Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Folgende gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW 2007, S. 380) von Techn. Beigeordneten Dr.-Ing. Peters und Stadtverordneter Middendorf am 01. August 2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:

 

“Die Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Höhe von 175.000,00 € für die Maßnahme Zentrumsplatz – Abriss Brücke und Platzgestaltung bei der Buchungsstelle 09.51.05/0099.7852 wird erteilt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Erlösen bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.6821.”