hier: Schließen von zwei Grundschulen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, die Aliso-Grundschule in Bergkamen-Oberaden und die
Pestalozzi-Grundschule in Bergkamen-Mitte durch jahrgangsweisen Abbau am dem
Schuljahr 2012/2013 zu schließen. Die Vorlage ist Bestanteil des Beschlusses
Sachdarstellung:
Schulentwicklungsplanung
in der Primarstufe
hier:
Schließen von zwei Grundschulen
1.
Ausgangslage
Der
Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen hat in seiner
Sitzung am 22.03.11 - Drucksache Nr. 10/0533 die Verwaltung beauftragt, die für
die Schließung der Grundschulen erforderlichen Schritte einzuleiten. Für die
Ratssitzung am 14.07.11 und die vorhergehende Sitzung des Ausschusses für
Schule, Sport und Weiterbildung am 06.07.11 sollte dann die entsprechende
Beschlussvorlage erstellt werden.
Die
in der o. g. Vorlage ausgeführten Gründe, die zu dem Vorschlag der Verwaltung
geführt haben, sollen im Folgenden noch einmal kurz erläutert werden:
Aufgrund
der demographischen Entwicklung ist es für Bergkamen nicht mehr notwendig, 9
Grundschulen mit insgesamt 25 Zügen vorzuhalten. Von der Entwicklung der
Schülerzahlen her reicht es völlig aus, 7 Grundschulen mit dann noch 20 Zügen
anzubieten. Bei 367 Schulanfängern im Jahr 2016/17 bedeutet dies Klassen mit
weniger als 19 Kindern.
Die
Überlegung ging dann dahin, in den Ortsteilen Mitte und Oberaden, die zurzeit
über je drei Grundschulen verfügen, jeweils eine zu schließen. Die anderen
Ortsteile - ohne Heil - verfügen über je eine Grundschule, die für eine
ortsnahe Beschulung erhalten werden soll.
Von
den drei Grundschulen in Mitte und Oberaden ist als zu schließende Schule
jeweils die Schule ausgesucht worden, deren Schließung für die Schülerinnen und
Schüler des Ortsteils am wenigsten Probleme verursacht. Für Bergkamen-Mitte
gibt es aufgrund der Kapazitäten, der Schulwege usw. zudem keine Alternative.
Im
Einzelnen wird dies unter Punkt 2 ausführlich erläutert.
2.
Beteiligung nach dem Schulgesetz NRW
2.2.
Beteiligung der Nachbarkommunen
Nach § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW ist die
Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen. Dazu
sind die Städte Kamen, Werne und Lünen mit Schreiben vom 31.03.11 über die
Planungen in Bergkamen informiert worden. Einwendungen oder Bedenken hat es von
den drei genannten Kommunen nicht gegeben.
2.3. Beteiligung der betroffenen
Schulen
Nach
§ 76 Schulgesetz NRW sind Schulen in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten
vom Schulträger rechtzeitig zu beteiligen. Zu den bedeutsamen Angelegenheiten
gehört nach § 76 Punkt 1 insbesondere auch die Auflösung einer Schule.
Mit
Schreiben vom 31.03.11 sind die Schulleiterin der Alisoschule und der
Schulleiter der Pestalozzischule über die geplanten Schließungen der Schulen in
Kenntnis gesetzt worden und gebeten worden, einen Beschluss der Schulkonferenz
herbeizuführen.
Die
anderen Grundschulen in Bergkamen sind über die Planungen ebenfalls in Kenntnis
gesetzt worden.
2.3.1. Alisoschule
Die
Schulkonferenz der Alisoschule hat am 04.05.11 getagt. Der
Schulkonferenzbeschluss ist in kompletter Form als Anlage 1 beigefügt.
Im
Folgenden ist der Beschluss fett und kursiv dargestellt abgedruckt. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Argumenten ist direkt im
Anschluss zu jedem einzelnen Argument aufgeführt:
Schulschließung /
Auslaufen der Alisoschule
Stellungnahme der Schulkonferenz
der Alisoschule vom 04.05.2011
- Die Ausführungen des Herrn Kray zur demographischen Entwicklung
werden akzeptiert.
- Die Planung, die Alisoschule zu schließen wird dennoch bedauert
und abgelehnt.
