Betreff
Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen 1 - 3 des Kreises Unna, eingeschränktes Beteiligungsverfahren gem. § 27 c Satz 2 Landschaftsgesetz hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen
Vorlage
9/0920
Aktenzeichen
61.07.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an und erhebt gegen den im eingeschränkten Beteiligungsverfahren vorgelegten Entwurf der Änderung des Landschaftsplans Nr. 2 keine Bedenken.

Er regt an, die außerhalb des Änderungsbereichs vorgebrachten Anregungen bei einer Über-arbeitung des gesamten Landschaftsplanes zu berücksichtigen.

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 19.03.2007 hat der Kreis Unna die aufgrund der Einwendungen im Rahmen der Offenlegung vorgenommenen Änderungen in den Festsetzungen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes vorgelegt und die Stadt gebeten, bis zum 04.05.2007 dazu Stellung zu nehmen. Die Stadt Bergkamen hatte mit Schreiben vom 16.12.2005 zahlreiche Anregungen vorgebracht, die im nachfolgenden Text kursiv gedruckt sind. Sie haben im Einzelnen zu folgenden Planänderungen geführt:

 

1.      Reduzierung der Betroffenheit der Landwirtschaft

Die von der Stadt Bergkamen unterstützten zahlreichen Einwendungen der Landwirtschaftskammer, des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes und zahlreicher Landwirte haben zu erheblichen Reduzierungen der geplanten Naturschutzgebietsfestsetzungen geführt. Als Folge davon haben sowohl die Landwirtschaftskammer als auch der Landwirtschaftsverband ihre bisher im Verfahren vorgebrachten Bedenken zurückgenommen. In Bergkamen sind insbesondere an drei Standorten die beabsichtigten Naturschutzgebietsfestsetzungen reduziert worden.

-          Im Bereich der Dorflage Heil soll die Naturschutzgebietsgrenze nunmehr auf der Terrassenkante der Lippe verlaufen. Dadurch erhalten die dort wirtschaftenden Höfe mehr Bewirtschaftungsspielraum im unmittelbaren Hofumfeld. Auch wurden die Extensivierungsgebote für zwei Grünlandstandorte im unmittelbaren Lippeeinzugsbereich nördlich der Dorflage Heil zurückgenommen (vgl. Anlage 1).

-          Unmittelbar westlich des Hofes Schuchtmann wurde die Naturschutzgebietsfestsetzung zurückgenommen und durch die Festsetzung LB 170 “Erhalt von Grünland” ersetzt. Die geänderte Festsetzung sichert die Existenz des Hofes (s. Anlage 2).

-          Für den mehr als 40 ha großen Ackerschlag westlich der Ökologiestation wurde auf die Festsetzung Naturschutzgebiet weitgehend verzichtet. Es bleibt auf dieser insbesondere als Tauschland für das Lippeauenprogramm vorgesehenen Fläche bei der Festsetzung Landschaftsschutzgebiet (s. Anlage 3).

2.      Zukünftige Entwicklung der Lippeaue für einen sanften landschaftsbezogenen Tourismus

sowie

3.      Erschließung des Lipperaumes durch ein angemessenes erlebnisorientiertes Wegenetz und durch 3 Aussichtspunkte

Zwischen dem Kreis Unna und den in den Änderungsbereichen der Landschaftspläne liegenden Städten wurde ein Wegenetz abgestimmt, das alle von der Stadt Bergkamen in der Stellungnahme vom 16.12.2005 angeregten Wegeverbindungen beinhaltet. Dieses Wegenetz soll in eine Beikarte zum Landschaftsplan aufgenommen werden. Der Kreis stellt fest, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes einer Realisierung dieses Wegenetzes nicht entgegenstehen (s. Anlage 4).
Bezüglich der geplanten Lippequerung zwischen Bergkamen und Werne wird der Textteil des Landschaftsplanes um folgenden Absatz ergänzt:
“Der Kreis Unna akzeptiert eine von den Städten Werne und Bergkamen geplante zusätzliche Lippequerung für Fußgänger und Fahrradfahrer zwischen der B 233-Brücke in Rünthe und der Brücke der Zwolle Allee in Wethmar, die im Abschnitt zwischen der Ökologiestation und dem Naturfreibad Heil eingerichtet werden soll. Die Festsetzungen des Landschaftsplanes stehen dieser geplanten Lippequerung nicht grundsätzlich entgegen. Eine geeignete Querungsstelle ist zwischen den beteiligten Städten der unteren Landschaftsbehörde und dem Lippeverband unter Beachtung des geplanten Lippeumbaus zu finden”.
Eine Aufnahme der Lippequerung in den Landschaftsplan oder in die Beikarte erfolgt jedoch nicht.
In Bezug auf den Kanutourismus im Lippeabschnitt Bergkamens soll die Naturverträglichkeit in einem einjährigen wissenschaftlich begleiteten Probebetrieb überprüft werden, der 2 x monatlich mit maximal 15 Booten pro Monat durchgeführt werden soll. Die Lippetouristik GmbH als potentieller zukünftiger Betreiber hat diesem Probebetrieb zugestimmt und bereits eine Anlegestelle im Bereich des Naturfreibades Heil erkundet.
Auch die in der Stellungnahme angeregten Aussichtsplattformen werden vom Kreis Unna befürwortet. Der Kreis Unna selbst hat den Bauantrag für eine erste Aussichtsplattform nordöstlich der Ökologiestation vorgelegt und wird diese Plattform in naher Zukunft realisieren.

4.      Anregungen und Bedenken zur Abgrenzung der Naturschutzgebiete N 13 Lippeaue von Werne bis Heil und N 14 Lippeaue von Stockum bis Werne

Den Anregungen ist durch eine deutliche Reduzierung der geplanten Naturschutzgebiete Rechnung getragen worden.

5.      Anregungen und Bedenken zur Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Nr. 18 (Fläche gegenüber der Marina Rünthe auf der Nordseite des Datteln-Hamm-Kanals)

Der Kreis Unna ist der Anregung der Stadt Bergkamen nicht gefolgt, weil diese Fläche außerhalb des Änderungsbereich der Landschaftspläne liegt. Er hat hierdurch die Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes Nr. 18 für den Fall in Aussicht gestellt, dass seitens des Kreises im Bebauungsplanverfahren keine Bedenken erhoben werden.

6.      Anregungen und Bedenken zum räumlichen Geltungsbereich (34er Abrundungssatzung im Bereich Königslandwehr)

Auch dieser Anregung ist der Kreis Unna nicht gefolgt, weil auch der Satzungsbereich außerhalb des Änderungsbereiches der Landschaftspläne liegt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Mit den vorgelegten Änderungen zum Landschaftsplanentwurf ist der Kreis Unna den Anregungen der Stadt Bergkamen in wesentlichen Punkten gefolgt.

Nicht erreicht werden konnte die Festsetzung des Wegenetzes im Landschaftsplan selbst, weil der Kreis Unna dadurch zum Baulastträger für diese Wegeverbindungen würde und sie auf eigene Kosten umsetzen müsste.

Mit der Aufnahme eines abgestimmten Wegenetzes in eine Beikarte zum Landschaftsplan und der Zusage, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes der Realisierung dieser Wege nicht entgegenstehen, ist jedoch das Hauptziel der Stadt Bergkamen erreicht. Die Wege bleiben trotz Naturschutzgebietsfestsetzungen weiterhin realisierbar. Sie stellen damit ebenso wie die grundsätzliche Zustimmung zur Lippequerung im Bereich zwischen der Ökologiestation und dem Naturfreibad Heil, der Zusage, Aussichtsplattformen in der Lippeaue an den von der Stadt Bergkamen angeregten Standorten zuzulassen und dem akzeptierten Probebetrieb für einen Kanutourismus auf der Lippe im Bergkamener Raum, einen Einstieg in einen sanften landschaftsbezogenen Tourismus dar.

Die Änderungsbedarfe, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Änderungsverfahren liegen sollen bei der demnächst anstehenden grundsätzlichen Überarbeitung des Landschaftsplanes Nr. 2 berücksichtigt werden.

Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten geänderten Entwurf des Landschaftsplanes nunmehr zuzustimmen.



 





 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Freimund