hier: Erneuter Änderungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss zur Einleitung
des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 vom 29.03.2006 wird
aufgehoben.
Der Beschluss zur 23.
Änderung des Flächennutzungsplans wird ebenfalls aufgehoben, der Flächennutzungsplan
wird entsprechend §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die erneute Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 26 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den in
der Anlage gekennzeichneten Bereich.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das beschleunigte Verfahren auf Grundlage der Ergebnisse der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom August 2006 durchzuführen.
Die Anlage ist Bestandteil
des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen
hat in seiner Sitzung am 29.03.2006 die Einleitung des Verfahrens zur 23.
Änderung des Flächennutzungsplans und zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 “Schönhausen” beschlossen.
Im August 2006 wurde die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung und
durch öffentliche Auslegung der Änderungsentwürfe durchgeführt.
Am 9.11.2006 wurde der
Rat der Stadt Bergkamen über das
Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung informiert. Daraufhin beschloss der
Rat der Stadt Bergkamen die Weiterführung des Verfahrens, jedoch unter der
Maßgabe, nur noch auf einer Grünfläche (siehe Anlage) eine behutsame
Nachverdichtung unter größtmöglicher Einfügung in die alte Siedlung
durchzuführen und die übrigen Grünflächen beizubehalten und hier weder eine
Nachverdichtung noch die Anlage von Garagenhöfen vorzunehmen.
Zwischenzeitlich ist eine
Änderung des Baugesetzbuches durch das Gesetz zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 in Kraft
getreten.
Hiernach besteht die
Möglichkeit, Nachverdichtungen als “Bebauungspläne der Innenentwicklung” gemäß
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Eine
Flächennutzungsplanänderung ist hierbei nicht erforderlich, der
Flächennutzungsplan ist lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen. Außerdem
ist kein Umweltbericht mehr erforderlich, die Größe der festgesetzten
Grundfläche darf hierbei jedoch 20.000 m² nicht überschreiten.
Die Verwaltung schlägt vor,
den Änderungsbereich für die 4. Bebauungsplanänderung neu zu fassen und auf den
in der Anlage gekennzeichneten Nachverdichtungsbereich zu beschränken. Dadurch
wird auch den in der o. g. Bürgerbeteiligung vorgetragenen Bedenken der Bewohnerschaft
Rechnung getragen und auf die übrigen, ursprünglich vorgesehenen
Nachverdichtungsbereiche verzichtet. Es wird demnach eine Reduzierung der
ursprünglichen drei Bereiche auf nur noch einen Bereich vorgenommen.
Für die Neufassung des
Änderungsbeschlusses soll das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
angewendet werden.
Die
Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 13a Abs.1 BauGB liegen hierfür vor.
Die bereits durchgeführte
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung kann für das neue Verfahren angewendet werden.
Die weiteren vorgesehen
Änderungsinhalte im Bebauungsplan 26 unterliegen keiner zeitlichen
Dringlichkeit und sollen zurückgestellt werden.
Der neue Änderungsbereich ist
in der Anlage dargestellt und betrifft die öffentliche Grünfläche östlich der
Töddinghauser Straße, südlich der Lentstraße, westlich der Hansemannstraße und
nördlich der Hoeterstraße einschließlich einer Erschließungsfläche zur
Töddinghauser Straße nördlich des Gebäudegrundstückes Töddinghauser Straße 110
b und südlich des Gebäudegrundstückes Töddinghauser Straße 112 sowie
rückwärtige Grundstücksteile der Gebäudegrundstücke Töddinghauser Straße 112
bis 120 und Lentstraße 2.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiter Kellermann |
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