Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Bergkamen so, wie sie der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes sind die Hebesätze jährlich durch die hebeberechtigte Kommune festzusetzen. Die Hebesätze werden deklaratorisch auch in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.
Die Verwaltung schlägt vor, es bei den bisherigen Festsetzungen des Jahres 2006 auch für das Haushaltsjahr 2007 zu belassen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiter Dickhausen |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |