Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
Schülerzahlenentwicklung im
Grundschulbereich
1.
Allgemeine
Entwicklung der Schülerzahlen
In
seiner Sitzung am 22.03.2011 (Drucksache Nr. 10/0533) wurde der Ausschuss für
Schule, Sport und Weiterbildung ausführlich über die Schulentwicklungsplanung
im Primarbereich informiert. Aufgrund
der vorgelegten Daten wurde die Verwaltung beauftragt, die für die Schließung
der Aliso-Grundschule in Bergkamen-Oberaden und der Pestalozzi-Grundschule in
Bergkamen-Mitte erforderlichen Schritte einzuleiten. Der Rat der Stadt Bergamen
hat in seiner Sitzung am 14.07.2011 (Drucksache Nr. 10/0640) den Beschluss
gefasst, die Aliso-Grundschule und die Pestalozzi-Grundschule durch
jahrgangsweisen Abbau ab dem Schuljahr 2012 / 2013 zu schließen. Nach § 81 Abs.
3 Schulgesetz NRW bedarf ein solcher Beschluss des Schulträgers der Genehmigung
durch die Obere Schulaufsichtsbehörde. Diese wurde mit Bescheid vom 26.08.2011
durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilt.
In der
als Anlage 1 beigefügten Tabelle werden die Schülerzahlen, die dem Ausschuss
zur Entscheidungsfindung im März 2011 dargelegt wurden mit den aktualisierten
Schülerzahlen, Stand 15.11.2011,
verglichen. Für die zurückliegenden und das aktuelle Jahr 2012 basieren die
Daten auf den amtlichen Schulstatistiken jeweils zum Stichtag 30.09. sowie auf
den vorliegenden Anmeldezahlen. Die Prognose für die zukünftigen Jahres stützt
sich auf die aktuelle Einwohnermelde-Datei.
Ein
Vergleich beider Statistiken ergibt, dass sich unter Zugrundelegung der
aktuellen Daten nur eine unwesentliche Veränderung im Vergleich zu den Daten
aus März 2011 ergibt. Die Tendenz zu sinkenden Schülerzahlen ist nach wir vor
unverändert.
2.
Anmeldeverhalten
der Eltern
Seit
Auflösung der Schulbezirke zum Schuljahr 2008/2009 können die Eltern die
Grundschule für ihr Kind frei wählen. In den Schuljahren 2010/2011 und
2011/2012 haben mehr als ¼ der Bergkamener Grundschuleltern eine andere als die
nächstgelegene Grundschule für ihr Kind gewählt. Den Anlagen 2 und 3 sind die Anmeldezahlen für die Bergkamener
Grundschulen unmittelbar nach Beendigung des festgelegten Anmeldezeitraumes zu
entnehmen.
Die
Schülerzahlen berücksichtigen nicht die Wiederholer in den einzelnen Jahren
sowie die Kinder, die zwischen Anmeldung und Beginn des Schuljahres zu- oder
weggezogen sind. So hat sich z.B. an der Pfalzschule im Schuljahr 2010/11 die
Zahl der Erstklässler von 90 Anmeldungen durch Wiederholer und Umzüge auf 94 zu
Schuljahresbeginn erhöht, so dass vier Eingangsklassen gebildet werden mussten.
Anmeldung für das Schuljahr 2012/2013
Die
Anmeldezahlen zum kommenden Schuljahr 2012/2013 sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Aufgrund des beschlossenen jahrgangsweisen Abbaus wurden erstmalig an der
Aliso-Grundschule in Bergkamen-Oberaden und der Pestalozzi-Grundschule in
Bergkamen-Mitte keine Eingangsklassen mehr gebildet.
In
Oberaden ist eine eindeutige Tendenz im
Wahlverhalten der Eltern zu Gunsten der Jahnschule zu erkennen. Auch unter
Berücksichtigung möglicher Wiederholer sowie Zu- und Wegzüge bis zum
Schulbeginn, wird es an der Jahnschule drei Eingangsklassen mit einer
Klassenstärke von ca. 24 Schülerinnen und Schülern geben. An der Preinschule
werden voraussichtlich zwei kleinere Eingangsklassen gebildet.
In den
anderen Ortsteilen haben alle Schulen außer der Pfalzschule von der Kapazität her die Möglichkeit, die
angemeldeten Schülerinnen und Schüler und zusätzlich die möglichen Wiederholer
aufzunehmen.
Für
sechs der 95 an der Pfalzschule angemeldeten Kinder wäre jedoch die
Gerhart-Hauptmann-Grundschule die nächstgelegene, für vier die Schillerschule.
Bezüglich möglicher Abweisungen wird die Schulleitung zunächst abwarten, wie
viele Wiederholer und mögliche Umzüge es geben wird, damit die Zahl der
abzuweisenden Kinder feststeht.
Das Aufnahmeverfahren in Grundschulen ist in
der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung
Grundschule – AO-GS) geregelt. Über die
Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers entscheidet die Schulleiterin oder
der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens.
Die Aufnahmekapazität der Pfalz-Grundschule wurde durch den Rat der Stadt
Bergkamen auf drei Züge = maximal 90 Schülerinnen und Schüler festgelegt. Nach
§ 1 Abs. 3 AO-GS werden im Falle eines Anmeldeüberhanges folgende Kriterien für
die Aufnahmeentscheidung herangezogen:
1. Geschwisterkinder
2. Schulwege
3. Besuch
eines Kindergartens in der Nähe der Schule
4. ausgewogenes
Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen
5. ausgewogenes
Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache
In Absprache
mit der Schulleiterin ist davon auszugehen, dass im Laufe des März weitere
Informationen vorliegen. Dieser Punkt kann dann ggf. in der Sitzung des
Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung mündlich ergänzt werden.
Ausblick
Die
Landesregierung NRW hat am 13. Dezember 2011 auf Grundlage der Vereinbarungen
im Rahmen der Schulkonsens ein Konzept zur Sicherung eines qualitativ
hochwertigen und wohnortnahen Schulangebotes in NRW vorgelegt. Die neuen
Regelungen bedürfen einer Gesetzesänderung und sollen zum Schuljahr 2013 / 2014
eingeführt werden. Wesentliche Punkte des Grundschulkonzepts sind:
- Festsetzung der Mindestgröße einer Grundschule auf
92 Kinder. Damit können einzügige Grundschulen als eigenständige Schulen
fortgeführt werden. Nach geltender Rechtslage muss eine Grundschule
mindestens zweizügig (8 x 18 = 144 Kinder) sein. Schulen mit weniger als
92 Kindern können als Teilstandort fortgeführt werden. Dies soll
insbesondere verhindern, dass in ländlichen Bereichen die letzte
Grundschule einer Kommune geschlossen werden muss.
- Der Klassenfrequenzrichtwert wird von derzeit 24
auf 22,5 abgesenkt. Dies erfolgt jeweils bei Bildung der Eingangsklassen.
Die Bildung von Klassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen
ist zukünftig unzulässig. Maßgabe für die Bildung einer Eingangsklasse
einer Schule ist die Schülerzahl:
1 Klasse bei bis zu 29 Schülerinnen und Schülern
2 Klassen bei 30 bis 56 Schülerinnen und Schülern (15 – 28 je Klasse)
3 Klassen bei 57 bis 81 Schülerinnen und Schülern (19 – 27 je Klasse)
4 Klassen bei 82 bis 104 Schülerinnen und Schülern (20/21 bis 26 je Klasse)
5 Klassen bei 105 bis 125 Schülerinnen und Schülern (21 – 25 je Klasse)
6 Klassen bei 126 bis 150 Schülerinnen und Schülern. (21 – 25 je Klasse)
Das bedeutet dass mit den Größen einer Grundschule die maximale Größe ihrer Klassen etwas abnimmt.
Eine
entscheidende Neuregelung im Rahmen des Grundschulkonzeptes ist die Einführung
einer neuen Höchstzahl für die Klassenbildung auf kommunaler Ebene, die sog.
„kommunale Klassenrichtzahl“. Diese legt nach Maßgabe der Schülerzahlen in den
Eingangsklassen der jeweiligen Kommune die maximale Zahl der zubildenden
Eingangsklassen fest. Die maximale Zahl der Eingangsklassen einer Kommune wird
dadurch ermittelt, dass die Schülerzahl in den Eingangsklassen des kommenden
Schuljahres durch 23 geteilt wird. Damit sollen Unterschiede zwischen den
Kommunen die Klassenstärke betreffend deutlich reduziert werden und mehr
Gerechtigkeit bei der Unterrichts- und Lehrerversorgung erreicht werden. Die
Kommunen können weniger Klassen bilden, die kommunale Klassenrichtzahl darf
aber nicht überschritten werden.
Beispiel:
Im Jahr
2013 werden laut Prognose 403 Schülerinnen und Schüler in Bergkamener Schulen
eingeschult. Dies entspricht einem Klassenfrequenzrichtwert von 17,52
aufgerundet 18. An allen Bergkamener Grundschulen können somit höchsten 18
Eingangsklassen gebildet werden. Nach derzeit geltendem Recht sind die
Bergkamener Schulen in der Lage von der Kapazität her 20 Züge gleich 600
Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Nach neuem Recht reduziert sich diese
Anzahl auf 540 Schülerinnen und Schüler (siehe nachfolgende Tabelle).
|
Festgelegte Zügigkeit |
Max. Schülerkapazität nach
geltendem Recht |
Max. Schülerkapazität nach
neuem Recht |
Frh.-v.-Ketteler-Schule |
3 |
90 |
81 |
G.-Hptm.-Schule |
4 |
120 |
104 |
Jahnschule |
3 |
90 |
81 |
Overberger Schule |
2 |
60 |
56 |
Pfalzschule |
3 |
90 |
81 |
Preinschule |
2 |
60 |
56 |
Schillerschule |
3 |
90 |
81 |
Summe |
20 |
600 |
540 |
Vergleicht
man die Aufnahmekapazitäten mit der zu erwartenden Zahl der Schulanfänger an
Bergkamener Schulen (Anlage 1) so kann festgestellt werden, dass die
Kapazitäten an den Bergkamener Grundschulen mehr als ausreichend sind. Über die genaue Klassenbildung an den
einzelnen Schulen kann derzeit keine Aussage getroffen werden, da sich mehr als
¼ der Eltern regelmäßig für eine andere als die nächstgelegene Schule
entscheiden.
In
diesem Zusammenhang ist darüber hinaus noch anzumerken, dass durch die neue
Regelung in Vierjahresschritten an allen Bergkamener Schulen der vorgesehene
Klassenfrequenzrichtwert von 22,5 erreicht sein wird. Zum jetzigen Zeitpunkt
gibt es sehr unterschiedliche Klassenstärken an den Bergkamener Grundschulen.
Dies ist jedoch unabhängig von der Größe der Schulen. So hat z. B. die
dreizügige Pfalzschule im Schuljahr 2011 / 2012 eine durchschnittliche
Klassenstärke bezogen auf alle Jahrgänge von 23 Schülerinnen und Schülern pro
Klasse, die zweizügige Overberger Grundschule von durchschnittlich 26 Kindern.
Eine
Korrelation in der Form, dass kleine ein- bis zweizügige Schulen automatisch
kleine Klassen bilden und große Schulen auch große Klassen haben, gibt es also
nicht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
4 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
|