaufsichtsbehörde. Diese wurde mit Bescheid vom 26.08.2011 durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilt.

 

In der als Anlage 1 beigefügten Tabelle werden die Schülerzahlen, die dem Ausschuss zur Entscheidungsfindung im März 2011 dargelegt wurden mit den aktualisierten Schülerzahlen,  Stand 15.11.2011, verglichen. Für die zurückliegenden und das aktuelle Jahr 2012 basieren die Daten auf den amtlichen Schulstatistiken jeweils zum Stichtag 30.09. sowie auf den vorliegenden Anmeldezahlen. Die Prognose für die zukünftigen Jahres stützt sich auf die aktuelle Einwohnermelde-Datei.

 

Ein Vergleich beider Statistiken ergibt, dass sich unter Zugrundelegung der aktuellen Daten nur eine unwesentliche Veränderung im Vergleich zu den Daten aus März 2011 ergibt. Die Tendenz zu sinkenden Schülerzahlen ist nach wir vor unverändert.

 

 

2.      Anmeldeverhalten der Eltern

 

Seit Auflösung der Schulbezirke zum Schuljahr 2008/2009 können die Eltern die Grundschule für ihr Kind frei wählen. In den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 haben mehr als ¼ der Bergkamener Grundschuleltern eine andere als die nächstgelegene Grundschule für ihr Kind gewählt.  Den Anlagen 2 und 3 sind die Anmeldezahlen für die Bergkamener Grundschulen unmittelbar nach Beendigung des festgelegten Anmeldezeitraumes zu entnehmen.

Die Schülerzahlen berücksichtigen nicht die Wiederholer in den einzelnen Jahren sowie die Kinder, die zwischen Anmeldung und Beginn des Schuljahres zu- oder weggezogen sind. So hat sich z.B. an der Pfalzschule im Schuljahr 2010/11 die Zahl der Erstklässler von 90 Anmeldungen durch Wiederholer und Umzüge auf 94 zu Schuljahresbeginn erhöht, so dass vier Eingangsklassen gebildet werden mussten.


Anmeldung für das Schuljahr 2012/2013

 

Die Anmeldezahlen zum kommenden Schuljahr 2012/2013 sind der Anlage 4 zu entnehmen. Aufgrund des beschlossenen jahrgangsweisen Abbaus wurden erstmalig an der Aliso-Grundschule in Bergkamen-Oberaden und der Pestalozzi-Grundschule in Bergkamen-Mitte keine Eingangsklassen mehr gebildet.

 

In Oberaden  ist eine eindeutige Tendenz im Wahlverhalten der Eltern zu Gunsten der Jahnschule zu erkennen. Auch unter Berücksichtigung möglicher Wiederholer sowie Zu- und Wegzüge bis zum Schulbeginn, wird es an der Jahnschule drei Eingangsklassen mit einer Klassenstärke von ca. 24 Schülerinnen und Schülern geben. An der Preinschule werden voraussichtlich zwei kleinere Eingangsklassen gebildet.

 

In den anderen Ortsteilen haben alle Schulen außer der  Pfalzschule von der Kapazität her die Möglichkeit, die angemeldeten Schülerinnen und Schüler und zusätzlich die möglichen Wiederholer aufzunehmen.

 

Für sechs der 95 an der Pfalzschule angemeldeten Kinder wäre jedoch die Gerhart-Hauptmann-Grundschule die nächstgelegene, für vier die Schillerschule. Bezüglich möglicher Abweisungen wird die Schulleitung zunächst abwarten, wie viele Wiederholer und mögliche Umzüge es geben wird, damit die Zahl der abzuweisenden Kinder feststeht.

 

 Das Aufnahmeverfahren in Grundschulen ist in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS) geregelt. Über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens. Die Aufnahmekapazität der Pfalz-Grundschule wurde durch den Rat der Stadt Bergkamen auf drei Züge = maximal 90 Schülerinnen und Schüler festgelegt. Nach § 1 Abs. 3 AO-GS werden im Falle eines Anmeldeüberhanges folgende Kriterien für die Aufnahmeentscheidung herangezogen:

 

1.       Geschwisterkinder

2.       Schulwege

3.       Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule

4.       ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen

5.       ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache

 

In Absprache mit der Schulleiterin ist davon auszugehen, dass im Laufe des März weitere Informationen vorliegen. Dieser Punkt kann dann ggf. in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung mündlich ergänzt werden.

 

Ausblick

 

Die Landesregierung NRW hat am 13. Dezember 2011 auf Grundlage der Vereinbarungen im Rahmen der Schulkonsens ein Konzept zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Schulangebotes in NRW vorgelegt. Die neuen Regelungen bedürfen einer Gesetzesänderung und sollen zum Schuljahr 2013 / 2014 eingeführt werden. Wesentliche Punkte des Grundschulkonzepts sind:

 

  • Festsetzung der Mindestgröße einer Grundschule auf 92 Kinder. Damit können einzügige Grundschulen als eigenständige Schulen fortgeführt werden. Nach geltender Rechtslage muss eine Grundschule mindestens zweizügig (8 x 18 = 144 Kinder) sein. Schulen mit weniger als 92 Kindern können als Teilstandort fortgeführt werden. Dies soll insbesondere verhindern, dass in ländlichen Bereichen die letzte Grundschule einer Kommune geschlossen werden muss.

