Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltfragen des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


Städt. Baudirektor Styrie erläutert die Vorlage der Verwaltung und stellt zunächst die rechtlichen Vorgaben zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie und der darauf basierenden nationalen Gesetzesgrundlagen vor.

Entsprechend der Umsetzungs-Vorgaben erläutert er den zeitlichen Ablauf der Lärmkartierung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie den Lärmaktionsplänen zu den rechnerisch ermittelten Lärmkonflikten.

Anschließend stellt er die LANUV-Ergebnisse für Bergkamen im Bereich der betroffenen Straßen und Teilstrecken mit einem Verkehrsaufkommen über 6 Mio. Fahrzeugen/Jahr vor.

Die Umgebungslärmsituation dieser Hauptverkehrsstrecken sind im folgenden mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als möglichem Maßnahmenträger und dessen ermittelter Ergebnisse sowie möglicher Maßnahmen gemäß des entsprechenden Erlasses des Bundesverkehrsministerium abzustimmen. Daraus haben sich die Möglichkeiten des erforderlichen Lärmaktionsplanes zu ergeben.

Eine Lärmkartierung zur Hamm-Osterfelder-Bahnlinie durch das Eisenbahn-Bundesamt erfolgt auf Grund der mitgeteilten Unterschreitung der für die Stufe I der Kartierung erforderlichen 60.000 Züge pro Jahr erst in der zweiten Stufe der Kartierung.

 

Stadtverordnete Middendorf nimmt Bezug den vorgestellten Ergebnissen und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Lärmkartierung den Auslösewert entlang der BAB 1 für benachbarte Wohngebiete im Bereich Overberge nicht überschreitet und daher kein Lärmaktionsplan erforderlich ist, sich die Lärmsituation durch den aktuell geplanten Lärmschutzwall an der Nord-West-Seite des Kamener Kreuzes trotzdem verbessern wird.

 

Städt. Baudirektor Styrie ergänzt, dass es sich bei diesem Lärmschutzwall nicht um eine Maßnahme des Straßenbaulastträgers vergleichbar mit Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen handelt, sondern durch die WSH Hellweg GmbH errichtet werden soll.

 

Stadtverordneter Semmelmann weist auf die ernst zunehmenden gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm und die Bedeutung des subjektiven Lärmempfindens der betroffenen hin und spricht sich grundsätzlich für die Umsetzung ggfs. erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen aus. Allerdings betont er dabei die zur Zeit noch offene Klärung, wie die zur Umsetzung anfallenden Kosten getragen werden sollen und befürchtet eine Abwälzung der Kosten auf die Kommunen.