4. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 22.06.2006
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 4. Änderung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachdarstellung:
I. Allgemeines
Die Aufbereitung des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen ist gem. § 18 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 51 Abs. 3 Landeswassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Im Jahr 2009 wurde die Entleerung für Kleinkläranlagen beschränkt ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis führte zu einer Kostensteigerung von 24 % je Kubikmeter abzufahrenden Klärschlamms.
Unter Berücksichtigung der übrigen Kosten ergibt sich
aufgrund der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung ein Gebührensatz von 92,42
€/m³.
II. Gebührenbedarfsermittlung
1. Kosten der Grubenentleerung
Entsorgungskosten gem. Festpreisvereinbarung 9.200,00 €
2. Personalkosten
Anteilige Personalkosten (10 %) eines Mitarbeiters
des SEB,
welcher mit der Organisation der Grubenent-
leerung
und der Klärschlammbeseitigung betraut ist. 7.970,00
€
3. Kosten eines Büroarbeitsplatzes
Lt.
Empfehlung der KGST, Nr. 7/2008 KGST, sind für einen
Arbeitsplatz
mit Technikunterstützung Kosten von
15.600,00
€ jährlich anzusetzen:
10 %
von 15.600,00 €/á 1.560,00 €
4. Sachkosten
und von anderen Ämtern bezogene
Leistungen
Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 7/2008 KGST, sind
20 % der Personalkosten als Zuschlag
für Sach-
kosten und für von anderen Ämtern bezogene Lei-
stungen anzusetzen:
20 % von 7.970,00 € 1.594,00 €
5. Entsorgungskosten
Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klär-
schlamm wird durch das Entsorgungsunternehmen
den Kläranlagen des Lippeverbandes zugeführt.
Die Kosten hierfür sind in der Lippeverbandsumlage
enthalten. 10.175,00 €
III. Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung
9.200,00 €
2. Personalkosten
7.970,00 €
3. Büroarbeitsplatz
1.560,00 €
4. Sachkosen
1.594,00 €
5. Lippeverband 10.175,00
€
30.499,00 €
30.499,00 € : 330 m³ = 92,42 €/m³
Die 330 m³ Klärschlamm sind ein Durchschnittswert
aus den Jahren 2006 bis 2008 und für 2010 hochgerechnet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Die Betriebsleitung des SEB: Mecklenbrauck |
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Sachbearbeiter Strüwer |
Sichtvermerk StA 30 |
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