Begründung:
·
Die Alisoschule ist zurzeit mit
dem Kindergarten der einzige Mittelpunkt in Oberaden, westlich der Bahn. Viele
andere Einrichtungen haben den Standpunkt bereits verlassen. Es gibt weder gute
Einkaufsmöglichkeiten, noch kirchliche Einrichtungen.
In dem von der Schule genannten Teil Oberadens
verbleiben die städt. Kindertagesstätte „Tausendfüßler“ und die A.-Schweitzer-Schule. In ganz Oberaden verbleiben
weiterhin zwei Grundschulen und die Realschule Oberaden.
·
Große Sorgen bereitet den Eltern
der Gedanke, wie oft Bus und Taxi fahren sollen und wie sie selber ohne Auto
ihre Kinder in Notfällen abholen sollen.
Grundsätzlich sind die Fragen der Beförderung von
Schülerinnen und Schülern in der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4
Schulgesetz NRW (Schülerfahrkostenverordnung) geregelt. Hiernach bestimmen sich
auch die Anzahl der Fahrten, die durchgeführt werden usw. Für andere Schulen in
Bergkamen, die einen größeren Einzugsbereich haben wie z.B. die Overberger
Grundschule, sind Fahrschüler auch schon im Grundschulalter an der
Tagesordnung.
Im Zusammenhang mit der Diskussion zur
Schülerbeförderung ist bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport
und Weiterbildung am 22.03.11 die Zusage gemacht worden, dass alle Schülerinnen
und Schüler, die westlich der Bahn wohnen, mit einem Bus zur Grundschule
gefahren werden.
Wenn Eltern ihre Kinder in Notfällen von der Schule
abholen müssen, ist dies immer von Eltern zu regeln, die kein Auto zur
Verfügung haben. Gleiches gilt aber auch, wenn Eltern mit ihren Kindern
nachmittags zu einem Kinderarzt, in ein Krankenhaus o. Ä. fahren müssen.
·
Da viele Eltern selbst die
Alisoschule besucht haben, fühlen sie sich ihr sehr verbunden.
Es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, bis
Eltern sich an eine neue Schule gewöhnt haben. Spätestens bei dem Besuch einer
weiterführenden Schule wird es zu einer Umgewöhnung kommen.
·
Die Eltern schätzen die Arbeit
der Alisoschule sehr.
Diese Aussage ist sicherlich richtig. Alle Schulen
bieten aber die gleiche Arbeit an. Demzufolge wird die Wertschätzung sicherlich
auf eine andere Schule übergehen können.
·
Die Eltern mit und ohne
Migrationshintergrund sind vom Erfolg der Integrationsarbeit der Alisoschule
überzeugt.
Alle Schulen in Bergkamen leisten eine gute
Integrationsarbeit.
·
Die Zusammenarbeit mit den Eltern
(die viele Lehrerinnen schon selbst unterrichtet haben) ist vertrauensvoll und
gut.
Eine solche gute Basis kann sicherlich auch mit den
anderen Schulen in Oberaden aufgebaut werden. Für die Eltern, deren Kinder
heute schon eine andere Schule in Oberaden besuchen, ist die Zusammenarbeit
genauso vertrauensvoll und gut.
·
Ortsnahe Schule hat den Vorteil,
dass Eltern im Bedarfsfall schnell kommen können. Elternhilfe bei Basteln,
Lesen, ...ist damit gegeben.
Die Wege zu den anderen Schulen im Ortsteil werden
nicht so weit sein, dass dieser Punkt nicht erfüllt werden kann.
Sollte es dennoch
zu einer Schließung der Alisoschule kommen, wünscht die Schulkonferenz:
- Das Gebäude der Alisoschule steht ausschließlich der Alisoschule
bis zur Schließung zum Schuljahresende 2014/15 zu Verfügung.
- Falls von Eltern und Lehrern gewünscht, werden die letzten Klassen
im Klassenverband mit ihren Lehrern als Alisoschule in der Prein- oder
Jahnschule untergebracht. Damit ändert sich nur die Adresse der
Alisoschule.
- Alle Schüler, die die Bahnlinie überqueren müssen, werden mit Bus
/ Taxi zu ihrer neuen Schule transportiert.
- Es wird während der Auslaufzeit jederzeit ausreichend
Schülerplätze in der „Verlässlichen Betreuung“ und in der „OGS“ geben.
Alle hier genannten
Wünsche wurden auf der Schulkonferenz von Herrn Kray zugesichert.
Die vorgenannten vier Punkte können erfüllt werden.
