Beschluss:

1.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die fristgerecht zur Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 “Logistikpark A 2” vorgebrachten Stellungnahmen gem. der Anlagen 1, 2 und 3.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses nach § 3 Abs. 2 BauGB.

2.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 116 “Logistikpark A 2” nebst Begründung incl. Umweltbericht nach § 10 BauGB als Satzung.

Zum Bebauungsplan gehört die zusammenfassende Erklärung im Sinne von § 10 Abs. 4 BauGB (Anlage 6).

 


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verweist auf einen nicht fristgerecht eingegangenen Brief des Herrn Christoph Hoch zum Problem „Feinstaub“. In der Mail vom 04.12.2009 zweifelt Herr Hoch die Richtigkeit des vorliegenden Gutachtens an. Die Mail ist sowohl von dem Gutachter als auch vom Planungsamt geprüft worden. Die entsprechenden Grenzwerte sind eingehalten, sodass es bei der in der Vorlage angeführten Abwägung bleibt.