Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 10/0364 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Haupt- und Finanzausschuss als Nachfolger des ehemaligen Ausschusses für Personal und Kommunikationstechnologie erhält jährlich einen Überblick über die aktuelle Personalsituation bei der Stadt Bergkamen.
Ziel dieser Personalanalyse ist die Darstellung des zukünftigen Personalbedarfs, der in der Regel durch die Einstellung von Auszubildenden aufgefangen werden kann.
Um eine Tendenz für die Folgejahre erkennen zu können, werden die Jahre bis 2015 dargestellt.
Personalanalyse
1.
Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung
Zum Stichtag 30.06.2010 waren 99,15 % der Stellen besetzt. Anhand dieser “Stellenbesetzungsquote” kann einerseits erkannt werden, dass sich die Stellenbewirtschaftung im Rahmen des genehmigten Stellenplanes bewegt. Andererseits zeigt die Quote aber auch, dass kontinuierlich Stellen nicht besetzt sind. Dies ist durch die besonderen Sparbemühungen der Stadt Bergkamen begründet, da laufend geprüft wird, ob eine Stellenbesetzung tatsächlich erforderlich ist.
2. Personalwirtschaftliche
Einsparungsmaßnahmen
Mit Verweis auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bergkamen werden folgende personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten berücksichtigt:
Wiederbesetzungssperre:
Frei werdende Stellen werden im Regelfall für die
Dauer von 12 Monaten vorübergehend nicht besetzt.
Stelleneinsparung
/ Stellenumwandlung:
Vor einer Wiederbesetzung wird geprüft, ob die Stelle überhaupt noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer Besoldungs- bzw. Tarifgruppe umgewandelt werden kann. Im Stellenplan werden diese Stellen mit einem “ku-Vermerk” (ku = künftig umzuwandeln) oder einem “kw-Vermerk” (kw = künftig wegfallend) versehen.
Vorrang für
interne Stellenbesetzungen:
Vor einer Neueinstellung wird geprüft, ob eine Besetzung durch hausinterne Umsetzung, ggf. nach entsprechenden Fortbildungs- / Qualifizierungsmaßnahmen, erfolgen kann.
Teilzeitbeschäftigung:
In Einzelfällen werden durch Arbeitsumverteilung Teilzeitanträge von vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genehmigt. Dies ist insbesondere durch die Arbeitszeitverlängerung im Beamtenbereich möglich.
Im Rahmen des Stellenplans werden Vollzeit-Stellen, die nicht zu 100% besetzt waren, in Teilzeitstellen umgewandelt, wenn die Praxis gezeigt hat, dass die Aufgabenerledigung keine Vollzeit-Stelle erfordert. Dadurch soll langfristig ein reduziertes Stellenvolumen gesichert werden.
Wartezeiten
vor Beförderungen:
Gemäß § 10 Abs. 4 der Laufbahnverordnung NRW dürfen Beamte vor Feststellung der Eignung für einen höherbewerteten Dienstposten nicht befördert werden. Diese gesetzliche “Erprobungszeit” dauert in Laufbahnen
des mittleren Dienstes drei Monate,
des gehobenen Dienstes sechs Monate,
des höheren Dienstes neun Monate.
Insbesondere bei der Übertragung von
Führungspositionen wird diese “Erprobungszeit” bei der Stadt Bergkamen auf bis
zu ein Jahr (in Einzelfällen auch darüber hinaus) verlängert.
3. Ausbildungssituation
Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auf Dauer zu gewährleisten, ist es erforderlich, kontinuierlich in die Ausbildung von Nachwuchskräften zu investieren. Die Stadt Bergkamen ist sich dieser Verantwortung bewusst und hat in den letzten Jahren einer Vielzahl von Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
Die Ausbildungen erfolgen zum größten Teil in den typischen Verwaltungsberufen sowohl im Beamten- als auch im Beschäftigtenbereich (ehemals “Angestellte”). Auch im handwerklichen Bereich (ehemals “Arbeiter”) kommt die Stadt Bergkamen ihrer Ausbildungsverpflichtung nach.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden die Nachwuchskräfte in der Regel in ein Beamten- bzw. Beschäftigungsverhältnis übernommen. Eine Übernahmegarantie wird jedoch nicht gegeben. In Berufen, die den Jugendlichen auch die Möglichkeit eröffnen, einen Arbeitsplatz außerhalb der Stadt Bergkamen zu erhalten, wird zum Teil über den eigenen Bedarf ausgebildet.
Auszubildende bei der Stadt Bergkamen
(am 01.09.2010)
Beamtinnen und Beamte = 4
Bereich Angestellte = 3
Bereich Arbeiterinnen und Arbeiter = 9
insgesamt = 16
Diese Auszubildenden teilen sich auf folgende Ausbildungsbereiche auf:
Ausbildungsbereich |
Anzahl der
Azubis |
Ende der
Ausbildungs-zeit |
Gesamtzahl in
den einzelnen Ausbildungs-berufen |
Beamtenlaufbahn
des gehobenen Dienstes |
1 3 |
31.08.2012 31.08.2013 |
4 |
Verwaltungsfachangestellte
|
1 1 |
31.07.2011 31.07.2012 |
2 |
Fachangestellte
für Medien- und Informationsdienste (Bibliothek) |
1 |
31.07.2012 |
1 |
Gärtnerinnen bzw. Gärtner Fachrichtung: Garten- und Landschaftsbau |
2 2 3 1 |
31.01.2011 31.07.2011 31.07.2012 31.07.2013 |
8 |
Straßenbauer |
1 |
31.07.2013 |
1 |
insgesamt: |
|
|
16 |
Darüber hinaus wird das übliche Ausbildungsangebot noch ergänzt durch alljährliche Praktika in den sozialen und erzieherischen Berufen. Hier werden jedes Jahr noch zusätzlich 15 Ausbildungsplätze angeboten (2 Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr, 5 Erzieherinnen bzw. Erzieher im Anerkennungsjahr, sowie 8 Vorpraktikantinnen bzw. –praktikanten im erzieherischen Bereich und Fachoberschulpraktikantinnen bzw. –praktikanten).
Damit umfasst das gesamte aktuelle Ausbildungsangebot der Stadt Bergkamen insgesamt 31 Ausbildungsstellen.
Außerdem werden über das gesamte Jahr verteilt in den verschiedensten Fachämtern - zusätzlich zu den vorhandenen Auszubildenden - Schülerpraktikanten betreut. Pro Jahr erhalten rund 65 Praktikantinnen und Praktikanten die Möglichkeit, Einblicke in Berufsbilder der Stadtverwaltung Bergkamen zu erhalten.
4. Berücksichtigte
Faktoren bei der Personalbedarfsplanung für die Jahre 2011 bis 2015
Stellenplan
Die folgenden Personalberechnungen werden auf der Grundlage des zurzeit gültigen
Stellenplanes für die Jahre 2010/2011 erstellt.
Voraussichtliches Ausscheiden von
Bediensteten
Die Personalplanungen für die nächsten Jahre berücksichtigen insbesondere die voraussichtlich frei werdenden Stellen infolge des Ausscheidens von Bediensteten aus Altersgründen. Bei der Feststellung dieser Stellen wird von dem jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt ausgegangen, da in den letzten Jahren fast alle Bediensteten zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.
Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch auch, dass vor dem Hintergrund der
Abschlagsregelungen dieser frühestmögliche Zeitpunkt des Ausscheidens von den
Bediensteten nicht durchgängig in Anspruch genommen wird. Änderungen der
Prognose sind somit möglich.
Falls in Einzelfällen bereits konkrete
Aussagen bzw. Planungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorliegen, werden
diese Daten bei der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt.
Altersteilzeit
Wegen des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben ist im Rahmen dieser
Sachdarstellung auch auf eine eröffnete Möglichkeit eines früheren Ausscheidens
hinzuweisen. Es handelt sich hierbei um die Altersteilzeitregelung, die im
öffentlichen Dienst sowohl den Tarifbereich (Angestellte und Arbeiter) als auch
den Beamtenbereich umfasst. Die im wesentlichen identischen
Altersteilzeitregelungen sehen als Kernstück vor, dass diese sowohl als echtes
Teilzeitmodell mit Verringerung auf die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit
gewährt werden kann, aber auch als Blockmodell. Das Blockmodell bedeutet, dass
die bzw. der Beschäftigte bis zum Beginn des Ruhestandes die zu erbringende
Dienstleistung zunächst vollständig
vorab leistet (Arbeits- und Vorleistungsphase) und nach der Hälfte
dieser Zeit voll vom Dienst freigestellt wird (Freistellungsphase). Das
Blockmodell führt somit zu einem tatsächlich früheren Ausscheiden aus dem
Arbeitsleben, wobei die Beschäftigten bei Antragstellung sich entscheiden
müssen, ob sie mit Erreichen der normalen Altersgrenze oder schon mit Erreichen
der sogenannten (früheren) versicherungsrechtlichen Antragsaltersgrenze
ausscheiden wollen.
