Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung bestellt folgende Schriftführer:
Schriftführer: Stadtoberverwaltungsrat Andreas Kray
Stellv. Schriftführerin: Stadtamtsrätin Gabriele Hörstrup
Sachdarstellung:
Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem/einer vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet. Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechende Anwendung. Dementsprechend wird die Niederschrift für den Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung durch die/den Vorsitzende/n sowie durch den/die bestellte/n Schriftführer/in unterzeichnet.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung vor Eintritt in die Beratung der Tagesordnung die Bestellung der Schriftführer vornimmt.
Von der Verwaltung werden vorgeschlagen:
Schriftführer: Stadtoberverwaltungsrat Andreas Kray
Stellv. Schriftführerin: Stadtamtsrätin Gabriele Hörstrup
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
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