Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02-0110.7852 „Ausbau Kleiweg“ eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 40.000,00 €.
Die Deckung erfolgt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW aufgrund von Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 12.54.02-0104.7852 „Ausbau Heinrichstraße“.
Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.