Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Schulentwicklungsplan für die
weiterführenden Schulen (Sekundarbereich I) der Stadt Bergkamen fortzuschreiben
und die notwendigen Beteiligungen mit den Schulen, den Städten Kamen, Werne,
Lünen und der Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde
durchzuführen.
Sachdarstellung:
Übergange auf weiterführende Schulen zum
Schuljahr 2011/2012
1. Anlass
und Begründung
Im Schuljahr 2010/2011 besuchen 501 Schülerinnen und Schüler die vierten Klassen
der neun Bergkamener Grundschulen und werden zu Beginn des Schuljahres
2011/2012 auf eine weiterführende Schule wechseln. Im Vorjahr waren es 507
Schülerinnen und Schüler. Laut der vorliegenden Statistik wird die Zahl im
nächsten Jahr letztmalig auf 531 ansteigen
bevor sie in den folgenden Jahren kontinuierlich sinken wird.
Geregelt
wird das Anmeldeverfahren durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I. Durch Erlass hat das
Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 18.03.2011
abgeschlossen sein mussten.
Sofern
regelmäßig die Nachfrage das Angebot an Schulplätzen übersteigt, kann die obere
Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger festlegen, dass für
sämtliche Schulen einer Schulform in einer Gemeinde eine kürzere Anmeldefrist
als für die übrigen weiterführenden Schulen gilt. Für die
Willy-Brandt-Gesamtschule wurde diese verkürzte Anmeldefrist in Absprache mit
allen Schulleitungen beantragt und bewilligt. Die Anmeldungen an den
weiterführenden Bergkamener Schulen zum Schuljahr 2011/12 fanden zu folgenden
Terminen statt:
14.02.
bis 18.02.2011 Anmeldungen an der Willy-Brandt-Gesamtschule
14.02.
bis 04.03.2011 Anmeldungen an den anderen weiterführenden Bergkamener Schulen
Die
Schulleitung der Willy-Brandt-Gesamtschule hat unmittelbar nach Ablauf dieses
Zeitraumes über die Aufnahmen entschieden, sodass die Eltern abgewiesener
Schülerinnen und Schüler Gelegenheit hatten, eine andere weiterführende Schule
für ihr Kind zu wählen.
Durch
die Aushändigung eines Anmeldescheines an die Eltern aller Viertklässler, auf
dem auch die Empfehlung der Grundschule vermerkt ist, wird verhindert, dass ein
Kind gleichzeitig an mehreren Schulen angemeldet werden kann. Wird das Kind an
einer weiterführenden Schule angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten
eine Durchschrift des Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer
Abweisung erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer
anderen weiterführenden Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält
ebenfalls eine Durchschrift und kann so die Schulpflicht der Viertklässler
überprüfen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet gem. § 46 Abs. 1
SchulG NRW die Schulleiterin oder der Schulleiter.
2. Anmeldezahlen
a) Realschulen
An den zwei Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt
aus:
Freiherr-vom-Stein-Realschule 79 Schüler/Innen – 3 Klassen
(Vorjahr: 71 Schüler/Innen, 3 Klassen)
Realschule Oberaden 79 Schüler/Innen – 3 Klassen
(Vorjahr 49 Schüler/Innen, 2 Klassen)
Die Empfehlungen der Grundschulen für die künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:
Empfehlungen der Fünftklässler der
Realschulen 2011/2012 |
||||
|
Frh.-v.-Stein-Realschule |
Realschule Oberaden |
||
Hauptschule/GS |
7 |
8,9 % |
2 |
2,5 % |
Hauptschule, eingeschränkt Realschule / GS |
6 |
7,6 % |
7 |
8,9 % |
Realschule / GS |
58 |
73,4 % |
62 |
78,5 % |
Realschule, eingeschränkt Gymnasium/GS |
6 |
7,6 % |
7 |
8,9 % |
Gymnasium/GS |
2 |
2,5 % |
1 |
1,2 % |
Summe |
79 |
100 % |
79 |
100% |
GS = Gesamtschule
b) Städt. Gymnasium
Im kommenden Schuljahr haben sich 136 Kinder am Städt. Gymnasium Bergkamen angemeldet. Das Gymnasium wird vier Klassen bilden. Im Vorjahr waren es 153 Anmeldungen und zum Schuljahr 2008/2009 waren es 163. In den beiden Vorjahren wurden jeweils sechs Eingangsklassen gebildet.
Die neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler haben
folgende Empfehlung der Grundschulen:
Realschule / Gesamtschule 4 Schüler/innen / 3,0 %
Realschule eingeschränkt Gymnasium / Gesamtschule 24 Schüler/innen / 17,6 %
Gymnasium / Gesamtschule 108 Schüler/innen / 79,4 %
Von den 138 Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die an die Viertklässler der Bergkamener Schüler ausgesprochen wurden, haben 104 das Gymnasium in Bergkamen gewählt. 27 Schülerinnen und Schüler sind an einem Gymnasium in einer Nachbargemeinde angemeldet worden, drei an einer Gesamtschule, drei an einer Realschule und eine Anmeldung gab es zur Waldorfschule.
c)
Willy-Brandt-Gesamtschule
Nach Ablauf der
Anmeldewoche lagen 163 Anmeldungen vor. Dies ist mit Abstand die geringste
Anmeldezahl im Vergleich zu den Vorjahren (Schuljahr 09/10: 188 Anmeldungen,
Schuljahr 08/09: 206 Anmeldungen, Schuljahr 07/08: 209 Anmeldungen).
