Betreff
Wiederwahl des Techn. Beigeordneten Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters
Vorlage
9/1551
Aktenzeichen
hap-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt:

 

„Herr Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters wird als Technischer Beigeordneter wiedergewählt und mit Wirkung vom 01. November 2009 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Beigeordneten der Stadt Bergkamen gemäß § 71 GO ernannt“.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 21.06.2001, Drucksache Nr. 8/782, Herrn Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters zum Techn. Beigeordneten wiedergewählt. Herr Dr.-Ing. Peters wurde mit Wirkung vom 01.11.2001 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer vom 8 Jahren zum Beigeordneten ernannt. Die 8-jährige Wahlzeit endet am 31.10.2009.

 

Die Regelungen über die leitenden Kommunalbeamten auf Zeit (Wahlbeamte) bestimmen sich nicht nach den Vorschriften des einschlägigen Beamten- und Laufbahnrechts des Landes (§ 15 Abs. 2 LBG), sondern nach den Vorschriften des Gemeindeverfassungsrechts.

 

Rechtsgrundlage für die Wahl der Beigeordneten (Beamte auf Zeit) ist § 71 GO vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514). § 71 GO NW sieht u.a. vor, dass bei Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers von einer Ausschreibung abgesehen werden kann.

 

Mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen ist Einvernehmen dahingehend erzielt worden, Herrn Dr.-Ing. Peters zur Wiederwahl vorzuschlagen. Die neue 8-jährige Wahlzeit als Technischer Beigeordneter beläuft sich für Herrn Dr.-Ing. Peters auf den Zeitraum vom 01.11.2009 bis 31.10.2017.

 

Die Aushändigung der Ernennungsurkunde soll gemäß § 10 Abs. 2 Landesbeamtengesetz NRW nach der Bestätigung der Wiederwahl durch den Landrat erfolgen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hampel