Da die gesamte Altersteilzeitregelung zu einer nicht unerheblichen Verminderung
der monatlichen Netto-Dienstbezüge führt und hierbei sicherlich die
individuellen Verhältnisse des Einzelnen eine große Rolle spielen, kann eine
Prognose über mögliche Inanspruchnahmen schwer gestellt werden. Zurzeit
befinden sich 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altersteilzeit bzw. haben
bereits eine Altersteilzeitvereinbarung unterschrieben. Es handelt sich hierbei
um 4 Beamte und 31 tariflich Beschäftigte (24 “Angestellte” sowie “7
Arbeiter”).
Da eine prognostische Einbeziehung aus den vorgenannten Gründen zu ungewiss
ist, werden in den folgenden Berechnungen lediglich die Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter erfasst, denen Altersteilzeit bereits gewährt worden ist.
ARGE
Die Berechnung des Personalbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung des Stellenplanes der ARGE. Das bedeutet, dass der Stellenbesetzungsbedarf im Bereich der Leistungssachbearbeitung seitens der Stadt Bergkamen zurzeit abgedeckt wird. Hierbei wird unterstellt, dass diese Konstellation auch über den 31.12.2010 (Ende der ARGE-Verträge) hinaus bestehen wird.
5. Stellenbesetzungen im allgemeinen
Verwaltungsbereich
5.1 Bereich gehobener / höherer Dienst
bzw. vergleichbare Beschäftigtenstellen
Die Stellen, die bis einschließlich 2013 frei werden, werden mit bereits eingestellten Nachwuchskräften besetzt.
Im Jahr 2014 werden voraussichtlich zwei Stellen im gehoben bzw. höheren Dienst frei. Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung, im Jahr 2011 zwei Ausbildungsplätze im gehobenen Dienst (Vorbereitungsdienst = drei Jahre) anzubieten.
Für das Jahr 2015 werden für diesen Bereich nach derzeitigem Stand keine Nachwuchskräfte benötigt. Daher wird für das Einstellungsjahr 2012 voraussichtlich kein Bedarf bestehen.
Ausbildungsbedarf
“gehobener Dienst”
Ausbildungsdauer |
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.09.2011 bis
31.08.2014 |
2 |
2011 |
01.09.2012 bis 31.08.2015 |
0 |
2012 |
5.2 Bereich mittlerer Dienst bzw.
vergleichbare Beschäftigtenstellen
Auch hier werden die Stellen, die bis einschließlich 2013 frei werden, mit bereits eingestellten Nachwuchskräften besetzt.
Bis zum Jahr 2014 werden diverse Stellen als Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Bergkamen nicht mehr nachbesetzt. Ein unmittelbarer Bedarf an Nachwuchskräften für das Jahr 2014 besteht somit nicht.
Sollte durch derzeit nicht vorhersehbare Ereignisse ein Bedarf entstehen, so verfügt die Stadt Bergkamen über eine Vielzahl von befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihr Leistungsvermögen bereits über Jahre hinweg unter Beweis gestellt haben. Der Bedarf könnte dann durch Vertragsverlängerungen oder Umwandlung von befristeten Verträgen in unbefristete Arbeitsverträge gedeckt werden.
Ähnliche Voraussetzungen gelten auch für das Jahr 2015 (= Einstellungsjahrgang 2012).
Ausbildungsbedarf “Verwaltungsfachangestellte/r”
Ausbildungsdauer |
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2011 – 31.07.2014 |
0 |
2011 |
01.08.2012 – 31.07.2015 |
0 |
2012 |
6. Beschäftigungsbereich “Bibliothek”
Derzeit wird bei der Stadt
Bergkamen eine Auszubildende zur Fachangestellten für Medien- und
Informationsdienste ausgebildet. Die Einstellung erfolgte über Bedarf. Nach
jetzigem Stand kann eine Übernahme nach Abschluss der Ausbildung nicht
erfolgen. Dies wurde ihr auch bereits vor Abschluss des Ausbildungsvertrages
mitgeteilt.
In der Vergangenheit wurde festgestellt, dass die von der Stadt Bergkamen über Bedarf ausgebildeten Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste auf dem freien Arbeitsmarkt nur geringe Chancen auf eine Vermittlung haben. Aus diesem Grund wird in diesem Bereich bis auf Weiteres nicht mehr über Bedarf ausgebildet.
