Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die im IV. Quartal 2008 gemäß der Ermächtigung des § 8 der Haushaltssatzung geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2008 wurden die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen nach vorheriger Zustimmung durch den Kämmerer geleistet.
Zur gleichen Zeit (IV. Quartal 2008) wurden die in der Anlage 3 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen durch den Rat beschlossen.
Gemäß Verwaltungsvorschriften zu § 83 GO NRW sind die Haushaltsüberschreitungen mindestens vierteljährlich dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiter Krause |
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