Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr stimmt der vorgestellten Ausbauplanung und den Änderungen in der Ausbauplanung zu.


Städt. Baudirektor Styrie erläutert die im Auftrag des Erschließungsträgers erstellte Planung zum Endausbau der Erschließungsanlage “Unter den Telgen” im Bebauungsplan WD 103/I ausführlich auch anhand von Planunterlagen. Er erklärt hierbei, dass der Erschließungsträger aufgrund des abgeschlossenen Durchführungsvertrages nunmehr den Endausbau durchzuführen habe. Auch seien bereits ca. 86 % der Baugrundstücke an der Erschließungsanlage bebaut. Er geht anschließend auf die geplante Ausbauart, die in Pflasterbauweise sowie in den Kreuzungs- und Kurvenbereichen in Asphaltbauweise besteht, ein. Der Erschließungsträger werde verpflichtet, vor Durchführung des Endausbau evtl. noch nicht verlegte Versorgungsleitungen für die zurzeit noch nicht bebauten Grundstücke verlegen zu lassen, um spätere unnötige Straßenaufbrüche zu vermeiden.

 

Der Vorsitzende Kerner sowie Stadtverordneter Heinzel weisen seitens der CDU-Fraktion darauf hin, dass diese mit dem Zeitpunkt des Endausbaus nicht einverstanden seien. Sie fordern eine angemessene Sicherheitsleistung des Erschließungsträgers für Gewährleistungsmängel und regen ferner an, durch die Verwaltung zu prüfen, ob ein Eigentumsübergang erst nach Fertigstellung aller baulichen Anlagen möglich ist. Sie fordern ferner eine Überprüfung der Kostensituation der Anlieger aufgrund der privat geschlossenen Kaufverträge und der tatsächlich jetzt anfallenden Endausbaukosten.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters beantwortet anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder und geht ausführlich auf die Argumentation der CDU-Fraktion ein. Er weist hierbei auf eine im Durchführungsvertrag vereinbarte angemessene Bürgschaft als Sicherheitsleistung für die Gewährleistungsmängel hin. Die Überprüfung der privaten Grundstückskaufverträge wird von ihm aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da der öffentlich-rechtliche Durchführungsvertrag an keiner Stelle mit den privaten Rechtsverhältnissen zwischen Bauträger und Bauherrn verknüpft sei.

 

Nach dem Vortrag des Techn. Beigeordneten bekräftigt der Vorsitzende seine Auffassung, dass bei jetzigem Endausbau bei dem Stand der Baumaßnahme für die Stadt Bergkamen Risiken blieben, denen man hätte ausweichen können.

 

Stadtverordneter Grziwotz, Fraktion Grüne/GAL äußert sein Unverständnis über die Argumentation seitens der CDU-Fraktion.