Es ist nicht geplant, in den kommenden Jahren, die die Alisoschule das Gebäude
noch nutzt, über das bisherige Maß hinaus andere Nutzer in das Gebäude zu
lassen.
Ein vorzeitiger Wechsel der verbleibenden zwei oder
auch drei Klassen in das Gebäude der Preinschule ist räumlich und technisch
möglich.
Zu der Schülerbeförderung ist oben bereits eine
Aussage getroffen.
Es wird für alle Schülerinnen und Schüler, die die
offene Ganztagsschule oder die verlässliche Grundschule besuchen, ein
entsprechendes Angebot geben.
2.3.2
Pestalozzischule
Die
Schulkonferenz der Pestalozzischule hat dann am 09.05.11 getagt. Die
Stellungnahme der Schulkonferenz ist in kompletter Form als Anlage 2 der
Vorlage beigefügt.
Stellungnahme der Schulkonferenz der Pestalozzischule vom
09.05.2011 zum Begehren der Stadt Bergkamen, die Pestalozzischule zu schließen.
- Die Ausführungen des
Leiters des Schulverwaltungsamtes der Stadt Bergkamen, Herrn Kray, werden
zur Kenntnis genommen
- Die Schulkonferenz der
Pestalozzischule lehnt die Planung, die Pestalozzischule zu schließen, mit
folgender Begründung ab:
·
Die Pestalozzischule wird spätestens ab dem Schuljahr 2014/2015
die größte Grundschule Bergkamens sein (s. Anlage Gesamtschülerzahl der
Bergkamener Grundschulen bis 2016/2017).
Zunächst
einmal geht die Berechnung davon aus, dass alle Kinder zu der nächstgelegenen
Schule eingeschult werden. Bei freier Wahl der Grundschule weist die
Pestalozzischule in den letzten 4 Jahren den Trend auf, dass mehr Kinder aus
dem Bereich der Pestalozzischule eine andere Schule wählen, als dass Kinder aus
anderen Bereichen an der Pestalozzischule angemeldet werden. Setzt sich dieses
Wahlverhalten der Eltern tendenziell fort, wovon auszugehen ist, wird die
Schillerschule die größte Schule in Bergkamen werden. Die Prognose geht von der
maximalen Anzahl an Kindern an der Pestalozzischule auf Basis des Schulweges
aus.
Wichtiger
ist aber der Hinweis, dass es nicht darum geht, eine große oder eine kleine
Schule zu schließen. Ausschlaggebend ist lediglich eine Schließung in
Bergkamen-Mitte nach dem Gesichtspunkt der Verträglichkeit für die Schülerinnen
und Schüler dieses Stadtteils. Durchgerechnet worden ist selbstverständlich
auch eine Schließung der Schillerschule bzw. der G.-Hauptmann-Schule. In beiden
Fällen werden die Wege, die die Schülerinnen und Schüler dann zurücklegen
müssen deutlich länger. Weiterhin
ist bei einer Schließung der G.-Hauptmann-Schule die Pestalozzischule als
dreizügige Schule nicht in der Lage, alle Kinder aufzunehmen. Aufgrund der Lage
im Stadtgebiet werden wir vereinzelt Kinder der
G.-Hauptmann-Schule
die Schillerschule besuchen. Bei Schließung der Schillerschule würde die
Pfalzschule zu groß werden und als ebenfalls dreizügige Schule nicht alle
Kinder aufnehmen können.
- Gleichzeitig
werden die drei Nachbarschulen (Gerhart-Hauptmann-Schule, Schillerschule
und Pfalzschule) nicht in die Einzügigkeit fallen.
Dies
ist korrekt. Allerdings gilt das zu dem vorherigen Punkt Ausgeführte.
- Die
Auflösung einer mindestens zweizügigen Schule ist nicht einzusehen und
unüblich (s. Nachbarkommunen). Insbesondere ist die Pestalozzischule auch
im Hinblick auf die Sprach- und Integrationsarbeit unbedingt
erhaltenswürdig.
Es
geht eindeutig nicht darum, ob die Schließung einer zweizügigen Schule üblich
oder unüblich ist. Es geht alleine um das Wohl der Grundschulkinder bei einer
vernünftigen Schulentwicklungsplanung für ganz Bergkamen. Die Situation der
Nachbarkommunen ist insofern nicht vergleichbar, als dass dort häufig kleine
Schulsysteme erhalten werden müssen, die eine Insellage in einem kleinen
Ortsteil haben. Bei einer Schließung der Pestalozzischule können alle Kinder
eine benachbarte Grundschule fußläufig erreichen.
