Betreff
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
hier: Schulsozialarbeit
Vorlage
10/0716
Aktenzeichen
hoe-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

 

I. Bildungs- und Teilhabepaket

 

Die gesetzliche Grundlage für das Bildungs- und Teilhabepaket – das Gesetz zur „Änderung des Sozialgesetzbuch II (SGB II)“ – wurde durch den Bundestag und den Bundesrat am 25.02.2011 beschlossen, am 29.03.2011 verkündet und ist zum 01.04.2011, z.T. rückwirkend zum 01.01.2011, in Kraft getreten.

 

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet folgende Komponenten:

 

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Übernommen werden die tatsächlichen Aufwendungen, wenn es sich um eine offizielle Schulveranstaltung handelt. Dies beinhaltet die Kosten für die Fahrt, Unterbringung, Verpflegung sowie Eintrittsgelder oder Leihgebühren z.B. für Skier oder Helme.

 

  • Schulbedarfspaket
    Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf jeweils zum 01. August 70 € und zum 01. Februar 30 € zur Anschaffung der Schulausstattung, z.B. Tornister, Schreib,- Rechen,-  und Zeichenmaterialien.

 

  • Schülerbeförderung
    Grundsätzlich richtet sich der Anspruch auf Beförderung nach der Schülerfahrkostenverordnung. Der Eigenanteil für das Flash-Ticket plus der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II ist grundsätzlich über die Regelsätze abgedeckt. Ansprüche nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können daher nur in Ausnahmefällen gegeben sein, z.B. wenn die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges außerhalb des Kreises Unna liegt.

 

  • Mittagessen
    Anpruchsberechtigte zahlen für eine Mittagsmahlzeit Ihres Kindes in der Schule einen Eigenanteil von 1 € pro Mahlzeit, der Restbetrag wird in Form eines Zuschusses gewährt. Für die verpflichtende Teilnahme an den Mittagsmahlzeiten in den Bergkamener Offenen Ganztagsgrundschulen werden die Beiträge nicht pro Mahlzeit abgerechnet sondern pauschaliert in Höhe von monatlich 50 € für 11 Monate im Schuljahr erhoben und direkt vom Schulträger eingezogen. Auf der Grundlage der Anzahl der durchschnittlichen Schultage pro Jahr errechnet sich der Eigenanteil der Berechtigten auf 18 € monatlich für 11 Monate im Schuljahr. Es kann derzeit keine genaue Aussage über die Anzahl der bereits gestellten Anträge getroffen werden, da die Jobcenter die Schulträger hierüber nicht informieren. Bis einschl. des Schuljahres 2010/11 wurden Zuschüsse zum Mittagessen an  Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe über das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ gewährt. Alle Berechtigten in den Bergkamener Offenen Ganztagsgrundschulen erhielten ohne formellen Antrag einen Zuschuss in Höhe von 330 € pro Schuljahr,  hiervon 200 € aus Landesmitteln und 130 € als Eigenanteil des Schulträgers. Der zu zahlende Anteil war mit 20 € monatlich um 2 € höher als der jetzt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu leistende monatliche Beitrag. Eltern von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss zum Mittagessen zu stellen, sofern an den Schulen eine warme Mahlzeit angeboten wird. Die finanzielle Abwicklung erfolgt hier über die Anbieter, also die Schulen oder Mensavereine.

 

  • Lernförderung
    Als notwendig wird Lernförderung angesehen, wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder in Abschlussklassen weiterführender Schulen der Schulabschluss nicht erreicht wird.  Der Nachweis über die Notwendigkeit wird von der Schule erstellt die ebenfalls bestätigt, dass eine entsprechende Lernförderung dort nicht angeboten wird.

 

  • Soziale und kulturelle Teilhabe
    Für die Teilnahme an Vereins-, Kultur – oder Ferienangeboten erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren monatlich 10 €. Der Betrag kann für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern oder Teilnahme an Freizeiten verwendet werden.

 

Die Leistungen werden mit Ausnahme des Schulbedarfspaketes und der Schülerbeförderung nicht als Geldleistung an die Berechtigten gewährt, sondern in Form von Dienst- und Sachleistung. So werden z.B. die Kosten für die Mittagsmahlzeit direkt vom Jobcenter an den Schulträger weitergeleitet.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen ist jedoch ein Antrag des Berechtigten, lediglich die Leistungen für das Schulbedarfspaket werden antragsunabhängig gewährt.

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld stellen ihre Anträge in der Dienststelle des Jobcenters. Für Anträge von Kindern und Jugendlichen im Wohngeldbezug, im Bezug des Kinderzuschlages, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung ist der Kreis Unna zuständig. Die Anträge können beim Kreis Unna oder dem örtlichen Sozialamt Bergkamen gestellt werden.

