hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt, über die fristgerecht zum Verfahrensschritt der
Offenlegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BK 26 “Schönhausen”
vorgebrachten Anregungen gemäß der Sachdarstellung zur Vorlage zu entscheiden.
Die Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses über
die vorgebrachten Anregungen nach § 3 Abs. 2 BauGB.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. BK 26 “Schönhausen” einschließlich Begründung als Satzung. Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 07.11.2007 die erneute Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 “Schönhausen” beschlossen.
Bereits am 10. August 2006 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung und vom 11.08. bis 25.08.2006 durch öffentliche Auslegung der Änderungsentwürfe durchgeführt. Die in diesem Verfahrensschritt erfolgte Abwägung ist nachstehend aufgeführt.
Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen führten zu einer Reduzierung der vorgesehenen Nachverdichtungsbereiche auf nur noch einen Nachverdichtungsbereich.
Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplans ist eine bauliche Nachverdichtung auf einer ca. 0,5 ha großen Fläche unter weitgehender Einfügung in das alte Siedlungsbild.
Der Geltungsbereich betrifft die bisherige Grün- und Spielfläche zwischen Töddinghauser Straße, Lentstraße, Hansemannstraße und Hoeterstraße einschließlich der Erschließungsfläche zur Töddinghauser Straße.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 10.03. bis 11.04.2008 durchgeführt.
Die in diesem Verfahrensschritt erfolgte Abwägung ist nachstehend aufgeführt.
Gemäß Ratsbeschluss vom12.06.2008 erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Änderungsplans einschließlich Begründung in der Zeit vom 04.08.2008 bis 05.09.2008.
Die in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Hinweise einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung sind nachstehend aufgeführt.
Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) angewandt. Der Flächennutzungsplan wird hierbei lediglich im Wege der Berichtigung angepasst. Es ist kein Umweltbericht erforderlich, da die Größe der festgesetzten Grundfläche 20.000 m² nicht
überschreitet.
Im Folgenden wird die im Rahmen des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens bis zum Verfahrensschritt der Offenlegung erfolgte Abwägung sowie für den Verfahrensschritt der Offenlegung der Abwägungsvorschlag dargestellt:
Erfolgte Abwägung: Verfahrensschritt “frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung”
Am 10. August 2006 wurde eine Bürgerversammlung durchgeführt, anschließend erfolgte eine öffentliche Auslegung der Änderungsentwürfe sowie Änderungsinhalte für die Dauer von zwei Wochen.
Bebauungsplan
Nr. BK 26 “Schönhausen” hier: Auswertung der Anregungen der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
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Bürger
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Stellungnahme |
Abwägungsergebnis |
In der Bürgerversammlung sowie in der Offenlegungsfrist gegebene Anregungen durch eine größere Zahl von Bürgern |
Die Aufgabe mehrerer Grünflächen in der ehemaligen Bergarbeitersiedlung und die vorgesehenen Nachverdichtungen werden stark kritisiert. Als Begründung wird hierbei überwiegend genannt, dass die Grünflächen typischerweise zur Siedlung gehören und wichtige Spiel- und Erholungsräume darstellen. |
Aufgrund der vorgetragenen Anregungen sowie der Stellungnahmen von Bürgern gegen die vorgesehenen Nachverdichtungen wurde das Planungsziel geändert und eine bauliche Nachverdichtung nur noch auf einer Fläche angestrebt. Die übrigen Grünflächen im Bebauungsplangebiet bleiben erhalten. Die bauliche Nachverdichtung soll in behutsamer Weise realisiert werden und sich in die alte Siedlung einfügen. |
Erfolgte Abwägung : Verfahrensschritt “frühzeitige
Beteiligung der Behörden”
Durchführung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.03.
bis 11.04.2008.
Bebauungsplan
Nr. BK 26 “Schönhausen” hier: Auswertung der Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
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Behörde
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Stellungnahme |
Abwägungsergebnis |
1. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie NRW |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Änderungsbereich über dem auf Kohlenwasserstoff erteilten Feld “Grimberg Gas” liegt. Daher sollte eine Beteiligung der Eigentümerin des Bergwerksfeldes erfolgen. |
Dem Hinweis wurde gefolgt und eine entsprechende Beteiligung durchgeführt. |
2. Kreis Unna, Koordinierungsstelle für Planungsaufgaben |
Es wird darauf hingewiesen, dass (auch wenn kein Umweltbericht erforderlich ist) die umweltrelevanten Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu ermitteln, zu beschreiben und im Abwägungsvorgang zu berücksichtigen sind. Insofern sind die Unterlagen zu einem vollständigen Bebauungsplanentwurf weiter zu qualifizieren |
Entsprechend dem Hinweis wurde die Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange in der Begründung ausführlicher dargelegt |
Aufgrund der hohen Grundwasserbestände wird darauf hingewiesen, dass für dauerhafte Grundwasserabsenkungen mit Einleitungen in das Kanalnetz für Gebäudedrainagen keine Erlaubnis in Aussicht gestellt werden kann. Entsprechend den Grundwasserverhältnissen sollte bei Zulassung von Unterkellerungen eine wasserdichte Ausbauweise als sog. “Weiße Wanne” als textliche Festsetzung vorgeschrieben werden. |
Eine entsprechende Festsetzung zur wasserdichten Ausbauweise von Kellern wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. |
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Zur Minimierung von Regenwassereinleitungen in den Mischwasserkanal wird vorgeschlagen, auf den Grundstücken entsprechende Rückhaltemaßnahmen mit Regenwassernutzung z. B. in Form von Zisternen als textliche Festsetzung aufzunehmen. |
Ein entsprechender Hinweis zur Regenwassernutzung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. |
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Der Einsatz von Recyclingstoffen, industriellen Reststoffen und Bodenmaterialien im Straßen- und Erdbau bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 7 WHG. Diese ist vom Bauherrn bei der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, zu beantragen. Der Einsatz von industriellen Reststoffen ist auf Grundstücken, die der Wohnnutzung dienen, ausgeschlossen. |
Es erfolgt frühzeitig eine entsprechende Mitteilung an den Erschließungs- und Bauträger. |
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3. RAG Deutsche Steinkohle AG, Herne |
Es wird auf die Lage von RAG-Kabeln hingewiesen. |
Es erfolgt frühzeitig eine entsprechende Mitteilung an den Erschließungs- und Bauträger. |
Vorgeschlagene Abwägung: Verfahrensschritt
“öffentliche Auslegung”
Durchgeführt gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 04.08.2008 bis 05.09.2008.
Bebauungsplan
Nr. BK 26 “Schönhausen” hier: Abwägungsvorschlag der vorgebrachten Hinweise |
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Behörde
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Stellungnahme |
Stellungnahme der Verwaltung |
1. Kreis Unna, Koordinierungsstelle für Planungsaufgaben |
Es wird angeregt, in den Bebauungsplan noch Hinweise aufzunehmen hinsichtlich der Erlaubnispflichtigkeit von Grundwasserabsenkungen sowie des Einsatzes von Recyclingbaustoffen. |
Den Hinweisen wurde nicht gefolgt, da dies ohnehin den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Außerdem wird frühzeitig eine Mitteilung an den Erschließungs- und Bauträger erfolgen. |
Die vorgebrachten Anregungen führen zu keiner Änderung des Planentwurfes.
Die Bebauungsplanänderung kann somit als Satzung beschlossen werden.
In der Anlage 1 befindet sich der Umgebungsplan, in der Anlage 2 der Änderungsplan und in der Anlage 3 die dazugehörige Begründung.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Stellv. Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Kellermann |
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