a) Feststellung des Jahresabschlusses 2010
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Beschlussvorschlag:
Zu a) und b)
- Der
Jahresabschluss des EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2010 wird in der
vorgelegten Form festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
Zu c)
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 120.864,18 € ist im Falle
der Weitererhebung von Straßenreinigungsgebühren in die Kalkulation 2013
einzustellen. Andernfalls wird der Verlust durch eine Mittelbereitstellung im
Haushaltsvollzug 2013 dem EBB erstattet.
Zu d)
Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.
Sachdarstellung:
Zu a) und b)
Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.
Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Sätze 6 u. 7 i. V. m. § 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.
Der Prüfbericht des Jahres 2010 liegt der Gemeindeprüfungsanstalt vor. Nach Rücksprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt steht der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt nichts entgegen.
Erläuterungen zum Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.
Zu c)
Der Beschluss über die Feststellung ist mit einem Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes verbunden
Die Ergebnisrechnung des EntsorgungsBetriebBergkamen weist einen Jahresfehlbetrag von 120.864,18 € aus.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 120.864,18 € ist im Falle der Weitererhebung von Straßenreinigungsgebühren in die Kalkulation 2013 einzustellen. Andernfalls wird der Verlust durch eine Mittelbereitstellung im Haushaltsvollzug 2013 dem EBB erstattet.
Zu d)
Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss soll in der Regel die Entlastung der Betriebsleitung verbunden werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
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