 

 

II. Schulsozialarbeit

 

Zusätzlich zu den genannten Leistungen sieht das Bildungs- und Teilhabepaket die Förderung von Schulsozialarbeit vor.

 

In Bergkamen sind bereits an der Willy-Brandt-Gesamtschule zwei Schulsozialarbeiter vollzeitbeschäftigt und an der Albert-Schweitzer-Schule, der Hellwegschule Rünthe und der Hellwegschule – Nebenstelle Weddinghofen - jeweils eine Schulsozialarbeiterin teilzeitbeschäftigt tätig. Diese Schulsozialarbeiter/innen wurden über das Land NRW eingestellt.

Grundlage hierfür ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ vom 23.01.2008 (ABl MRW S. 97, S. 142). Hiernach können Schulen mit einer Lehrerstellenzahl von bis zu 100 Stellen in der Regel bis zu einer Lehrerstelle (von mehr als 100 mit bis zu zwei Lehrerstellen) mit einer Fachkraft für Schulsozialarbeit besetzen.

 

Darüber hinaus können Städte und Gemeinden eigenes Personal einstellen. Dies ist aber an den Bergkamener Schulen nicht der Fall, da es sich um eine innere Schulangelegenheit und somit um eine Landesaufgabe handelt. Als darüber hinaus gehende freiwillige Leistung der Stadt Bergkamen ist Schulsozialarbeit derzeit nicht finanzierbar.

 

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes stellt der Bund für drei Jahre jährlich 400 Mio. € für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten zur Verfügung. Diese Mittel dürfen nicht dazu benutzt werden, vorhandene Strukturen zu finanzieren sondern ausschließlich um zusätzlichen Angebote bereitzustellen.

 

Über die Umsetzung haben die beteiligten Ministerien die Kreise und kreisfreien Städte mit Schreiben vom 07. Juli 2011 informiert.

Generell liegt die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes den Kreisen und kreisfreien Städten. Der Kreis Unna erhält einen Anteil von 2,8 % der Bundesbeteiligung an den laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung für Schulsozialarbeit. Aufgrund der bisherigen tatsächlichen Aufwendungen im laufenden Jahr steht für das Jahr 2011 eine Fördersumme von 2,3 Mio. € und für die beiden folgenden Jahre von mindestens 2 Mio. € zur Verfügung. Die Mittel werden nach Schülerzahlen (amtl. Statistik für das Schuljahr 2010/11) auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden verteilt.

Die Stadt Bergkamen erhält einen Anteil von 233.085,24 € (10,13%).

Diese Regelung hat der Kreistag in der Sitzung am 28.06.2011 beschlossen.

 

In der Sitzung am 25. Juli hat die Schuldezernentenkonferenz beschlossen, dass zwischen dem Kreis Unna und den Städten und Gemeinden eine Vereinbarung zur Umsetzung der Schulsozialarbeit geschlossen wird. Diese regelt u.a. die Erstellung des Verwendungsnachweises, die Verteilung für die Folgejahre anhand der Schülerzahlen und die Auswertung nach Ablauf der Förderung.

 

Die Förderung wurde auf drei Jahre begrenzt.

 

Nach den Richtlinien der beteiligten Ministerien soll Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes dazu dienen „insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. (…) Hieraus folgt insbesondere die Zielgruppenorientierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.“

Als Beispiel für die Aufgaben der Schulsozialarbeit wird die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket entweder durch Anregung von Anträgen bei den Betroffenen oder durch Gewinnung von Vereinen oder weiteren Partnern genannt. Grundsätzlich obliegt die Umsetzung jedoch der freien Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger.

 

Aufgrund von Rückmeldungen von Schulleitungen und Leitungen der Offenen Ganztagsgrundschulen in der Vergangenheit war bereits bekannt, dass hier ein Bedarf für Schulsozialarbeit besteht. Um einen erzieherischen Qualitätsstandard zu gewährleisten, wurde bereits von Anfang an vertraglich festgelegt, dass die Leitungen der Offenen Ganztagsgrundschulen pädagogisches Fachpersonal, also Erzieher/innen, Sozialpädagogen oder Sozialpädagoginnen oder Personen mit gleichwertiger Qualifikation sein müssen. Es hat sich jedoch in der Praxis gezeigt, dass oftmals bei den Kindern, die ganztags betreut werden, erhebliche erzieherische Defizite bestehen, die mit den Kapazitäten des vorhandenen Fachpersonals nicht bewältigt werden können. In vielen Fällen sind dies auch Kinder, die nach dem Bildungs- und Teilhabepaket berechtigt sind. Insofern wird hier die Förderung zielgruppenorientiert greifen.

Darüber hinaus hat auch die Willy-Brandt Gesamtschule als größte Schule in Bergkamen weiteren Bedarf angemeldet.

 

Aufgrund der dreijährigen Befristung der Maßnahme und im Hinblick darauf, dass es sich bei Schulsozialarbeit um eine originär innere Schulangelegenheit handelt, sollte die Einstellung der Schulsozialarbeiter/innen nicht durch die Stadt Bergkamen sondern durch die Träger der Jugendhilfe erfolgen. Insbesondere an den Offenen Ganztagsschulen wird bereits seit Jahren Personal durch Trägern eingestellt wird und es sind nutzbare Strukturen in der Zusammenarbeit zwischen dem Personal der OGGS, der Schulleitung und dem Jugendamt gewachsen.

 

Auf der Grundlage der Angebote der Träger und der Anzahl der Berechtigten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden die Stunden auf die Offenen Ganztaggrundsschulen wie folgt verteilt:

 

a) Schulen unter Trägerschaft der AWO Bildung und Lernen gGmbH:

 

Overberger Grundschule, Bergkamen-Overberge                     7 Wochenstunden

Preinschule, Bergkamen-Oberaden                                              7 Wochenstunden

Jahnschule, Bergkamen-Oberaden                                            16 Wochenstunden

Albert-Schweitzer-Schule, Bergkamen-Oberaden                    14 Wochenstunden

Pestalozzischule, Bergkamen-Mitte                                         16 Wochenstunden

Gerhart-Hauptmann-Schule, Bergkamen-Mitte                 20 Wochenstunden

 

b) Schulen unter Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises:

 

Pfalzschule, Bergkamen-Weddinghofen                         14 Wochenstunden

Frh.-v.-Ketteler-Schule, Bergkamen-Rünthe                                    10 Wochenstunden

 

Außerdem werden für Projekte und Aktionen an den o.g. Schulen zusätzlich 8.000 € bereitgestellt.

 

Für die Schulsozialarbeit an Offenen Ganztagsschulen wird somit insgesamt ein Betrag in Höhe von 137.600 € pro Schuljahr verausgabt.

 

Die Schulsozialarbeiterin an der Willy-Brandt-Gesamtschule ist über den Verein zur Betreuung von Schulkindern e.V. angestellt und hat eine zu leistende Wochenarbeitszeit von 39 Stunden, wobei die Ferien bis auf die erste und letzte Woche in den Sommerferien frei sind. Umgerechnet ergibt sich somit unter Berücksichtigung des  zustehenden Erholungsurlaubes eine zu vergütende Wochenarbeitszeit von 34,98 Stunden.

 

Die darüber hinaus zur Verfügung stehenden Mittel werden für förderungsfähige Einzelprojekte an den Schulen der Sekundarstufe I insbesondere im Bereich der Berufsorientierung und –vorbereitung und dem Übergang Schule –  Beruf verausgabt.

 

Über die inhaltliche Ausgestaltung wird es zwischen Schule, Träger und Schulträger eine Vereinbarung geben. Diese kann für jede Schule entsprechend der individuellen Bedürfnisse unterschiedliche Schwerpunkte aufweisen.

 

Die Schulsozialarbeit an Bergkamener Schulen soll sich auf folgende Handlungsfelder konzentrieren:

 

  • Verbesserung der Chancen von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlicher Teilhabe durch Integration in Strukturen wie Sportvereine, Kirchen und Verbände und in weitere außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote
  • Beratung und Einzelfallhilfe durch die Arbeit sowohl mit den Schülerinnen und Schülern als auch mit den Eltern und Sorgeberechtigten
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit zur Erlangung und Verbesserung persönlicher und sozialer Kompetenzen
  • Berufsorientierung, Hilfe beim Übergang Schule - Beruf

 

Die Schulsozialarbeiter/innen haben zum 01.10.2011 ihren Dienst aufgenommen. Für die Teilzeitkräfte der Offenen Ganztags-Grundschulen wurde bereits festgelegt, an welchen Tagen sie an den Schulen im Einsatz sind, die genauen Zeiten werden noch in Absprache mit den Schulleitungen und den OGGS-Leitungen festgelegt.

 

Am 05.10. hat es ein vom Schulträger organisiertes Treffen zwischen den neu eingestellten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, Vertretern der Träger, des Jugendamtes und des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport gegeben, bei dem alle Personen Gelegenheit hatten, sich persönlich kennenzulernen und erste Schritte für eine zukünftige gemeinsame Arbeit festzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Hörstrup