Für Bergkamen wurde
in Absprache mit allen weiterführenden Schulen festgelegt, dass die
Willy-Brandt-Gesamtschule für das Schuljahr 2011/12 den zieldifferenten
Gemeinsamen Unterricht einrichten wird. Entsprechend gab es noch zusätzlich 10
Zuweisungen lernbehinderter Kinder.
Nach Ende der
Anmeldewoche hat die Gesamtschule 9 Abweisungen ausgesprochen. Nach
Entscheidung über die eingegangenen Widersprüche sowie nach Aufnahme eines
weiteren Kindes zum Gemeinsamen Unterricht sieht die Klassenbildung an der
Willy-Brandt-Gesamtschule wie folgt aus:
4 Klassen á 30
Schüler/innen
1 Klasse á 20
Schüler/innen + 5 Schüler/innen im gemeinsamen Unterricht
1 Klasse á 20
Schüler/innen + 6 Schüler/innen im gemeinsamen Unterricht
Insgesamt werden somit
171 Schüler/innen zum Schuljahr 2011/2012 die 5. Klassen der
Willy-Brandt-Gesamtschule besuchen.
Die 160
aufgenommenen Schülerinnen und Schüler haben folgende Empfehlungen (ohne Kinder
im Gemeinsamen Unterricht):
Empfehlung |
Anzahl
Schüler/innen |
%-Anteil |
Hauptschule
/ Gesamtschule |
102 |
63,8 % |
Hauptschule/Realschule
eingeschränkt /Gesamtschule |
23 |
14,4 % |
Realschule
/ Gesamtschule |
30 |
18,6 % |
Realschule/Gymnasium
eingeschränkt/Gesamtschule |
3 |
1,9 % |
Gymnasium |
2 |
1,3 % |
Gesamt |
160 |
100 % |
d) Hauptschulen
Nach Ende der
Anmeldezeit lagen für die Hellweg-Hauptschule in Bergkamen-Rünthe lediglich 15
Anmeldungen vor. Gemäß § 6 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des § 93
Schulgesetz NRW sind in der Hauptschule mindestens 18 Anmeldungen zur Bildung
einer Eingangsklasse notwenig.
Die Bezirksregierung Arnsberg teilt hierzu
mit Verfügung vom 18. April mit: „Ich sehe aus diesem Grunde bereits zum
kommenden Schuljahr dringenden Handlungsbedarf und kann der Bildung einer
Eingansklasse an der genannten Schule nicht zustimmen.„ Der entsprechende
Bescheid der Schulaufsicht vom 18.04.2011 - der allen Ratsmitgliedern am
02.05.2011 bereits zugeleitet wurde - ist als Anlage 1 erneut beigefügt.
Die
Erziehungsberechtigten der angemeldeten Schülerinnen und Schüler wurden darüber
informiert, dass an der Hellwegschule in Bergkamen-Rünthe keine Eingangsklasse
zum Schuljahr 2011/2012 eingerichtet wird. Nach Absprache mit den Städten
Werne, Lünen und Kamen wurde den Eltern anheim gestellt, ihre Kinder an einer der
dortigen Hauptschulen oder an einer der beiden Realschulen in Bergkamen
anzumelden.
Die Anmeldungen
dieser 15 Kinder erfolgten an folgenden Schulen:
2 Hauptschule Werne
4 Frh.-v.-Stein-Realschule Bergkamen
4 Hauptschule Kamen
2 Hauptschule Lünen
2 Willy-Brandt-Gesamtschule (den
Widersprüchen gegen die Ablehnungen wurde stattgegeben)
1 Hauptschule Hamm
Des Weiteren ist der Schulträger laut
letztem Absatz der Verfügung des Regierungspräsidenten mit Blick auf die
weiterführenden Schulen der Stadt aufgefordert, ihre weiteren Überlegungen und
schulorganisatorischen Maßnahmen der Bezirksregierung mitzuteilen.
Ein konkreter Berichtstermin ist zwar
nicht genannt, aber es ist beabsichtigt, ein umfassendes und belastbares
schulorganisatorisches Konzept (fortgeschriebener Schulentwicklungsplan) für
die weiterführenden Schulen der Stadt Bergkamen zu erarbeiten und dem Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung sowie dem Rat der Stadt Bergkamen zur
Beratung noch in diesem Jahr vorzulegen.
Wesentlich und abhängig von unseren
Überlegungen und Maßnahmen sind die schulrechtlichen Vorgaben des Landes
Nordrhein Westfalen. Hier werden nach den verschiedenen Äußerungen der
Landtagsfraktionen und des zuständigen Schulministeriums noch in diesem Jahr
konkrete
Vorgaben zu erwarten sein.
Gem.
den rechtlichen Bestimmungen des Schulgesetzes NRW ist die
Schulentwicklungsplanung nicht nur mit den weiterführenden Schulen der Stadt
Bergkamen, der Schulaufsichtsbehörde, sondern auch mit den benachbarten
Schulträgern abzustimmen. Infrage kommen die Städte Kamen, Werne und Lünen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
|