hier: Festlegung der Fördersätze für das Jahr 2010
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2010 folgende Fördersätze:
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2010/€ |
1. |
Fahrten und Lager - pro Tag und teilnehmender Person |
2,20 3,00 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und teilnehmender Person im Ausland - pro Tag und teilnehmender Person am Ort - pro Tag und teilnehmender Person bei Unter- bringung im Hotel, Gästehaus usw. |
3,20 2,50 3,00 |
3. |
Ferienhilfswerk - für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben - für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe- ziehenden nach SGB III |
85,00
70,00 50,00 50,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
5. |
Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände (keine Sportvereine) |
"Pro-Kopf- |
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6. |
Qualifizierungsmaßnahmen
für ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen innerhalb Bergkamens - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag |
2,50
2,50 2,00 1,00 |
Sachdarstellung:
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit sehen eine Förderung Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor, die gem. § 75 SGB VIII die Gewähr für eine dem Ziel des Grundgesetztes förderliche Arbeit bieten und eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel garantieren.
Die in den Richtlinien enthaltenen Fördersätze werden durch den Jugendhilfeausschuss jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel neu festgesetzt.
Im Budgetplan 2010 sind Haushaltsmittel unter der Planungsstelle 06.36.04.5314 – Zuschuss für Fahrten und Ferienmaßnahmen – vorgesehen.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festzulegen:
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2010/€ |
2009/€ |
1. |
Fahrten und Lager - pro Tag und teilnehmender Person |
2,20 3,00 |
2,20 3,00 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und teilnehmender Person im Ausland - pro Tag und teilnehmender Person am Ort - pro Tag und teilnehmender Person bei Unter- bringung im Hotel, Gästehaus usw. |
3,20 2,50 3,00 |
3,20 2,50 3,00 |
3. |
Ferienhilfswerk - für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben - für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe- ziehenden nach SGB III |
85,00 50,00 50,00 |
85,00 50,00 50,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
26,00 |
5. |
Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände (keine Sportvereine) |
"Pro-Kopf- |
"Pro-Kopf- |
|
2010/€ |
2009/€ |
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6. |
Qualifizierungsmaßnahmen für
ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen innerhalb Bergkamens - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag |
2,50
2,50 2,00 1,00 |
4,50 2,50
2,50 2,00 1,00 |
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |