Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen so, wie sie der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1.
Öffentliche Einrichtung und Betrieb gewerblicher Art
§ 8 GO NRW eröffnet den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die
Möglichkeit, für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer
Einwohner die erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.
Die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten von Markt,
Kirmes und sonstigen Veranstaltungen gehört zur wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Betreuung der Einwohner.
Diese öffentliche Einrichtung dient überwiegend einzelnen Personen oder
Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 KAG kostendeckende
Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu erheben.
Nach § 4 KStG betreibt die Stadt durch das Abhalten von Markttagen einen
Betrieb gewerblicher Art, dessen Einnahmen nach § 2 Abs. 3 UStG der
Umsatzsteuer unterliegen. Dabei geht das Umsatzsteuergesetz davon aus, dass 25
% der Einnahmen umsatzsteuerpflichtig (ab 2007 19 %) und 75 % der Einnahmen als
Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sind.
Bei der Ermittlung des Vorsteuerabzuges ist darauf zu achten, ob sich die
entstandenen Kosten auf die Unterhaltung des Grundstücks oder auf die
Unterhaltung der vermieteten Betriebseinrichtungen beziehen. Aus den Kosten für
die Grundstücksunterhaltung ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, während bei
den Kosten für die Unterhaltung der Betriebseinrichtung der volle Vorsteuerabzug
vorzunehmen ist.
Nach § 6 Abs. 2 KAG sind die Kosten einer öffentlichen Einrichtung nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Die Umsatzsteuer gehört
nicht zu den Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinne, sofern sie als Vorsteuer
gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann.
Aus diesem Grunde wird die folgende Gebührenkalkulation für die
Marktstandsgelder als Nettokalkulation (Kosten abzüglich der darin enthaltenen
abzugsfähigen Vorsteuer) durchgeführt. Die auf diese Weise ermittelte Gebühr
wird um die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer erhöht.
2.
Auswirkungen des NKF nach Einführung bei der Stadt
Bergkamen
Durch die Einführung des NKF bei der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007
wird die Kalkulation der Marktstandsgebühren nicht beeinflusst. Es bleibt
weiterhin bei der Ermittlung des periodengerechten Ressourcenverbrauchs unter
Berücksichtigung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen.
Das Neue Kommunale Finanzmanagement stellt dagegen den periodengerechten
Ressourcenverbrauch unter Berücksichtigung von bilanziellen Abschreibungen und
tatsächlichen Zinsen dar.
3.
Gewinn- und Verlustvortrag nach KAG
Mit Wirkung zum 01.01.1999 ist der § 6 KAG NRW dahingehend geändert worden,
dass Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten drei Jahre nach
Beendigung des Kalkulationszeitraumes Gebühren mindernd, Verluste als Gebühren
erhöhend in die Kalkulation einzustellen sind.
In der Betriebsabrechnung 2005 wurde für das Abhalten von Marktveranstaltungen
ein vortragsfähiger Verlust von 12.153,00 € (Vorjahr 9.032,00 €) festgestellt,
der vollständig als Gebühren erhöhend in die Kalkulation 2007 vorgetragen wird.
4.
Kalkulation 2007
4.1
Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt ein Jahr.
4.2
Ergebnis
Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt
sich eine Nettogebühr von 2,2489 €.
Die Bruttogebühr inkl. 19 % MwSt. auf ein Viertel der Nettogebühr beträgt
2,3558 €. Als Gebühr sollte ein Betrag von 2,36 € je lfd. Meter festgesetzt
werden.
Die Bruttoeinnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,36 € auf
154.604,00 €; nach Abführung der MwSt. erreichen die Nettoeinnahmen eine Höhe
von 148.432,00 €.
Die Nettokosten einschl. Verlustvortrag werden mit 147.328,00 € erwartet. Der
Kostendeckungsgrad beträgt 100,75 %.
4.3 Ermittlung des Gebührenbedarfes
4.3.1 Allgemeines
Im Rahmen des NKF sind viele Ausgabehaushaltsstellen
zu so genannten Konten zusammengefasst worden.
Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des
NKF-Kontos übereinstimmt, so sind diese mit der Kontonummer und der
Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.
Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.
Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.
4.3.2 Personalkosten
Bruttokosten: 51.484,00 €
Nettokosten: 51.484,00 €
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des
reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird
städtisches Personal eingesetzt.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres
2007 der für den Bereich Märkte tätigen Mitarbeiter.
Im Einzelnen sind Mitarbeiter
- des Rechnungsprüfungsamtes zu
2 %
- des Bürgerbüros (Ordnungsangelegenheiten) zu 101 %
- des Amtes für Finanzen und Steuern zu 8 %
- des FDI zu 1
%
berücksichtigt.
Jeder Mitarbeiter wird hinsichtlich seines Arbeitseinsatzes (100 %, unabhängig
von Voll- oder Teilzeit) daraufhin überprüft, wie viele Anteile auf den
Tätigkeitsbereich Märkte entfallen. Diese Anteile werden dann ämterbezogen
addiert.
4.3.3 Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Flächen
Bruttokosten: 3.000,00 €
Nettokosten: 2.761,00 €
Bei diesem Kostenbetrag wird davon ausgegangen, dass sich 1.500,00 € auf die
Flächenunterhaltung und 1.500,00 € auf die Unterhaltung von
Betriebseinrichtungen beziehen. Lediglich aus den Kosten für die
Betriebseinrichtungen sind Vorsteuern geltend zu machen, so dass als
Nettokosten 2.761,00 € in die Kalkulation einfließen.
4.3.4 Bewirtschaftung
der Grundstücke
Bruttokosten: 5.077,00 €
Nettokosten: 4.363,00 €
Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:
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Grundbesitzabgaben |
netto |
68,00 € |
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Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den Marktgrundstücken anfallen. |
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- |
Reinigungsmittel |
netto |
84,00 € |
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- |
Reinigung |
netto |
3.361,00 € |
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An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Für die Reinigung dieser Toilettenanlagen sowie freitags in Oberaden wird mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet. |
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- |
Strom, Wasser |
netto |
850,00 € |
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Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstromes. Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation. |
4.3.5 Mieten
und Pachten
Bruttokosten: 1.500,00 €
Nettokosten: 1.261,00 €
Nach den Marktveranstaltungen am Donnerstag auf dem Marktplatz Mitte werden
Container bereitgestellt, um den anfallenden Abfall zu entsorgen.
4.3.6 Geschäftsausgaben
Bruttokosten: 2.500,00 €
Nettokosten: 2.500,00 €
Die Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes erhalten für die Nutzung
ihres privaten Pkw Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz für Wege zu
Marktveranstaltungen, die nicht in unmittelbarer Nähe des Rathauses stattfinden.
4.3.7 Erstattungen
für Aufwendungen
Bruttokosten: 16.246,00 €
Nettokosten: 14.251,00 €
Hierunter sind zusammengefasst:
- |
Erstattung von Deponiekosten an den EBB |
netto |
10.500,00 € |
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Es wird damit gerechnet, dass nach Marktveranstaltungen 50 t an Abfällen zu einem Entsorgungspreis von 210,00 €/t netto zu entsorgen sind. |
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- |
Anteilige Kosten für die Toilettenanlage |
netto |
1.251,00 € |
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Für die Toilettennutzung der Marktbesucher sowie der Marktbeschicker am Samstag öffnet das Café an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt. Der Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung. Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude auf dem Marktplatz beteiligt (Begegnungsstätte und Toilettenanlage für den Marktbereich). Für die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten Toiletten ist an die Verwaltung des Gebäudekomplexes ein Betrag zu zahlen. |
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- |
Reinigungsleistungen EBB |
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2.500,00 € |
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Nach den Marktveranstaltungen werden die Plätze maschinell gereinigt. Diese Leistung wird durch den Entsorgungsbetrieb Bergkamen erbracht. |
4.3.8 Interne
Leistungsbezüge
Brutto: 45.028,00 €
Netto: 45.028,00 €
Dieses Konto enthält Kosten für folgende Leistungen:
- |
Inanspruchnahme Baubetriebshofleistungen |
netto |
40.000,00 € |
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Für die Absperrung und Räumung der Marktplätze vor und nach den Marktveranstaltungen erhält der Baubetriebshof einen Pauschalpreis. Kosten für die Reinigung (Kehrmaschine) sind unter 4.3.7 erfasst. |
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- |
Verwaltungskostenbetrag |
netto |
5.028,00 € |
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Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit den Märkten entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2005. |
4.3.9 Kalkulatorische
Kosten
Brutto: 13.527,00 €
Netto: 13.527,00 €
Die Abschreibungen in Höhe von 7.593,00 € ermitteln sich anhand des
Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen wurde ein Zinssatz von
6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).
4.3.10 Verlustvortrag
2005 12.153,00 €
Der gesamte Verlust des Jahres 2005 wird als Gebühren erhöhend berücksichtigt.
5. Ermittlung
der Frontmeter
Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:
Markt Mitte |
1.080 m |
50 Veranstaltungen |
Markt Fußgängerzone |
165 m |
54 Veranstaltungen |
Markt Oberaden |
50 m |
52 Veranstaltungen |
Gesamtmeter pro Jahr |
65.510 m |
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6. Gebührenkalkulation
Nach Division der Gesamtkosten von 147.328,00 €
durch 65.510 mögliche Frontmeter ergibt sich eine Nettogebühr von 2,2489 € je
lfd. Frontmeter. Auf ¼ (0,56 €) sind 19 % MwSt. zu erheben (0,11 €). die
Gesamtgebühr je lfd. Meter beträgt somit 2,3558 €.
Die Gebühr sollte auf 2,36 € festgesetzt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiter Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |