hier: Bewertung der Verkehrsmessung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr beschließt, dass keine Änderung der
Verkehrsgeschwindigkeit im Bereich der Waldstraße festgelegt werden soll.
Sachdarstellung:
Aufgrund von
Hinweisen der Ortsvorsteherin im Ortsteil Bergkamen-Heil, Frau Degenhardt, auf
erhöhte Geschwindigkeiten im Bereich der Waldstraße, hat die Verwaltung die
dortige Situation überprüft:
Die Waldstraße
ist eine Anliegerstraße, an der 9 Wohngebäude liegen. Die Weiterführung der
Waldstraße zur Bergehalde Großes Holz ist nur als Wirtschaftsweg anzusehen. Sie
führt nach Norden in die Südliche Lippestraße, an der ebenfalls einige wenige
Wohneinheiten liegen. Hinzu kommen ein Reittherapiezentrum sowie eine
Kleingartenanlage, die beide einschließlich der Wohngebäude der Südlichen
Lippestraße über die Waldstraße erschlossen werden. Im Bereich der Waldstraße
und der Südlichen Lippestraße ist Tempo 50 km/h zulässig. Diese Geschwindigkeit
ist damit begründet, dass es sich hier um Siedlungsbereiche außerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortslage handelt. Die Straßenbreiten der Waldstraße mit
6,70 m sowie 6,80 m der Südlichen Lippestraße lassen dort solche Geschwindigkeiten
zu.
In 2011 ist
die Geschwindigkeit innerhalb der Waldstraße in Höhe des Gebäudes Haus Nr. 30
gemessen worden. Bei der über 3 Tage durchgeführten Messung ist festgestellt
worden, dass am Tag real 399 Fahrzeuge die Waldstraße befahren haben; d. h. im
Durchschnitt 17 Fahrzeuge in der Stunde. Da es sich dabei um beide
Fahrtrichtungen handelt, relativiert sich die Zahl erheblich. Die
Geschwindigkeit V 85 ist mit 51,5 km/h festgestellt worden. Damit liegt sie nur
unwesentlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Selbst V 50 liegt mit
42,5 km/h noch unterhalb der Zulässigkeitswerte.
Die
Verkehrsbelastungen mit ca. 8 bis 9 Fahrzeugen und die belegte Einhaltung der
Geschwindigkeit in einer Richtung in der Stunde rechtfertigen nicht eine
Änderung der Verkehrsgeschwindigkeit. Die Verwaltung empfiehlt daher, Tempo 50
in dieser außerhalb geschlossener Ortschaften gelegenen Straße
beizubehalten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Boden |
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