Ausbildungsbedarf “Bibliothek”
Ausbildungsdauer |
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2011 – 31.07.2014 |
0 |
2011 |
01.08.2012 – 31.07.2015 |
0 |
2012 |
7. Beschäftigungsbereich
“Städt. Arbeiter (Baubetriebshof)”
“Gärtner”
– Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
Anzahl der
Azubis “Gärtner” |
Ende der
Ausbildungszeit |
Frei werdende
Stellen |
2 3 2 1 0 0 |
31.01.2011 31.07.2011 31.07.2012 31.07.2013 31.07.2014 31.07.2015 |
0 4 davon 1 HSK 1 1 0,5 0 |
Aus der aufgezeigten Personalsituation ist ersichtlich, dass es nicht möglich sein wird, alle Auszubildenden zeitnah zu übernehmen. Dies wurde den Betroffenen auch bereits vor Abschluss der Ausbildungsverträge mitgeteilt. Darüber hinaus lässt sich zurzeit noch nicht absehen, ob alle frei werdenden Stellen tatsächlich auch wiederbesetzt werden.
Sofern eine Wiederbesetzung der frei werdenden Stellen erfolgen soll und sich die Auszubildenden während der Ausbildung entsprechend bewährt haben, wird eine vorrangige Nachbesetzung mit eigenen Nachwuchskräften angestrebt.
Da jedoch mehr Auszubildende ihre Ausbildung beenden werden, als frei werdende Stellen zur Verfügung stehen, bedarf es aus personalplanerischer Sicht keiner Einstellung von weiteren Auszubildenden für den Beruf “Gärtner” im Jahr 2011.
Ausbildungsbedarf “Gärtner”
Ausbildungsdauer |
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2011 – 31.07.2014 |
0 |
2011 |
01.08.2012 – 31.07.2015 |
0 |
2012 |
Straßenbauer
Derzeit wird bei der Stadt Bergkamen ein Auszubildender zum Straßenbauer ausgebildet (Ausbildungsende 31.07.2013). Die Einstellung erfolgte über Bedarf. Nach jetzigem Stand kann eine Übernahme nach Abschluss der Ausbildung nicht erfolgen. Dies wurde ihm auch bereits vor Abschluss des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Da dieser Beruf erstmalig bei der Stadt Bergkamen ausgebildet wird, bestehen keinerlei Erfahrungswerte über die anschließende Vermittelbarkeit auf dem freien Arbeitsmarkt. Bevor eine weitere Ausbildungsstelle in diesem Bereich angeboten wird, sollten erst Erfahrungen in der Weitervermittelbarkeit abgewartet werden.
Ausbildungsbedarf “Straßenbauer”
Ausbildungsdauer |
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2011 – 31.07.2014 |
0 |
2011 |
01.08.2012 –31.07.2015 |
0 |
2012 |
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Mangels an Ausbildungsplätzen und durchaus vorhandenen Vermittlungschancen auf dem freien Arbeitsmarkt, beabsichtigt die Stadt Bergkamen jedoch, wie in den Vorjahren auch, in 2011 in diesen Bereichen über Bedarf auszubilden. Daher sollen im nächsten Jahr für den Ausbildungsberuf Gärtner/-in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, sowie Straßenbauer/-in jeweils 1 Auszubildende/r eingestellt werden.
Bereits bei Abschluss der Ausbildungsverträge wird darauf hingewiesen, dass nach Beendigung der Ausbildung nicht mit einer Übernahme gerechnet werden kann.
8. Spezielle Beschäftigungsbereiche
Für die speziellen Beschäftigungsbereiche innerhalb der Verwaltung soll
nach Auffassung der Verwaltung auch künftig so verfahren werden, dass ein
etwaiger Personalbedarf durch Stellenausschreibungen vom Arbeitsmarkt beschafft
wird.
9.
Einstellung von Auszubildenden
Aufgrund der o. g. Darstellung beabsichtigt die Stadt Bergkamen in folgenden Bereichen Auszubildende einzustellen:
zum 01.08.2011:
1 Nachwuchskraft im Ausbildungsberuf “Gärtner/-in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau”
1 Nachwuchskraft “Straßenbauer/-in”
zum 01.09.2011:
2 Beamtenanwärter für den gehobenen Dienst (Bachelor of Laws)
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hampel |
|