Sprach-
und Integrationsarbeit wird an allen Schulen in Bergkamen geleistet. Es ist
kein Grund ersichtlich, warum dies unbedingt an der Pestalozzischule
erhaltenswürdig sein soll. Neben der Pestalozzischule nimmt auch die
benachbarte G.-Hauptmann-Grundschule am Schulversuch in NRW zum allevitischen
Religionsunterricht teil. Demzufolge muss kein Bergkamener Schulkind bei einer
Schließung der Pestalozzischule darauf verzichten.
Das
Rucksackprojekt, das die RAA an der Pestalozzischule durchführt, kann
grundsätzlich an jeder anderen Schule ebenfalls durchgeführt werden.
Selbstverständlich setzt dies ein entsprechendes Engagement der gesamten Schule
voraus.
Die
Qualitätsanalyse, die an der G.-Hauptmann-Schule bereits erfolgt ist, hat der
Schule bestätigt, dass sie eine gute Sprach- und auch Integrationsarbeit
leistet.
Insofern
wird es den Bergkamener Schülerinnen und Schülern an einer anderen Schule als
der Pestalozzischule nicht schlechter gehen als an der Pestalozzischule.
- Bei
einer Schließung der Pestalozzischule werden die Kinder aus deren Umfeld
nicht gleichmäßig auf die Nachbarschulen verteilt:
- Die
aus dem östlichen Bereich stammenden Kinder, die hauptsächlich türkischer
Herkunft sind, werden die Gerhart-Hauptmann-Schule besuchen und deren
türkischen Anteil deutlich erhöhen.
- Die
aus dem westlichen Bereich stammenden Kinder, die zu einem großen Teil
aus Aussiedlerfamilien kommen, werden die Pfalzschule besuchen, die
bisher schon viele Aussiedlerkinder beschult.
- Die
Schillerschule, von der die Stadt selbst glaubt, dass nur wenige Schüler
zu ihr wechseln werden, wird letztlich von der Schließung der
Pestalozzischule nicht wesentlich profitieren. Zudem verfügt die
Schillerschule nicht über eine offene Ganztagsschule.
Es
ist kein Grund ersichtlich, warum es zu einer gleichmäßigen Verteilung kommen
muss. Ausschlaggebend ist zunächst der Elternwille.
Alleine
nach der Länge der Schulwege ist davon auszugehen, dass die G.-Hauptmann-Schule
und die Pfalzschule etwa gleich viele Kinder zusätzlich bekommen. Die
Schillerschule in der Tat eher weniger.
Weiterhin
fehlt eine Aussage zu den Kindern ohne Migrationshintergrund.
Eine
offene Ganztagsschule kann an der Schillerschule eingerichtet werden, wenn es
eine entsprechende Nachfrage gibt. An einer solchen fehlte es bisher. Trotzdem
besuchen im laufenden Schuljahr 274 Schülerinnen und Schüler diese Schule.
An
der Pestalozzischule, die im laufenden Schuljahr 2011/12 noch von 290
Schülerinnen und Schüler besucht wird, besuchen 28 die offenen Ganztagsschule.
Der Anteil ist mit unter 10 % der Schüler eher gering.
- Die
offene Ganztagsschule der Pestalozzischule ist mit erheblichen
Geldmitteln eingerichtet worden, so auch mit einer neuen Küche.
Auch
an der G.-Hauptmann-Schule und der Pfalzschule wurde eine offene Ganztagsschule
eingerichtet. An der Pestalozzischule sind die Gruppenräume auf Wunsch der
Schulleitung im Untergeschoss eingerichtet worden. Im Vergleich zu den anderen
Schulen ist dies bezüglich der Aufsicht
eher problematisch. Bei Nutzung des Außengeländes muss immer eine zweite
Aufsichtsperson vor Ort sein. Es besteht keine Möglichkeit der Einsichtnahme
von den Gruppenräumen aus.
Eine
Folgenutzung der Küche als Cafeteria für die Musikschule und die
Jugendkunstschule z.B. für wartende Eltern ist sicherlich möglich, müsste aber
zu gegebener Zeit genauer geprüft werden.
- Wenn
später eine weitere Grundschule geschlossen werden muss, kann die
Pestalozzischule als zentral gelegene Schule nicht wieder geöffnet
werden.
