Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02.5279 eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 157.923,42 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann nur teilweise in Höhe von 6.000,-- € bei den Buchungsstellen 12.54.03.5279 “Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen” und 14.56.01.5279 “Sonstige besondere Verwaltungsaufwendungen” bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage. Weitere Deckungsmöglichkeiten bestehen z. Z. nicht.