Betreff
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII hier: Wichtelgruppe
Vorlage
9/0690
Aktenzeichen
pr-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, dem Verein "Wichtelgruppe e. V." die öffentliche Anerkennung nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.

 

Sachdarstellung:

 

1.      Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII wird durch den örtlichen Träger ausgesprochen. Die Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe erfüllt sein müssen, werden in § 75 KJHG/SGB VIII geregelt.

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

(1) Als Träger der freien Jugendhilfe kann anerkannt werden, wer

      a)  auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig ist,
      b) gemeinnützige Ziele verfolgt,
      c) aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er         einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu          leisten imstande ist und
      d)  die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den       Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens    drei Jahre tätig gewesen ist.

(3) Die Kirchen- und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf       Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind       anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe verfügt der Antragsteller über folgende Rechte:

-      Vorschlagsrecht für die Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes im       Jugendhilfeausschuss
-      Fördermittel der Stadt nur für anerkannte Träger
-      Wahrnehmung von Leistungen und Aufgaben nach SGB VIII
-      Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG/SGB VIII
-      Beteiligung gem. § 80 SGB VIII an der Jugendhilfeplanung
-      Anspruch auf Mitgliedschaft im Stadtjugendring Bergkamen

2.      Dem Jugendamt liegt der Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe der "Wichtelgruppe e. V.", vertreten durch Christian Boerner, Lothar-Erdmann-Straße 6, 59192 Bergkamen, vor.

Die Zielsetzungen des Vereins werden wie folgt beschrieben:

-     soziale Kontakte mit Gleichaltrigen werden gefördert,
-     die Fein- und Grobmotorik wird durch den Umgang mit verschiedenen Materialien       gefördert,
-      Förderung von Selbständigkeit,
-      Entfaltung durch Bewegung,
-     die Entwicklung durch den Gruppenverband und den Umgang mit verschiedenen       Materialien und Werkstoffen wird gefördert sowie die Eingliederung in den       Kindergarten erleichtert,
-     die Wichtelgruppe belebt das Gemeindeleben und hilft bei der Zusammenführung von       Familie, Gemeinde und Kirche.

Die Wichtelgruppe wird angeboten dienstags und donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Büscherstiftung. Zurzeit gehören dem Verein 30 Kinder im Alter bis sechs Jahren an.

3.      Nach pflichtgemäßem Ermessen schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, dem Verein "Wichtelgruppe e. V.", vertreten durch Christian Boerner, Lothar-Erdmann-Str. 6, 59192 Bergkamen, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf örtlicher Ebene nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Preising

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Kortendiek