Mit
der vorgestellten Planung soll eine längerfristige Lösung für Bergkamen
geschaffen werden. Wenn es, was die Schulkonferenz selbst sieht (siehe die
weiteren Punkte), zu einer Verringerung der Klassenfrequenzrichtwerte kommt,
wird auf absehbare Zeit keine weitere Schule geschlossen werden müssen.
Mit
der geplanten städtischen Folgenutzung ist eine Rückführung in ein Schulgebäude
prinzipiell nicht unmöglich, wird aber nicht angestrebt und zu erwarten sein.
Zurzeit
gibt es aber keine Aussagen zu einer längerfristigen Planung auf Landesebene.
Gibt es z.B. eine 6-jährige Grundschule, wird sicherlich völlig neu geplant werden
müssen.
- Die
Pestalozzischule liegt zentral im Wohngebiet. Drei große Kindergärten –
St. Elisabeth, Bodelschwingh und AWO-Kindergarten „Wackelzahn“ – liegen
in unmittelbarer Nachbarschaft.
Auch
die in Mitte bzw. Weddinghofen verbleibenden anderen Grundschulen liegen
zentral in Wohngebieten. Kindertagesstätten sind über das gesamte Stadtgebiet
verteilt.
Die
verbleibenden Grundschulen liegen nicht unvertretbar weit von den genannten
Kindertagesstätten entfernt. Außerdem gibt keine Vorgabe, dass es kurze Wege
zwischen einer Kindertagesstätte und einer Grundschule geben muss.
- Weder
die Eltern der jetzigen ersten und zweiten Schuljahre, noch die Eltern
der Schulanfänger 2011/2012, wurden bei der Anmeldung über eine mögliche
Schulschließung informiert. Viele dieser Eltern haben mehrere Kinder. Das
bedeutet, dass die Eltern ihre jüngeren Kinder nicht mehr an der
Pestalozzischule anmelden können und somit entweder ihre Kinder zu zwei
verschiedenen Grundschulen bringen oder aber die älteren Kinder ummelden
müssen. Dies stellt für diese Eltern eine unzumutbare Härte dar.
Grundsätzlich
besteht die Zusage, dass die Kinder, die die Pestalozzischule besuchen bzw.
jetzt im Sommer 2011 in die Schule eingeschult werden, diese auch bis zum Ende
der Grundschulzeit besuchen können. Ausgenommen sind nur die Kinder, die im
Sommer eingeschult werden und eine Klasse wiederholen müssen.
Ansonsten
wird man immer zu irgendeinem Zeitpunkt eine Schulschließung bekanntgeben
müssen. Mit der Möglichkeit des jahrgangsweisen Abbaus ist eine verträgliche
Lösung gefunden worden. Anders hätte dies bei einer sofortigen Schließung
ausgesehen.
Natürlich
ist es nicht schön, wenn Eltern Kinder an zwei verschiedenen Grundschulen
haben. Dies ist aber auch nur für einen befristeten und überschaubaren Zeitraum
so. Hinzu kommt, dass mit Wechsel eines Kindes in eine weiterführende Schule
immer die Situation entsteht, dass Eltern ihre Kinder auf zwei verschiedenen
Schulen haben.
- Manche
Eltern sind bewusst in das Einzugsgebiet der Pestalozzischule umgezogen,
damit die Kinder einen sicheren und kurzen Schulweg haben.
Diese
Behauptung kann nicht verifiziert werden. Selbst wenn es so ist, wie behauptet,
gibt es dafür bei einer Schulschließung keine Lösung. Bezüglich der Länge der Schulwege
kann nur auf das bereits Ausgeführte verwiesen werden.
- Die
Pestalozzischule ist am Nordberg eine Institution. Sie ist nicht nur
Schule, sondern auch soziales Zentrum und hat für das friedliche
Zusammenleben im Wohnbereich eine hohe Bedeutung. Sie ist
Integrationsmittelpunkt mit dem Elterncafe und dem „Rucksack-Projekt“
hier in der Pestalozzischule im Oktober 2011.
Selbstverständlich
ist eine Schule, die es seit über 100 Jahren in einem Ortsteil gibt, eine
Institution. Aber dies gilt gleichermaßen auch für die anderen Schulen. Es ist
sicherlich eine Frage des Engagements von Lehrern und Eltern, diese Inhalte bei
einer Schließung der Pestalozzischule an den verbleibenden Standorten
fortzuführen. Insbesondere zum Rucksackprojekt der RAA siehe die obigen
Ausführungen.
