Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt sind.

 


Der Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters weist darauf hin, dass es im Betreff der Vorlage nicht 14., sondern 15. Änderung zur Gebührensatzung heißen muss. Des Weiteren ist in der Sachdarstellung auf Seite 2 unter Punkt 2 die Jahreszahl 2009 durch 2010 zu ersetzen.