Betreff
Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG)
Vorlage
9/1366
Aktenzeichen
hap-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, als Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW

 

Herrn

Dr. Franz Müller

Unnerste Meer 14

48161 Münster

Vorsitzender Richter beim Landesarbeitsgericht Hamm

 

und als stellvertretenden Vorsitzenden

 

Herrn

Dr. Holger Schrade

Am Schlautbach 136

48329 Havixbeck

Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes Hamm

 

zu berufen.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt ferner, dass für die Einigungsstelle von der Stadt Bergkamen und vom Personalrat je 6 Beisitzer zu benennen sind. Von der Stadt Bergkamen werden benannt:

 

 

1.      Kampmeyer, Gerhard
Rat der Stadt Bergkamen

2.      Kötter, Gisbert
Rat der Stadt Bergkamen

3.      Mecklenbrauck, Horst
I. Beigeordneter der Stadt Bergkamen

4.      Dr.-Ing. Peters, Hans-Joachim
Techn. Beigeordneter der Stadt Bergkamen

5.      Semmelmann, Thomas
Rat der Stadt Bergkamen

6.      Turk, Manfred
Fachdezernent Innere Verwaltung der Stadt Bergkamen

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) vom 03.12.1974 (GV NW S. 1514) in der zz. gültigen Fassung, ist für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle bei der obersten Dienstbehörde zu bilden. Die Wahlperiode des bisherigen Personalrates der Stadt Bergkamen lief mit dem 30.06.2008 aus. Ab dem 01.07.2008 begann die Wahlperiode des neuen Personalrates. Das LPVG NW bestimmt, dass sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters, sowie über die Zahl der Beisitzer zu einigen haben. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten je zur Hälfte bestellt und innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Wahlperiode dem Vorsitzenden benannt.

 

Der bisherige Vorsitzende der Einigungsstelle,

 

Herr

Dr. Franz Müller

Unnerste Meer 14

48161 Münster

 

hat sich bereit erklärt, den Vorsitz für weitere 4 Jahre zu übernehmen.

 

Der bisherige stellvertretende Vorsitzende, Herr Schulte, ist pensioniert und steht daher nicht mehr zur Verfügung. Sein Nachfolger als Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes ist

 

Herr

Dr. Holger Schrade

Am Schlautbach 136

48329 Havixbeck.

 

Herr Dr. Schrade hat sich bereit erklärt, das Amt des stellv. Vorsitzenden der Einigungsstelle für die aktuelle Wahlperiode zu übernehmen. Der Personalrat ist mit der Berufung der Vorgenannten einverstanden.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode wurden sowohl vom Rat der Stadt Bergkamen, als auch vom Personalrat jeweils 6 Beisitzer benannt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die jetzige Wahlperiode folgende Beisitzer für die Einigungsstelle zu benennen:

 

1.      Kampmeyer, Gerhard
Rat der Stadt Bergkamen

2.      Kötter, Gisbert
Rat der Stadt Bergkamen

3.      Mecklenbrauck, Horst
I. Beigeordneter der Stadt Bergkamen

4.      Dr.-Ing. Peters, Hans-Joachim
Techn. Beigeordneter der Stadt Bergkamen

5.      Semmelmann, Thomas
Rat der Stadt Bergkamen

6.      Turk, Manfred
Fachdezernent Innere Verwaltung der Stadt Bergkamen

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hampel