Beschluss:
Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 15. Änderung zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) so, wie sie der
Erstschrift der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Betriebsleiter
EBB Dr.-Ing. Peters teilt mit, dass inzwischen die konkreten Ergebnisse der
Betriebsabrechnung für das Jahr 2007 vorliegen. Insoweit sind die unter 3.2 der
Sachdarstellung geschätzten Zahlen entsprechend zu ändern. Der Gewinnvortrag
für den Winterdienst beläuft sich konkret auf 38.306 €, der Verlustvortrag für
die Straßenreinigung auf 1.272 €. Diese Zahlen sind entsprechend Punkt 4.10
einzutragen. Der erste Satz muss nunmehr lauten: „Gemäß den Bestimmungen des §
6 KAG NRW müssen die Gewinne bzw. Defizite aus 2007 im Bereich der
Straßenreinigung (1.272 €) und im Bereich des Winterdienstes (38.306 €)
berücksichtigt werden.“
Die
Gebührenerhöhung ergibt sich laut Dr.-Ing. Peters aus der Tariferhöhung des TVöD
sowie dem Einsatz von Feuchtsalz.