Beschluss:
I. Zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bergkamen am 30.08.2009 trat heute, am 02.09.2009, 15.30 Uhr, nach ordnungsgemäßer Einladung der Wahlausschuss zusammen.
Es waren erschienen:
1. Wahlleiter Horst Mecklenbrauck
2. Stadtverordneter Michael Jürgens
3. Stadtverordneter Günter Jung
4. Stadtverordneter Herbert Korte
5. Stadtverordneter Thomas Semmelmann
6. Stadtverordneter Volker Weirich
7. Stadtverordneter Thomas Heinzel
8. Stadtverordneter Marco Morten Pufke
9. Stadtverordneter Wolfgang Kerner
10. Sachkundiger Bürger Georg Bieder
Ferner waren zugezogen:
Fachdezernent Innere Verwaltung Manfred Turk
Stadtamtsrat Thomas Hartl als Schriftführer
Als Gast:
Stadtverordneter Uwe Radtke
Ort und Zeit der Sitzung sowie Tagesordnung waren nach § 75a i. Verb. mit § 6 Abs. 2 Satz 1 der Kommunalwahlordnung bekannt gemacht worden.
II.
Der Wahlausschuss nahm Einsicht in die Wahlniederschriften und
in die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse.
Der Wahlausschuss nahm keine rechnerischen Berichtigungen in den Feststellungen
der Wahlvorstände vor.
III. Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl nach der als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellung nach Stimmbezirken (gem. Anlage 25 KWahlO) ergab folgendes Gesamtergebnis:
Kennziffer
A Wahlberechtigte 38.991
B Wähler 18.987
C Ungültige Stimmen 389
D Gültige Stimmen 18.598
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name) Name der Partei oder Wählergruppe Stimmen
1. Schäfer, Roland SPD 12.143
2. Middendorf, Elke CDU/FDP 5.101
3. Grziwotz, Thomas Grüne/GAL 1.354
IV. Nach § 46 c Abs. 1 und 2 KWahlG ist gewählt, wer die meisten der gültigen Stimmen erhalten hat.
Der Wahlausschuss stellte fest,
dass der Bewerber Roland Schäfer (SPD)
(Wahlvorschlag Nr. 1) mit 12.143 Stimmen die meisten der abgegebenen
gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist.
Der Wahlleiter verkündete das Wahlergebnis. Die Verhandlung war öffentlich. Vorstehende Verhandlung wurde vorgelesen, vom Wahlleiter, den Beisitzerinnen und Beisitzern sowie dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: