Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 14. Änderungssatzung vom .......... zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Ergebnisse
der Betriebsabrechnung 2010
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG sind Gewinne innerhalb von drei
Jahren Gebühren mindernd einzusetzen; Unterdeckungen sollen innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden.
In der Kalkulation der Gebühren 2010 wurden die Gebühren mit einem 100 %-
igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge
gegenübergestellt. Für das Jahr 2010 wurden lt. Betriebsabrechnung folgende
Ergebnisse erzielt:
Erwerbsgebühren: Unterdeckung
- 5.853,00 €
Bestattungsgebühren: Gewinn 4.473,00 €
Verwaltungsgebühren Gewinn 1.660,00 €
Die Unterdeckung bei den Erwerbsgebühren sollte Gebühren erhöhend eingesetzt
werden.
Der Gewinn bei den Bestattungs- und Verwaltungsgebühren ist gemäß den
Bestimmungen des KAG NRW Gebühren mindernd einzusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Verlust bei den Erwerbsgebühren zu 50 % nach
2012 und 2013 vorzutragen. Weiterhin ist bei der Kalkulation 2012 der
Verlustvortrag (50 %) aus 2009 anzurechnen.
Der Gewinn bei den Bestattungsgebühren ist zu 50 % nach 2012 und 2013
vorzutragen. Zusätzlich ist bei der Kalkulation 2012 der Gewinnvortrag (50 %)
aus dem Jahr 2009 hinzuzurechnen.
Der Gewinn bei den Verwaltungsgebühren ist zu 50 % nach 2012 und 2013
vorzutragen. Ebenso wird der Verlustvortrag (50 %) aus 2009 der Kalkulation
2012 hinzugerechnet.
2. Festlegung
von Äquivalenzziffern
Die Äquivalenzziffernrechnung ist ein Kalkulationsverfahren für eng
verwandte Leistungen.
Die Äquivalenzziffern sollen das Kostenverhältnis zwischen den einzelnen
Leistungen ausdrücken. Mit der Bildung von Äquivalenzziffern im Friedhofsbereich
soll ermöglicht werden, die Vorteile, die einem Nutzungsberechtigen im
Vergleich zu einer anderen Nutzungsart erwachsen, darzustellen, um so eine
gerechte Gebührenfestsetzung zu ermöglichen.
Für die Bestattungen und Beisetzungen im neu erstellten Quartier 32
(Rosenquartier) sind gesonderte Äquivalenzziffern ermittelt worden.
Das Rosenquartier unterscheidet sich zum bisherigen pflegefreien Rasenfeld in
seiner gesamten Gestaltung.
Zur räumlichen Unterteilung wurden mehrere Gedenkstellen errichtet. Es befinden
sich Wege innerhalb des Quartiers. Die Einfriedung des gesamten Quartiers wird
mit Wildrosen bepflanzt. Innerhalb des Quartiers befinden sich mit Bruchsteinen
eingefasste Rabatten, die ebenfalls mit Rosen bepflanzt werden.
Diese Gestaltung ist im Gegensatz zum bisherigen Rasenfeld als höherwertiger zu
betrachten und dem Rasenfeld (Quartier 34) nicht gleichzusetzen.
Weiterhin hätte eine Gleichsetzung mit dem bisherigen Rasenfeld eine Erhöhung
der Erwerbskosten bedeutet. Da aufgrund der identischen Kosten für eine
Grabstelle im Rasenfeld oder einer anonymen Grabstelle viele Angehörige das
Rasenfeld wählen, würde eine Erhöhung dieser Gebühren einen Anstieg der
anonymen Bestattungen bedeuten.
3. Ergebnis
der Gebührenkalkulation für 2012
In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen
Kosten des Jahres 2012 sowie aus der Betriebsabrechnung 2010 abgeleitete
Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %- iger
Kostendeckung zugrunde gelegt.
Erwerbsgebühren |
Gebührentarif 2011 |
Ergebnis der Kalkulation für 2012 |
Rundung |
Steigerung |
Wahlgrab |
1.430,00 € |
1.460,00 € |
1.460,00 € |
+ 2,09 % |
Wahlgrab im Rasenfeld |
1.300,00 € |
1.329,00 € |
1.330,00 € |
+ 2,30 % |
Reihengrab |
855,00 € |
873,00 € |
870,00 € |
+ 1,75 % |
Urnenwahlgrab |
1.090,00 € |
1.109.00 € |
1.110,00 € |
+ 1,83 % |
Urnenreihengrab |
510,00 € |
522,00 € |
520,00 € |
+ 1,96 % |
Urnenwahlgrab im Rasenf. |
960,00 € |
978,00 € |
980,00 € |
+ 2,08 % |
Kindergrab |
640,00 € |
656,00 € |
655,00 € |
+ 2,34 % |
Reihenrasen und anonym |
790,00 € |
808,00 € |
810,00 € |
+ 2,53 % |
Urnenrasen und anonym |
450,00 € |
457,00 € |
460,00 € |
+ 2,22 % |
Streufeld |
255,00 € |
261,00 € |
260,00 € |
+ 1,96 % |
Urnenbaumgrab |
510,00 € |
522,00 € |
520,00 € |
+ 1,96 % |
Kindergrab im Rasenfeld |
580,00 € |
591,00 € |
590,00 € |
+ 1,72 % |
Schmetterlingsfeld |
310,00 € |
318,00 € |
320,00 € |
+ 3,22 % |
Urnenfamiliengrab |
1.215,00 € |
1.241,00 € |
1.240,00 € |
+ 2,05 % |
Reihengrab Rosenquartier |
0,00 € |
873,00 € |
870,00 € |
|
Urnenreihengrab Rosenquartier |
0,00 € |
522,00 € |
520,00 € |
|
Urnenwahlgrab Rosenquartier |
0,00 € |
1.109,00 € |
1.110,00 € |
|
|
|
Bestattungsgebühren |
Gebühren-tarif 2011 |
Ergebnis der Kalkulation für 2012 |
Rundung
|
Steigerung |
Wahlgrab |
760,00 € |
766,00 € |
765,00 € |
0,65 % |
Reihengrab |
575,00 € |
580,00 € |
580,00 € |
0,86 % |
Urnengrab |
115,00 € |
116,00 € |
115,00 € |
0,00 % |
Kindergrab |
255,00 € |
255,00 € |
255,00 € |
0,00 % |
Urnenbaumgrab |
160,00 € |
162,00 € |
160,00 € |
0,00 % |
Schmetterlingsfeld |
115,00 € |
116,00 € |
115,00 € |
0,00 % |
Die Verwaltung schlägt vor, die Bestattungsgebühren für die Erdbestattungen in Wahl- oder Reihengräbern in der kalkulierten Höhe zu erhöhen. Die Bestattungsgebühren für Urnenwahl- und Urnenreihengräber sollten nicht verändert werden.
Die Erwerbsgebühren sollten für das Jahr 2012 in der kalkulierten Höhe – abgerundet bzw. aufgerundet - erhoben werden.
4. Kalkulation 2012
4.1 Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für
die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.
4.2 Ermittlung des Gebührenbedarfes
4.2.1
Personalkosten 83.416,00 €
Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt,
die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind. Diese Personalkosten
werden prozentual, nach Tätigkeit für den Bereich Friedhöfe, aufgeteilt.
Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für
geringfügig Beschäftigte, die auf den Friedhöfen einen Schließ- und Wachdienst
durchführen.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres
2012 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen
4.2.2 Unterhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.000,00
€
Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B.
Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die
Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
4.2.3 Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.900,00
€
Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie
Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen.
Auf die Erwerbsgebühren werden 65.900,00 € umgelegt; den Kriegsgräbern werden
5.000,00 € zugeordnet.
4.2.4 Erstattungen an Sondervermögen 52.700,00 €
Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung
von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand
werden 46.200,00 € für die Entsorgung folgender Mengen berücksichtigt:
Deponierung Grünschnitt: 180 t
Deponierung Sonstiges 100 t
Verbrennung 160 t
Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 6.500,00 € für maschinelle
Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.
4.2.5 Bewirtschaftung
der Grundstücke 14.950,00 €
Hierunter zusammengefasst sind Kosten für Strom, Wasser,
Grundbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen für die
Friedhofsanlagen sowie Reinigungskosten für den angemieteten Sozialtrakt.
4.2.6 Mieten
und Pachten 10.000,00 €
Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die
auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die
erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Betriebskosten.
4.2.7 Geschäftsaufwendungen 350,00 €
Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen,
die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.
4.2.8 Übrige
sonstige Aufwendungen 250,00 €
Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge
beglichen.
4.2.9 Aufwendungen
BBH 206.501,00 €
Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der
Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.
Für die zu erwartenden Bestattungen werden 722,50 Std. bei einem Stundensatz
von 37,80 € berücksichtigt.
Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std.
ausgegangen.
Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.250 Std. beschränkt.
An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 €
entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
4.2.10 Interne Leistungsbeziehung 9.762,00 €
Verwaltungskostenbeitrag
Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln.
4.2.11 Kalkulatorische
Kosten
- |
Abschreibungen |
14.622,00 € |
- |
Zinsen |
86.884,00 € |
Basis
für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert.
Die
veranschlagten Beträge sind im Vergleich zum Vorjahr höher anzusetzen, da die
Positionen „Errichtung Quartier 32, die Kosten für die neue Zuwegung innerhalb
der Quartiere 34, 32 und 30 und die Kosten für die Erstellung der Wege
innerhalb des Quartiers 32 anteilig abzuschreiben und zu verzinsen sind.
4.2.12 Ermittlung der Kostenstellenumlage
Verwaltung 82.767,00 €
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung
durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.
4.2.13 Öffentlicher Anteil 176. 703,00 €
Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des
Parkcharakters des Parkfriedhofes auf 40 % angehoben.
4.2.14 Gewinn-/Verlustvortrag 2009/2010
Wie bereits erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd
einzusetzen.
Verluste aus Betriebsabrechnungen können Gebühren erhöhend eingesetzt werden.
5. Gebührenkalkulation
5.1 Kriegsgräber
Kosten: 27.880,00 €
Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen
einen Zuschuss in Höhe von 10.479,00 €. Der Differenzbetrag von 17.401,00 €
kann durch die Erhöhung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege
der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.
5.2 Erwerbsgebühren
Kosten: 270.360,00 €
Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.
Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten
ausgegangen.
Die Kalkulation 2012 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden
Gebühren:
|
Anzahl Erwerbe |
Ergebnis nach Kalkulation 2012 |
Wahlgrab |
70 |
1.460,00 € |
Wahlgrab im Rasen |
6 |
1.330,00 € |
Reihengrab |
20 |
870,00 € |
Urnenwahlgrab |
50 |
1.110,00 € |
Urnenreihengrab, Baumgrab |
25 |
520,00 € |
Urnenwahlgrab im Rasen |
10 |
980,00 € |
Kindergrab |
1 |
655,00 € |
Reihenrasen und anonym |
15 |
810,00 € |
Urnenrasen und anonym |
50 |
460,00 € |
Streufeld |
1 |
260,00 € |
Kindergrab im Rasenfeld |
1 |
590,00 € |
Schmetterlingsfeld |
1 |
320,00 € |
Urnenfamiliengrab |
1 |
1.240,00 € |
Reihengrab im Rosenquartier |
20 |
520,00 € |
Urnenreihengrab im Rosenquartier |
10 |
1.110,00 € |
Urnenwahlgrab im Rosenquartier |
5 |
870,00 € |
5.3 Bestattungsgebühren
Kosten: 67.044,00 €
Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im
Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im
Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.
Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu
berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand
entsprechen.
Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:
|
Ergebnis nach Kalkulation 2012 |
Wahlgrab |
765,00 € |
Reihengrab |
580,00 € |
Urnengrab |
115,00 € |
Kindergrab |
255,00 € |
Baumgrab |
160,00 € |
Schmetterlingsfeld |
115,00 € |
5.4 Gebühren für sonstige
Verwaltungsleistungen
Kosten: 11.414,00 €
Im Durchschnitt ist von 185 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen
auszugehen:
Art
der Leistung |
Anzahl |
Äquivalenzziffer |
Rechnungs-einheit |
Betrag |
Ergebnis nach Kalk. |
Gebühr 2011 |
Grabmäler |
165 |
4 |
660,00 |
16,891 € |
67,56 € |
67,00 € |
Gewerbe |
20 |
1,5 |
30,00 |
16,891 € |
25,55 € |
25,00 € |
|
185 |
|
670,00 |
|
|
|
Die Verwaltung schlägt vor,
die Gebühr für die Ausstellung einer Grabmalgenehmigung auf 68,00 € anzuheben.
Die Gebühr für die Berechtigungen der Gewerbetreibenden sollte bei 25,00 €
verbleiben.
5.5 Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier sowie der anonymen Gräber
Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten der anonymen Gräber und der Gräber im Rasenfeld wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,00 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt.
Für die Grabstellen im neu errichteten Quartier 32 sind höhere Pflegekosten zu Grunde zu legen. Aufgrund der räumlichen Aufteilung innerhalb des Quartiers durch Rosenrabatten und mehrerer Gedenkstellen ist ein höherer Zeitaufwand und somit höhere Kosten für den Rasenschnitt zu veranschlagen. Weiterhin sind die das Quartier umgebende Einfassung aus Wildrosen und die Rabatten innerhalb des Quartiers zu pflegen.
Für die Pflegkosten im Quartier 32 wurde somit ein Pflegekostenbeitrag in Höhe von 5,00 € je qm Grabfläche/Jahr veranschlagt.
Pflegekosten Gebührentarif
2012
Rasenreihengräber/anonyme
Reihengräber (für 30
Jahre) 280,00 €
Rasenurnenreihengräber/
anonyme Urnenreihengräber 45,00 €
(für 20 Jahre)
Reihengräber
im Rosenquartier
315,00 €
Urnenreihen-/Urnenwahlgräber
75,00 €
im Rosenquartier
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
|
Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Kupfer Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |