Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht
zur Offenlegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen
vorgebrachten Anregungen gem. der Sachdarstellung zur Vorlage (Anlage 3) zu
entscheiden. Die Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses
über die vorgebrachten Anregungen gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB.
2.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung incl. Umweltbericht.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 09.09.1993 hat der Rat der Stadt Bergkamen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Weddinghofen entsprechend den landesplanerischen Vorgaben im Gebietsentwicklungsplan beschlossen. Ziel der Änderung war die Darstellung einer gewerblichen Baufläche auf der Dreiecksfläche zwischen Bundesautobahn A 2 Oberhausen-Hannover, B 61 Lünener Straße und Töddinghauser Straße/Stadtgrenze zu Kamen. Das Verfahren wurde damals bis zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung durchgeführt. Aufgrund einer aktuellen Anfrage aus der Logistikbranche wurde das Verfahren wieder aufgenommen und der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes aus Rechtssicherheitsgründen am 22.06.2006 vom Rat erneut gefasst. Ziel ist nach wie vor die Darstellung einer gewerblichen Baufläche auf der v. g. Dreiecksfläche. Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Verfügung vom 17.06.2006 bestätigt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form einer Bürgerversammlung am 03.05.2006 im –großen Sitzungssaal des Ratstraktes, Rathaus Bergkamen, statt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 07.04.2006 bis 12.05.2006 statt.
In seiner Sitzung am 22.06.2006 hat der Rat der Stadt Bergkamen den vorgelegten Planentwurf gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 10.07.2006 bis einschließlich 11.08.2006 statt. Von den Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privatpersonen wurden die in Anlage 3 aufgeführten Anregungen vorgebracht.
Die Verwaltung schlägt vor, über diese Anregungen im Sinne der in Anlage 3 aufgeführten Stellungnahme der Verwaltung zu entscheiden und die 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung incl. Umweltbericht in der vorgelegten Form zu beschließen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiter Freimund |
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