Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt, die in der der Vorlage als Anlage beigefügten
Planunterlage dargestellten Grundstücke der “Görlitzer Straße” zuzuordnen. Das
im Bereich der jetzigen Insterburger Straße” liegende Grundstück wird künftig
ebenfalls der “Görlitzer Straße” zugeordnet und die bisherige
Straßenbezeichnung wird aufgegeben.
Sachdarstellung:
In Bergkamen-Mitte, im
südöstlichen Bereich der “Görlitzer Straße”, zwischen der “Insterburger Straße”
und der “Heinrichstraße” wird zur Erschließung der dort auf den Grundstücken in
Bergkamen, Flur 2, Flurstücke 1408-1447, entstehenden Wohnbebauung eine private
Erschließungsanlage in Form einer untergeordneten Wegeparzelle (Flur 2,
Flurstück 1448) errichtet.
Da bereits die ersten
bauaufsichtlichen Genehmigungen für die dort entstehenden Doppelhäuser vorliegen,
ist es erforderlich, den Bauvorhaben Hausnummern-Bezeichnungen zuzuordnen.
Nach erfolgter Abstimmung mit
dem Ortsvorsteher für den Stadtteil Bergkamen-Mitte, Herrn Herdring, wird
vorgeschlagen, dieser untergeordneten Erschließungsanlage keine neue Straßenbezeichnung
zuzuordnen, sondern für diesen Bereich die Bezeichnung “Görlitzer Straße” zu
belassen.
Als Folgemaßnahme dieser
Benennung werden den Wohngebäuden “Görlitzer Straße 1-11” in Abstimmung mit dem
Ortsvorsteher und der maßgeblichen Wohnungseigentümerin neue Hausnummern
zugewiesen und das Grundstück “Insterburger Straße 1-3” ebenfalls der
“Görlitzer Straße zugeordnet, damit dieser gesamte Bereich eine einheitliche
Benennung hat.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Buhl |
Sachbearbeiter Ziepel |
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