06.36.09 5331 Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. von Einrichtungen + 100.000,00 €06.36.09 5332 Soz. Leistungen an natürl. Pers. innerh. von Einrichtungen + 1.325.000,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bei dem Produkt 8 - familienergänzende, - ersetzende Maßnahmen, Sachkonto 06.36.09 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) 100.000,00 € und beim Sachkonto 06.36.09 5332 (soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen) 1.325.000,-- € überplanmäßig bereitzustellen.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6 i. V. m. § 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf Hilfen zur Erziehung zu gewähren.
Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2009 für das Produkt 8 (Familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten
06.36.09.5331 soziale Leistungen an natürliche Personen
außerh. von Einrichtungen (Familienpflege) 860.000,-- €
und
06.36.09.5332 soziale Leistungen an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen (Heimpflege) 2.975.000,-- €
zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Haushaltsmittel werden voraussichtlich bereits Ende August
2009 vollständig verausgabt sein. Um die Rechnungen für die Leistungsperiode
2009 begleichen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von
insgesamt 1.425.000,-- € notwendig.
Die
bisherigen Bemühungen des Jugendamtes, durch den Ausbau der ambulanten Hilfen
die Zahl der in Heimen untergebrachten Kinder, Jugendlichen bzw. jungen
Volljährigen auf dem niedrigen Niveau
aus dem Jahr 2007 (ca. 60 Fälle) zu halten, reichten nicht aus, um der
gesellschaftsstrukturellen Entwicklung nachhaltig zu begegnen. Im Laufe der
Jahre 2008/09 stieg die Zahl wieder auf zurzeit 85 Jugendliche bzw. junge
Erwachsene an. Neben einem deutlichen Anstieg der jungen Menschen mit einer
„seelischen Behinderung“, bei denen die Hilfe voraussichtlich über das 21.
Lebensjahr hinaus vom Jugendamt gewährt werden muss, konnte ebenfalls ein
Anstieg von jüngeren Kindern mit traumatischen Erlebnissen festgestellt werden. Diese Kinder werden nur von Einrichtungen
aufgenommen, die ein entsprechendes Betreuungs- und Therapiekonzept anbieten.
Die
Pflegesätze dieser Angebote liegen ca. 50% über dem Durchschnittspflegesatz.
Aufgrund der Personalkostensteigerungen in den letzten zwei Jahren haben die Einrichtungen ihre Pflegesätze gegenüber dem Vorjahr um ca. 4 bis 5 % erhöht.
Nach einer aktuellen Hochrechnung vom 21.04.2009 werden folgende Haushaltsmittel benötigt:
- Sachkonto 06.36.09
5331 Leistungen außerhalb von Einrichtungen + 100.000,-- €
- Sachkonto
06.36.09.5332 Leistungen innerhalb von Einrichtungen + 1.325.000,-- €
insgesamt + 1.425.000,-- €
Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.
Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige
Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd.
Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendung - wie im vorliegenden Fall -
erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des
Rates einzuholen.
Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im
Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung
eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die überplanmäßige
Aufwendung in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine Rechtsverpflichtung
besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um
die noch ausstehenden Heimrechnungen für die Monate September bis Dezember 2009
und die Kostenerstattungen anderer Jugendämter in der Familienpflege für das 2.
Halbjahr 2009 zahlbar machen zu können.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Mitunterzeichnung In Vertretung Wenske Beigeordneter |
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Reiß |
Sichtvermerk StA 20 Overhage |