- Die
Stadt hat das Steuerungsmittel der Schuleinzugsbereiche nicht genutzt.
Aus dem Bereich der Gerhart-Hauptmann-Schule ist seit drei Jahren jeweils
eine Klasse zur Overberger Grundschule abgewandert. Das wirkt sich jetzt
zusätzlich auf die Zusammensetzung der Schülerschaft an der
Gerhart-Hauptmann-Schule aus.
In
der Praxis gibt es keine Möglichkeit der Steuerung durch Schuleinzugsbereiche.
Bis zum Schuljahr 2007/08 hatten Eltern immer die Möglichkeit, einen Antrag auf
Besuch einer anderen als der zuständigen Schule zu stellen. Bei einem
entsprechenden Grund (Kind hält sich nach Schulschluss bei den Großeltern oder
einer bekannten Familie auf) musste diesem Antrag stattgegeben werden. In den
Ausführungsbestimmungen heißt es jetzt, dass die aufnehmende Schule, in diesem
Fall die Overberger Schule, ihre zwei Züge bis zu jeweils 30 Kinder auffüllen
muss, erst dann ist abzuweisen. Dies ist kein echtes Steuerungsmittel.
Die
Aussage, dass seit drei Jahren jeweils eine Klasse zur Overberger Schule
abgewandert ist, ist falsch. Von den 187 Schülerinnen und Schülern der
Overberger Schule (Stand 15.06.11) kommen insgesamt 50 vom ursprünglichen
Einzugsbereich her aus anderen Schulbezirken.
Dies
entspricht nicht einmal einer halben Klasse pro Jahrgang. Von den 50 Kindern
kommen 24 aus dem Bereich der G.-Hauptmann-Schule, 14 aus dem Bereich der
Frh.-v.-Ketteler-Schule, 10 aus dem Bereich der Pestalozzischule und zwei aus
dem Bereich der Schillerschule.
- Bei
der Auflösung der Pestalozzischule und bei der Aufnahme deren Schüler an
den Nachbarschulen werden die Schülerzahlen dort ansteigen, teilweise bis
zur Höchstzahl von dreißig Kindern pro Klasse.
Diese
Aussage ist falsch. Natürlich kann es bei entsprechendem Elternwillen
vorkommen, dass größere Klassen gebildet werden müssen. Es lässt sich nie
verhindern, dass Klassen Schülerinnen und Schüler bis zum
Klassenfrequenzhöchstwert aufnehmen müssen.
Grundsätzlich
gibt es in Mitte und Weddinghofen nach Schließung der Pestalozzischule
insgesamt noch 10 Züge. Im Jahr 2016 werden 188 Kinder in diese drei Schulen
eingeschult. Rechnerisch könnten also Klassen mit jeweils maximal 19 Kindern
gebildet werden.
- Die
Turnhalle der Pestalozzischule wird durch Vereine zwar weiterhin
nachmittags und abends genutzt, für den Schulsport könnte sie dann nicht
mehr genutzt werden.
Theoretisch
ist auch eine Nutzung für den Schulsport möglich. Die Frage ist eher, ob eine
zusätzliche Halle dafür überhaupt noch benötigt wird. Pro Klasse werden 3
Unterrichtsstunden Sport in der Woche erteilt. Wenn aufgrund des
demographischen Wandels weniger Klassen gebildet werden, werden auch weniger
Sporthallen für den Schulsport benötigt.
- In
fast allen Bundesländern außerhalb Nordrhein-Westfalens ist der
Klassenfrequenz-Höchstwert von 30 Kindern im Verlauf der letzten Jahre
abgesenkt worden. In Nordrhein-Westfalen ist in Kürze ebenfalls mit der
Absenkung dieses Klassenfrequenz-Höchstwertes zu rechnen.
Pädagogisch
spricht vieles dafür, dass es zu einer solchen Absenkung kommen muss. Wie oben
bereits ausgeführt, kann der Klassenfrequenz-Höchstwert auf 19 Kinder
zurückgesetzt werden, ohne dass es zu Raumproblemen in den Bergkamener
Grundschulen kommt. Gleiches gilt ebenfalls, wenn man die zusammenhängenden
Stadtteile Mitte und Weddinghofen betrachtet. Nur zu diesem Aspekt kann ein
Schulträger, der ausschließlich für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig
ist, eine Aussage treffen. Mit der rechnerischen Zahl von 19 Kindern je Klasse
dürfte aber eine langfristige Planung, auch unter dem Gesichtspunkt der
Inklusion, möglich sein.
