Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Stadt Bergkamen (Vergnügungssteuersatzung). Die Satzung ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.


Erster Beigeordneter Mecklenbrauck begründet die Verwaltungsvorlage mit entsprechender Rechtssprechung.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss vertritt einhellig die Meinung, dass die Regelungen in der Satzung viele Wünsche nach einer nachhaltigen Regelung im Sinne der Bekämpfung von Spielsucht offen lassen, insbesondere stößt die Regelung des § 10 Abs. 1 Punkt 3 auf völliges Unverständnis.

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck bestätigt noch einmal ausdrücklich den Unwillen der Verwaltung, sieht auch aufgrund der entsprechenden Rechtssprechung keine Handlungsmöglichkeit.