hier: Beteiligungsverfahren zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Stellungnahme der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umweltfragen des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Im nordwestlichen Quadranten
des Kamener Kreuz ist die Errichtung eines Lärmschutzwalles sowohl auf Kamener
als auch, zum kleineren Teil, auf Bergkamener Stadtgebiet beabsichtigt..
Die Lage und Größe des
geplanten Walles ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die bauaufsichtliche Prüfung
obliegt aufgrund einer einvernehmlichen Absprache zwischen beiden Städten der
Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kamen, auch die privatrechtliche Klärung
(Grunderwerb) hat wie üblich durch den Bauherren, also die Stadt Kamen, zu
erfolgen.
Für die Errichtung des Lärmschutzwalles ist vorgesehen, sowohl Recyclingbaustoffe der LAGA-Kategorie Z 2 als auch Hausmüllverbrennungsaschen zu verwenden.
Zur Verwendung dieser
Materialien ist eine wasserrechtliche Erlaubnis seitens der Unteren Boden- und
Wasserschutzbehörde des Kreises Unna erforderlich. Neben der Prüfung des
vorgesehenen Materials ist die Einhaltung der vorgeschriebenen
Sicherheitsvorkehrungen zum Einbau des Materials Gegenstand der
wasserrechtlichen Prüfung.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren gem. § 7 WHG hat der Kreis Unna
die Stadt Bergkamen zur Stellungnahme zum Bauvorhaben mit Fristsetzung bis zum
07.09.07 aufgefordert. Dieses Schreiben ist der Vorlage als Anlage 2
beigefügt.
Seitens der Stadt Bergkamen wird folgende Stellungnahme dem Umweltausschuss vorgeschlagen:
1. Die Stadt Bergkamen begrüßt vom Grundsatz her alle
Maßnahmen, die geeignet sind, die Bevölkerung vor schädlichen
Umwelteinwirkungen – hier Verkehrslärm – zu schützen.
2. Die Stadt Bergkamen ist von der Stadt Kamen über deren
Interesse an der Errichtung eines Lärmschutzwalles im Bereich des
nordwestlichen Quadranten des Kamener Kreuz informiert worden. Danach besteht
für die in diesem Umfeld zum Kamener Kreuz gelegene Wohnbebauung nach dem
Ergebnis eines Lärmschutzgutachtens ein entsprechender Lärmschutzbedarf.
Da
der weitaus größte Teil des zu errichtenden Walls auf Kamener Seite liegt,
haben die beiden Städte Kamen und Bergkamen vereinbart, dass sowohl die
bauaufsichtliche Prüfung des Bauantrages zum Lärmschutzwall als auch die
Antragstellung zur wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Stadt Kamen erfolgt.
Die Stadt Bergkamen tritt hier nicht als Mitantragsteller auf, so dass keine
gemeinsame Beantragung, wie im Schreiben des Kreises Unna vom 21.08.2007
dargestellt, vorliegt.
3. Für die Errichtung des Lärmschutzwalles ist der Einbau
von Recyclingbaustoffen der LAGA-Kategorie Z 2 und
Hausmüllverbrennungsaschen vorgesehen.
Daher
werden seitens der Stadt Bergkamen aufgrund dieser Problemstoffe vorsorglich Bedenken
gegen deren Verwendung angemeldet.
Inwieweit diese, basierend auf der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung von Hausmüllverbrennungsaschen gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der technischen Regeln zum Einbau von Recyclingbaustoffen nach der LAGA-Mitteilung Nr. 20 in der Fassung vom 05.11.2004, zurückgestellt werden können, ist von der Unteren Boden- und Wasserschutzbehörde im Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Unna in eigener Verantwortung und Zuständigkeit zu prüfen.
Die
Stadt Bergkamen geht davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft, des
Boden-, Grundwasser- und Artenschutzes sowie sich aus der Verwendung des
o.g. Materials ergebende Altlastenbelange voll berücksichtigt werden.
4. Für die Beschickung des Walls ist mit erheblichen
Lkw-Verkehren zu rechnen, daher ist im Rahmen der Baugenehmigung
sicherzustellen, dass von diesen Verkehren keine unnötigen Staub- und
Schmutzbelästigungen für die Umgebung ausgehen. Darüber hinaus ist zu
gewährleisten, dass Schäden an den Erschließungsstraßen bzw. –wegen, die durch
den Lkw-Verkehr ggf. verursacht werden, auf Kosten des Bauherrn direkt nach
Abschluss der Baumaßnahme beseitigt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Technischer Beigeordneter |
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Stellv. Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Busch |
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