  • Der Klassenfrequenzrichtwert wird von derzeit 24 auf 22,5 abgesenkt. Dies erfolgt jeweils bei Bildung der Eingangsklassen. Die Bildung von Klassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen ist zukünftig unzulässig. Maßgabe für die Bildung einer Eingangsklasse einer Schule ist die Schülerzahl:

    1 Klasse bei bis zu 29 Schülerinnen und Schülern
    2 Klassen bei 30 bis 56 Schülerinnen und Schülern (15 – 28 je Klasse)
    3 Klassen bei 57 bis 81 Schülerinnen und Schülern (19 – 27 je Klasse)
    4 Klassen bei 82 bis 104 Schülerinnen und Schülern (20/21 bis 26 je Klasse)
    5 Klassen bei 105 bis 125 Schülerinnen und Schülern (21 – 25 je Klasse)
    6 Klassen bei 126 bis 150 Schülerinnen und Schülern. (21 – 25 je Klasse)

    Das bedeutet dass mit den Größen einer Grundschule die maximale Größe ihrer Klassen etwas abnimmt.

 

Eine entscheidende Neuregelung im Rahmen des Grundschulkonzeptes ist die Einführung einer neuen Höchstzahl für die Klassenbildung auf kommunaler Ebene, die sog. „kommunale Klassenrichtzahl“. Diese legt nach Maßgabe der Schülerzahlen in den Eingangsklassen der jeweiligen Kommune die maximale Zahl der zubildenden Eingangsklassen fest. Die maximale Zahl der Eingangsklassen einer Kommune wird dadurch ermittelt, dass die Schülerzahl in den Eingangsklassen des kommenden Schuljahres durch 23 geteilt wird. Damit sollen Unterschiede zwischen den Kommunen die Klassenstärke betreffend deutlich reduziert werden und mehr Gerechtigkeit bei der Unterrichts- und Lehrerversorgung erreicht werden. Die Kommunen können weniger Klassen bilden, die kommunale Klassenrichtzahl darf aber nicht überschritten werden.

 

Beispiel:

Im Jahr 2013 werden laut Prognose 403 Schülerinnen und Schüler in Bergkamener Schulen eingeschult. Dies entspricht einem Klassenfrequenzrichtwert von 17,52 aufgerundet 18. An allen Bergkamener Grundschulen können somit höchsten 18 Eingangsklassen gebildet werden. Nach derzeit geltendem Recht sind die Bergkamener Schulen in der Lage von der Kapazität her 20 Züge gleich 600 Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Nach neuem Recht reduziert sich diese Anzahl auf 540 Schülerinnen und Schüler (siehe nachfolgende Tabelle).

 


 

 

Festgelegte

Zügigkeit

Max. Schülerkapazität nach geltendem Recht

Max. Schülerkapazität nach neuem Recht

Frh.-v.-Ketteler-Schule

3

90

81

G.-Hptm.-Schule

4

120

104

Jahnschule

3

90

81

Overberger Schule

2

60

56

Pfalzschule

3

90

81

Preinschule

2

60

56

Schillerschule

3

90

81

Summe

20

600

540

 

 

Vergleicht man die Aufnahmekapazitäten mit der zu erwartenden Zahl der Schulanfänger an Bergkamener Schulen (Anlage 1) so kann festgestellt werden, dass die Kapazitäten an den Bergkamener Grundschulen mehr als ausreichend sind. Über die genaue Klassenbildung an den einzelnen Schulen kann derzeit keine Aussage getroffen werden, da sich mehr als ¼ der Eltern regelmäßig für eine andere als die nächstgelegene Schule entscheiden.

 

In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus noch anzumerken, dass durch die neue Regelung in Vierjahresschritten an allen Bergkamener Schulen der vorgesehene Klassenfrequenzrichtwert von 22,5 erreicht sein wird. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es sehr unterschiedliche Klassenstärken an den Bergkamener Grundschulen. Dies ist jedoch unabhängig von der Größe der Schulen. So hat z. B. die dreizügige Pfalzschule im Schuljahr 2011 / 2012 eine durchschnittliche Klassenstärke bezogen auf alle Jahrgänge von 23 Schülerinnen und Schülern pro Klasse, die zweizügige Overberger Grundschule von durchschnittlich 26 Kindern.

Eine Korrelation in der Form, dass kleine ein- bis zweizügige Schulen automatisch kleine Klassen bilden und große Schulen auch große Klassen haben, gibt es also nicht.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup