Betreff
Einrichtung einer Baumkommission
Vorlage
9/0700
Aktenzeichen
36.08.05
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umweltfragen des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Einrichtung einer Baumkommission mit der Entscheidungskompetenz wie in der obigen Verwaltungsvorlage beschrieben.

 

Als Mitglieder der Kommission werden entsandt:

 

Vorsitzender “Ausschuss Bauen und Verkehr” Herr Wolfgang Kerner

Vorsitzender “Ausschuss für Umweltfragen Herr Marco Morten Pufke

die/der jeweilige Ortsvorstehrin/Ortsvorsteher

von der Verwaltung die Herren Frank Ulrich Golz und Michael Bartusch

NN (= Siedlungs- bzw. Quartiersprecher)

Sachdarstellung:

 

 

 

Die Wohnbebauung in der Stadt Bergkamen wird in einigen Bereichen geprägt durch Siedlungsstrukturen, die eine z. T. 60- bis 90-jährige Geschichte aufweisen. Zu diesen erhaltenswerten und sanierten Strukturen gehören u.a. auch die aus der Zeit des Bergbaus stammenden Zechensiedlungen mit ihren verschiedenen charakteristischen Wohn- und Nebengebäuden. Darüber hinaus finden sich in Bergkamen weitere Ein- und Mehrfamiliensiedlungen jüngeren Datums, die ebenso wie die o.g. Zechensiedlungen im Zuge der industriellen Stadtentwicklung entstanden sind und ein Stück Bergkamener Zeitgeschichte repräsentieren.  

Zu den vorhandenen Gebäuden verfügen viele dieser Siedlungen über öffentliche Grünflächen und einen oftmals aus der Zeit der Errichtung stammenden Baumbestand im öffentlichen Straßenbereich, der einen erheblichen und prägenden Anteil an der Charakteristik dieser Wohnquartiere ausmacht. Vielfach sind die im öffentlichen Bereich vorhandenen Gehölze zur Erhaltung des Siedlungsbildes durch entsprechende Festsetzungen innerhalb der Bebauungspläne und, soweit vorhanden, der Gestaltungssatzungen zu den Siedlungen unter Schutz gestellt.

 

Neben der ökologischen und der Stadtbild prägenden Bedeutung dieser Baumbestände kommt es durch das Alter, die Wuchsform und die mittlerweile erheblichen Kronen- und Wurzelausdehnungen einiger dieser Gehölze zu direkten Auswirkungen auf die in den betroffenen Siedlungen vorhandenen Gebäude- und Infrastrukturen. Dazu zählen mögliche Verschattungen von Aufenthaltsräumen, Einflüsse auf Ver- und Entsorgungsleitungen bis hin zu Beeinträchtigungen der Wege- und Straßenbeläge sowie der Gebäudesubstanz. Von Einzelgehölzen kann, auf Grund ihres Alters oder durch äußere, z.T. verbotswidrige, Einwirkungen (z.B. unerlaubte und unfachmännische Rückschnitte, mutwillige Beschädigungen) eine Gefährdung ausgehen, wenn die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet ist oder erhebliche Totholzanteile zum Ausbrechen großer Äste führen.   

Daher wir durch Mitarbeiter des Baubetriebshofes der städtische Baumbestand einer regelmäßigen Sicherheitskontrolle unterzogen. Dies betrifft in besonderem Maße Standorte von Gehölzen, bei denen auf Grund der baulichen Nähe und dem Alter der Gehölze ein erhöhtes Augenmerk auf Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist. 

Neben den unabdingbar erforderlichen Maßnahmen zur Schadensabwehr bestehen in manchen Siedlungsbereichen unterschiedliche Interessenschwerpunkte und Beweggründe für oder gegen den Erhalt des vorhandenen Baumbestandes.

 

 

 

Zwischen diesen Interessenlagen zu vermitteln und gemeinschaftlich tragbare Lösungen zu erarbeiten wird die Hauptaufgabe der Baumkommission sein.

 

Im Ergebnis soll die Baumkommission ermächtigt werden, abschließende Entscheidungen über den Erhalt bzw. die Fällung von Einzelgehölzen oder auch von Baumreihen zu treffen. Daher sollen sowohl die Ausschussvorsitzenden der hier zuständigen Fachausschüsse “Bauen und Verkehr” sowie “Ausschuss für Umweltfragen”, die Herren Wolfgang Kerner und Marco Morten Pufke, als auch die jeweilige Ortsvorsteherin bzw. der jeweilige Ortsvorsteher sowie die Baumsachverständigen der Verwaltung, die Herren Frank Ulrich Golz und Michael Bartusch, ständige Mitglieder der Baumkommission sein. Sollten Siedlungsquartiere mit eigenen Organen, wie z.B. Sprecher der Siedlungsgemeinschaft o.ä., ausgestattet sein, so soll diese mit einemMandat ausgestattete Person jeweils hinzugezogen werden.

 

Es ist vorgesehen, beide Fachausschüsse über die Erfahrungen und Ergebnisse der Arbeit der Baumkommission zu gegebener Zeit zu unterrichten.

 

Die im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle des öffentlichen Baumbestandes zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sowie der Stand- und Bruchsicherheit erforderlichen Maßnahmen an Einzelgehölzen oder Gehölzgruppen wie z.B. beim Straßenbegleitgrün, Parkanlagen, Waldrändern oder Rad- und Wanderwegen werden weiterhin durch die Verwaltung und den Baubetriebshof durchgeführt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch