Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das zweite Teilstück der Straße “Am Schlagbaum” mit der katasteramtlichen Flurstücksbezeichnung Gemarkung Overberge, Flur 3, Flurstück Nr. 1842, dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Ziff. 2 StrWG NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW 1995, Seite 1028, 1996, Seite 81, 141, 216, 355), 2007, Seite 327), zuletzt geändert durch Artikel 128 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW, Seite 306) zu widmen.

 

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan dunkel unterlegt dargestellt.

 

Das zweite Teilstück der Straße “Am Schlagbaum” wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekannt zu machen.