- Im
Zuge von Integration und Inklusion sind kleinere Klassenstärken von der
Landesregierung geplant und gewünscht (s. Integrationskonferenz der Stadt
Bergkamen im Januar 2011 und hier besonders die Aussagen der
Staatssekretärin Frau Zülfiye Kaykin und der Professorin für Soziologie
und Erziehungswissenschaften Frau Dr. Ursula Boos-Nünning).
Es
gilt das zu dem vorherigen Punkt Ausgeführte.
- Die
Schulsituation an den Bergkamener Grundschulen ist nicht ungewöhnlich.
Die durchschnittlichen Schülerzahlen je Grundschule liegen in den
Großstädten des Regierungsbezirks Arnsberg (Bochum, Dortmund, Hagen und
Herne) niedriger als in Bergkamen, sodass das Argument der Stadt,
Bergkamen halte zu viele Grundschulen vor, entkräftet wird.
Die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat anlässlich der überörtlichen Prüfung der
Stadt Bergkamen von Januar bis Juni 2008
folgendes geschrieben:
„Im
Bereich der Grundschulen („Fläche je Grundschüler“) liegt die Stadt Bergkamen
im höchsten Segment der Klassierung und deutlich über dem Benchmark. Der
erhöhte Flächenverbrauch und folglich Kennzahlenwert zeigt auch bei
Berücksichtigung der künftigen demographischen Entwicklung Handlungsbedarf und
lässt derzeit schon erheblich Potenziale erkennen.“
Insofern
ist unerheblich, wie durchschnittliche Schülerzahlen je Grundschule in anderen
Städten aussehen. Dies hat mit der möglichen Entscheidung für Bergkamen nichts
zu tun, zumal die Bergkamener Situation sich bezüglich der möglichen
durchschnittlichen Schülerzahlen je Grundschule nicht verschlechtert.
Aufgrund dieser schwerwiegenden Sachargumente, die gegen
die Schließung der Pestalozzischule sprechen, fordert die Schulkonferenz Rat
und Verwaltung auf, die angedachte Schulschließung noch einmal zu überdenken.
Die Schulkonferenz ist außerdem der Überzeugung, dass die
Schließung der Pestalozzischule eine sozial- und integrationspolitische
Fehlentscheidung wäre.
Beide Schulkonferenzen haben mit dem zuständigen
Schulaufsichtsbeamten bei der unteren Schulaufsichtsbehörde, Herrn
Schulamtsdirektor Reinhard Forthaus getagt. Herr Forthaus teilt die Auffassung
des Schulträgers zu der Reduzierung auf sieben Schulstandorte in Bergkamen, da
er aus schulorganisatorischen Gründen größere Schulstandorte für weniger
störanfällig hält.
3.
Abwägung und Ergebnis
Bei
Abwägung der Argumente bleibt es bei dem Vorschlag, sowohl die Alisoschule in
Bergkamen-Oberaden als auch die Pestalozzischule in Bergkamen-Mitte durch
jahrgangsweisen Abbau ab dem Schuljahr 2012/13 zu schließen.
Für
ganz Bergkamen betrachtet, handelt es sich hierbei um eine verträgliche Lösung,
die auf der einen Seite das berechtigte Interesse der Schülerinnen und Schüler
bzw. der Eltern wahrt. Auf der anderen Seite bedeutet die Reduzierung von
bisher 25 auf zukünftig 20 Züge im Primarbereich schon eine gewisse Einsparung
z.B. im Sinne der Feststellung der GPA.
Bei
einem Rückgang der Schulanfängerzahlen von 1970 bis 2016 um über 62 % ist die
Schließung von zwei der bisher neun Grundschulen vertretbar, aber auch
notwendig.
Die
weitere Vorgehensweise sieht so aus, dass bei einem entsprechenden
Ratsbeschluss dieser über die untere Schulaufsichtsbehörde, dem Schulamt für
den Kreis Unna, zur oberen Schulaufsichtsbehörde, der Bezirksregierung in
Arnsberg zugeleitet wird.
Nach
§ 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW bedarf der Beschluss des Schulträgers der
Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
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|