Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 16.61.01.5272 (Kreisumlage) 502.445,80 € überplanmäßig bereitzustellen. Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW kann zurzeit nicht erfüllt werden. Im Haushaltsvollzug 2009 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.

 


Für die Fraktion BergAUF fragt Fraktionsvorsitzender Engelhardt nach den Ursachen für den heute notwendigen Beschluss. Sie liegen eindeutig in der Steigerung der Kosten für Sozialleistungen, indem der Bund seine Zusagen nicht eingehalten hat. Wie im vorherigen Tagesordnungspunkt sollen nunmehr die Kommunen dafür aufkommen. Seine Fraktion wird aus diesem Grunde nicht zustimmen.

 

Erster Beigeordneter und Kämmerer Mecklenbrauck antwortet, dass es rechtlich zu dem heutigen Beschluss keine Alternative gibt. Die politische Betrachtung ist eine andere. Natürlich sollte man sich gegen eine derartige Entwicklung aussprechen. Seine Unterstützung hierfür ist gegeben.