hier: Modifiziertes Bebauungskonzept
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr / der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie das neue Bebauungskonzept für den Bebauungsplan OA 115 “Zum Oberdorf” entsprechend Anlage 2 zur Kenntnis und befürwortet, auf Basis dieses Konzeptes das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und beauftragt die Verwaltung, eine erneute Bürgerversammlung mit Vorstellung des neuen Konzeptes einzuberufen.
Sachdarstellung:
Am 10.09.2009
hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 115
“Zum Oberdorf” beschlossen (Geltungsbereich siehe Anlage 1). Das Verfahren wird
als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
Am 28. September
2009 wurde im Rahmen des Verfahrensschrittes “Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit” eine Bürgerversammlung durchgeführt.
In diesem
Verfahrensschritt wurden verschiedene Bedenken und Anregungen zum
Bebauungsentwurf vorgebracht. Die Bedenken richten sich hauptsächlich gegen die
vorgesehene Bebauungsdichte sowie die Verlegung des Alkenbaches mit der
Befürchtung, bestehende Biotope im Bereich des Alkenbachs könnten zerstört oder
beeinträchtigt werden. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken einschließlich
der Stellungnahme der Verwaltung sind im Anschluss aufgeführt (s. Anlage 4).
Das bisherige
Bebauungsplankonzept sah eine Verlegung des inmitten des Plangebietes liegenden
Alkenbaches vor (s. Anlage 3).
Durch ein
Fachingenieurbüro wurde hierzu eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.
Aufgrund der
hohen Kosten wurde jedoch die Verlegung nur vorbehaltlich einer finanziellen
Förderung durch das Land NRW im Rahmen des “Aktionsprogramms zur naturnahen
Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW” als realisierbar eingestuft.
Die
Bezirksregierung hat sich aufgrund mangelnden Landesinteresses gegen eine
gebührenrelevante Verlegung des Alkenbaches ausgesprochen. Daher hat die
Verwaltung sowohl wegen der vorgebrachten Anregungen aus der Bürgerschaft als
auch aufgrund der Stellungnahme der Bezirksregierung ein modifiziertes
Bebauungskonzept entwickelt, das nunmehr den Alkenbach erhält.
Das neue Konzept
ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Verwaltung
befindet sich hierzu derzeitig in einem Abstimmungsprozess mit dem Eigentümer
und Erschließungsträger.
Das modifizierte
Bebauungskonzept enthält folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen
Konzept:
-
der
Alkenbach wird einschließlich Uferbereich im Gebiet belassen und in einer
Breite von 10 m einschließlich Uferstreifen als Grünfläche aufgenommen,
-
der
Spielplatz wird in Abstimmung mit dem Jugendamt und auf Anregung aus der
Bürgerschaft mit seiner Größe von ca.
400 m² in die Gebietsmitte verlegt,
-
die Anzahl
neuer Wohngebäude wird im gesamten Bebauungsplangebiet von ca. 46 auf ca. 36
reduziert mit entsprechender Vergrößerung der Baugrundstücke,
-
Der Anteil
der öffentlichen Verkehrsfläche wurde reduziert, indem die nördliche Ringstraße
in zwei Wendeanlagen umgeplant wurde.
Die oben
genannten Änderungen entsprechen damit auch den Anregungen aus der
Bürgerbeteiligung (s. Anlage 4).
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
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