Betreff
Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, hier: Landwirtschaftlicher Weg zwischen der Lünener Straße (B 61) und dem Pantenweg in Bergkamen-Oberaden
Vorlage
10/0606
Aktenzeichen
66 rau-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt die Anregung von Herrn Fenzl, In der Dornbrauck 94, Bergkamen-Oberaden, zur Unterbrechung der Wegeverbindung des landwirtschaftlichen Weges zwischen der Lünener Straße (B 61) und dem Pantenweg in Bergkamen-Oberaden mithilfe einer Abpollerung abzulehnen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit seinem Schreiben vom 06.04.2011 regt Herr Andreas Fenzl, In der Dornbrauck 94, 59192 Bergkamen-Oberaden, an, den landwirtschaftlichen Weg zwischen der Lünener Straße (B 61) und dem Pantenweg in Oberaden mittels Abpfostung im nördlichen Bereich, südlich der Brücke über den Kuhbach, Schleichverkehre zu unterbinden, die diese Wegeverbindung als Abkürzungsstrecke nutzen, um einen „Mehrweg“ über die Jahnstraße einzusparen.

 

Dieser Wirtschaftsweg ist wie von Herrn Fenzl beschrieben mit den Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und „Radfahrer frei“ ausgeschildert.

 

Nach Eingang des Schreiben vom Herrn Fenzl hat die Verwaltung mehrfach die Verkehrssituation auf dem o. g. Wirtschaftsweg beobachtet und festgestellt, dass kein übermäßiger Schleichverkehr auf diesem Verbindungsweg stattfindet.

 

Eine wie von Herrn Fenzl vorgeschlagene „Abpfostung“ würde eine Erschließung der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen nicht unerheblich erschweren, da sie beidseitig und abwechselnd von Süden bzw. Norden erfolgen müsste. Gleiches gilt für den Lippeverband, der für die Unterhaltung und den Betrieb des Kuhbaches und seinen Pumpeinrichtungen nur einseitig an diese Gewässereinrichtungen heran käme.

 

Weiterhin weist die Verwaltung darauf hin, dass mit dem vorgesehenen Bau der L 821 n eine attraktive Wegeverbindung aus dem Ortsteil Oberaden in südlicher und östlicher Richtung ergeben wird und somit der von Herrn Fenzl beschriebene pflichtwidrige Abkürzungsverkehr auf ein Minimum reduziert wird.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Anregung des Herrn Fenzl nicht zu folgen, um auf eine Abpollerung des Wirtschaftsweges zwischen der Lünener Straße (B 61) und dem Pantenweg zu verzichten.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

I. V.  Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach