Sitzung: 10.12.2009 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 10/0125
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die fristgerecht
zur Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 “Logistikpark A 2” vorgebrachten
Stellungnahmen gem. der Anlagen 1, 2 und 3.
Die Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses nach § 3 Abs.
2 BauGB.
2.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr.
WD 116 “Logistikpark A 2” nebst Begründung incl. Umweltbericht nach § 10 BauGB
als Satzung.
Zum Bebauungsplan gehört die zusammenfassende Erklärung im Sinne von § 10 Abs.
4 BauGB (Anlage 6).
Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verweist auf einen nicht fristgerecht eingegangenen Brief des Herrn Christoph Hoch zum Problem „Feinstaub“. In der Mail vom 04.12.2009 zweifelt Herr Hoch die Richtigkeit des vorliegenden Gutachtens an. Die Mail ist sowohl von dem Gutachter als auch vom Planungsamt geprüft worden. Die entsprechenden Grenzwerte sind eingehalten, sodass es bei der in der Vorlage angeführten Abwägung bleibt.