06.36.02 5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen
außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege+ 70.000,-- €
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW 70.000,00 € bei dem Produkt 1 Sachkonto 06.36.02 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege) überplanmäßig bereitzustellen.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Aufgrund der Neufassung der Regelungen zur Tagespflege mit der Zielsetzung
· qualifizierte und flexible Betreuungsform
· soziale Absicherung der Tagespflegeperson
· Gleichstellung der Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege
sind die Kosten in der Tagespflege in den letzten Monaten deutlich angestiegen.
Gründe hierfür sind u.a.:
· Anstieg der Fallzahlen von 28 (Stand: 31.12.06) auf zurzeit 81 (Stand: 14.10.08)
· Erhöhung der Beteiligung am Verein “Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.” um ca. 40 %
Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2008 für das Produkt 1 Sachkonto 06.36.02 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege) Haushaltsmittel in Höhe von 190.000,-- € zur Verfügung gestellt.
Bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2008 Mitte 2007 ist das Jugendamt von einer Steigerung der Kosten für die individuelle Tagespflege um ca. 45% gegenüber 2006 ausgegangen. Verlässliche Zahlen für das Haushaltsjahr 2007 lagen aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen zu dem Zeitpunkt noch nicht vor.
Zurzeit ist jedoch abzusehen, dass die Aufwendungen um ca. 100% gegenüber denen des Jahres 2006 liegen.
Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden bis Mitte November 2008 vollständig verausgabt sein.
Nach einer aktuellen Hochrechnung vom 14.10.2008 werden Haushaltsmittel von 265.000,-- €, d.h. 75.000,-- € mehr benötigt. Mit einer Steigerung der Erträge (Heranziehung der Eltern zu einem Kostenbeitrag) von ca. 5.000,-- € ist zu rechnen.
Die notwendigen Mehraufwendungen von 70.000,-- € können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Die Haushaltsmittel müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden.
Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige
Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd.
Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendung - wie im vorliegenden Fall -
erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des
Rates einzuholen.
Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im
Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung
eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die überplanmäßige
Aufwendung in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine Rechtsverpflichtung
besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um
die geleisteten Tagespflegestunden in den
Monaten Oktober bis Dezember 2007 abrechnen zu können.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs.
1 GO NRW kann bei der genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Mitunterzeichnung In Vertretung Wenske Beigeordneter |
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Reiß |
Sichtvermerk StA 20 Overhage |