Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt Kenntnis und beschließt, die in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen zur Beseitigung von
Frostschäden an städtischen Straßen und Gehwegen umgehend durchzuführen.
Wegen der
Vergabefristen, der anstehenden Sommerferien etc. sollten nach Ausschreibung
und Vergabeprüfung die Aufträge per Dringlichkeitsentscheidung erteilt werden.
Die Vorlage ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
In den letzten
Jahren hat die Verwaltung mehrfach durch Berichte über die Bestandsaufnahme der
Frostschäden im städt. Verkehrsraum dargestellt, dass aufgrund der
außergewöhnlichen Witterungsbedingungen Frostschäden im öffentlichen
Straßenverkehrsnetz entstanden sind, die in ihrer Vielzahl nicht beseitigt
werden konnten. Letztmalig ist im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr mit
Drucksache Nr. 10/0604 am 24.05.2010 dieser Sachverhalt dargestellt worden.
Die prägnante
6-wöchige Witterungsphase von November 2010 bis Anfang Januar 2011 mit
ergiebigen Schneefällen und Dauerfrost
zog zum wiederholten Male umfangreiche Schäden an den Fahrbahnbelägen des
städtischen Straßennetzes nach sich. Die wegen fehlender Mittel unterlassene
Schadensbeseitigung aus dem Winter 2009/2010 hat natürlich zu weiteren
Verschlechterungen beigetragen. Die Stadt Bergkamen hat in den meisten Fällen
mit Notreparaturmaßnahmen reagiert. Diese sind in der o. a. Ausschusssitzung
dargestellt worden. Eine dauerhafte, technisch einwandfreie Fahrbahndecke kann
aber damit nicht wiederhergestellt werden. Diese Notreparaturmaßnahmen dienten
lediglich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht, der die Stadt
Bergkamen als Baulastträger für Stadtstraßen unterliegt.
Aus technischer
Sicht ist daher die Beseitigung der Frostschäden zwingend erforderlich. Die
Verwaltung hat daher in der Anlage 1 eine Liste der dringendsten
Sanierungsmaßnahmen in einer Frostschadensliste zusammengestellt. Diese Liste
ist auf Basis der Mitteilungen der allgemeinen Straßenkontrollen,
Bürgermitteilungen und der eigenen Erfassung begründet.
Finanzielle
Abwicklung
Durch die
urteilsbedingte Nichtinanspruchnahme von Rückstellungen, die für zwei
inzwischen abgeschlossene gerichtliche Verfahren gebildet wurden, ist es
möglich, gemäß § 36 GemHVO eine Rückstellung in Höhe von 1.950.000 € in der
noch nicht erstellten und geprüften Jahresrechnung 2009 durch die Kämmerei zur
Beseitigung unterlassener Instandhaltungen nach Frostschäden an städtischen
Straßen und Gehwegen zu bilden. Gemäß § 36 GemHVO ist die Nachholung
hinreichend konkret und kann als bisher unterlassen bewertet werden. Die
einzelnen Maßnahmen sind, wie in § 36 GemHVO verlangt, einzeln bestimmt und
wertmäßig beziffert.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Boden |
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Sichtvermerk
StA. 20 Marquardt |
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