Betreff
Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hier: Osterfeuer
Vorlage
9/0950
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich der „Osterfeuer“ zur Kenntnis und beschließt, diese Einwohneranregung zur inhaltlichen Stellungnahme an den Ausschuss für Umweltfragen des Rates der Stadt Bergkamen zu verweisen.

 

Der Antragstellerin ist Zwischenmitteilung zu geben.

Sachdarstellung:

 

Frau Gisela Plugge, Wacholderweg 4, 59192 Bergkamen, beantragt, für die „Osterfeuer“ eine verbindliche Regelung zu treffen. Hierzu hat sie zwei Anträge in ihrer Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen formuliert.

 

Die Einwohneranregung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, diesen Antrag gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen zur inhaltlichen Stellungnahme an den Ausschuss für Umweltfragen des Rates der Stadt Bergkamen zu verweisen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer