Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt sind.

 


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters weist darauf hin, dass es im Betreff der Vorlage nicht 14., sondern 15. Änderung zur Gebührensatzung heißen muss. Des Weiteren ist in der Sachdarstellung auf Seite 2 unter Punkt 2 die Jahreszahl 2009 durch 2010 zu ersetzen.

 

Für BergAUF-Fraktionsvorsitzenden Engelhardt kommt es durch die Anhebung der Verzinsung auf 6,5 % indirekt zu einem Überschuss im Bereich der Abfallbeseitigungsgebühren, da der die Aufwendungen übersteigende Betrag dem Haushalt der Stadt Bergkamen zufließt.

 

Bürgermeister Schäfer verneint dies deutlich und weist darauf hin, dass es sich hier lediglich um eine angemessene Eigenkapitalverzinsung handelt.