Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die
Gewerbesteuer der Stadt Bergkamen in der Form, wie sie als Anlage 1
beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1.
Nach
den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes sind die
Hebesätze jährlich durch die hebeberechtigten Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze
werden deklaratorisch auch in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres
genannt.
Der hiesige Gewerbesteuersatz
beläuft sich seit dem 01.01.2002 auf 450 %. Die Entwicklung des
Gewerbesteueraufkommens stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung der
Gewerbesteuer -
Jahresrechnungsergebnisse - |
||
Jahr |
Hebesatz v. H. |
Istbetrag in T€ |
2000 |
430 |
26.741 |
2001 |
430 |
13.072 |
2002 |
450 |
14.205 |
2003 |
450 |
14.990 |
2004 |
450 |
18.120 |
2005 |
450 |
4.974 |
2006 |
450 |
18.112 |
2007 |
450 |
11.875 |
2008 |
450 |
12.569 |
2009 |
450 |
8.893 |
2010 |
450 |
11.815 |
2011 (Ansatz) |
450 |
12.000 |
2012 (Ansatz) |
470 |
14.036 |
2013 (Ansatz) |
470 |
16.255 |
Voraussichtliche
Entwicklung der Gewerbesteuer in den Jahren
2014 bis 2016 |
||
Jahr |
Aufkommen in T€ |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
2014 |
16.986 |
+
4,5 % |
2015 |
17.666 |
+
4,0 % |
2016 |
18.567 |
+
5,1 % *) |
*) Mittelwert der letzten 10 Jahre
gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW
2.
Laut
beschlossenem und von der Kommunalaufsicht am 06.04.2010 genehmigtem
Haushaltssicherungskonzept, lfd. Nr. 3, ist zum 01.01.2012 aus Gründen der
Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung des Hebesatzes auf 470 % vorgesehen. Die
prozentuale Steigerung gegenüber 2002 beträgt 4,44 % und liegt damit
erheblich unter der Inflationsrate. Aufgrund der Erhöhung sind Mehreinnahmen in
Höhe von voraussichtlich 600.000 € zu erwarten.
3.
Im
Rahmen eines strukturellen Vergleichs ist ersichtlich, dass auf zwei
Gewerbebetriebe (je eine AG und eine GmbH) ein Anteil am Gewerbesteuervolumen
in Höhe von 50,68 % entfällt. Auf weitere acht Steuerpflichtige entfällt ein
Anteil in Höhe von 24,55 % am Gewerbesteueraufkommen. Die Gesamtzahl der
Gewerbesteuerpflichtigen beläuft sich auf 1.294; somit ist ersichtlich, dass
lediglich 10 Steuerpflichtige 75 % der Gewerbesteuereinnahmen erbringen. In der
Mehrzahl handelt es sich um Kapitalgesellschaften (AG und GmbH). Diese können
einen Teil der zu zahlenden Gewerbesteuer mit anderen Steuerarten verrechnen.
Die als Anlage 2 beigefügte Musterberechnung gibt z. B. darüber
Auskunft, dass ein Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft mit einem
unterstellten Gewinn von 300.000 € bei der vorgeschlagenen Hebesatzänderung
anstelle von 155.812,50 € eine Ausschüttung von 154.237,50 € erhält.
4. Bei der Finanzplanung ab dem Jahr
2012 wurde bisher von den Städten und Gemeinden wie auch von den kommunalen
Spitzenverbänden davon ausgegangen, dass die von Unternehmensseite, einigen
Verbänden der Industrie und einer Partei des Deutschen Bundestages
vorgeschlagene Abschaffung der Gewerbesteuer nicht erfolgt. Es wurde vielmehr
erwartet, dass die vom Bund eingesetzte Gemeindefinanzkommission der
Bundesregierung mindestens eine
Stärkung der Gewerbesteuer durch Ausweitung auf die freien Berufe vorschlagen
würde, wie dies bereits bis 1937 der Fall war. Die kommunalen Einnahmen aus dem
Gewerbesteueraufkommen hätten sich nicht nur unerheblich erhöht, sondern auch
aufgrund geringerer Konjunkturschwankungen in diesem Bereich deutlich
stabilisiert und zuverlässiger kalkulierbar gemacht. Anlässlich der
Abschlusssitzung der Gemeindefinanzkommission am 15.06.2011 in Berlin wurde
aber vom Bundesfinanzminister mitgeteilt, dass er hierfür in der Kommission
keine Mehrheit finden konnte und deshalb der Bundesregierung keine Änderungen
des Gewerbesteuerrechts vorgeschlagen
werde.
5.
Die
vorgesehene Hebesatzanhebung auf 470 % führt nicht zu einer höheren Finanzkraft
im Rahmen der Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Der zu erwartende Mehrertrag
in Höhe von ca. 600.000 € verbleibt in voller Höhe bei der Stadt Bergkamen.
Ein interkommunaler
Vergleich auf Kreisebene bezüglich der Gewerbesteuerhebesätze stellt sich wie
folgt dar:
Kommune |
2011 |
2012 |
Bergkamen |
450
% |
470 % |
Bönen |
465
% |
465 % |
Fröndenberg |
440
% |
440 % |
Holzwickede |
445
% |
445 % |
Kamen |
460
% |
470 % |
Lünen |
470
% |
470 % |
Schwerte |
470
% |
470 % |
Selm |
440
% |
440 % |
Unna |
450
% |
450 % *) |
Werne |
445
% |
445 % |
*) Eine Erhöhung wird derzeit
diskutiert.
6.
Seit
dem 01.01.2010 beläuft sich der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 280 % und für die Grundsteuer B auf 435 %. Eine Veränderung dieser Hebesätze zum
01.01.2012 wird nicht vorgeschlagen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |