Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an und erhebt gegen den im eingeschränkten Beteiligungsverfahren vorgelegten Entwurf der Änderung des Landschaftsplans Nr. 2 keine Bedenken.

Er regt an, die außerhalb des Änderungsbereichs vorgebrachten Anregungen bei einer Über-arbeitung des gesamten Landschaftsplanes zu berücksichtigen.


Techn. Angestellter Freimund erläutert die Stellungnahme der Stadt Bergkamen zum Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen 1 bis 3 des Kreises Unna gem. § 27 c, Abs. 2 des Landschaftsgesetzes.

Der Rat der Stadt Bergkamen hatte in seiner Sitzung vom 15.12.2005 den vorgelegten Planentwurf einstimmig abgelehnt.

Herr Freimund zeigt anhand der Ablehnungsgründe des Rates die jeweiligen Änderungen im Änderungsverfahren des Kreises auf. Im Hinblick auf die Betroffenheit der Landwirtschaft wurden die geplanten Festsetzungen geändert. Der Entwicklung der Lippeaue für einen sanften, landschaftsbezogenen Tourismus wird durch einen einjährigen Probebetrieb (kommerzieller Kanutourismus) Rechnung getragen.

Die Erschließung der Lippeaue durch ein erlebnisorientiertes Wegenetz wird durch die Aufnahme des Wegenetzes in eine  - Beikarte -  zu den Landschaftsplänen realisiert.

Im Verlauf der Lippe zwischen der Ökologiestation und dem Naturfreibad Heil soll in Abstimmung der anliegenden Städte und mit Zustimmung des Kreises eine Lippequerung eingerichtet werden. Ein genauer Standort steht dafür noch nicht fest.

Im Bereich der Naturschutzgebiete werden die Abgrenzungen in der Festsetzung geändert.

Bei der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes L 18 unterstützt der Kreis die weitere Entwicklung der Marina-Rünthe. Die LSG-Festsetzung tritt automatisch zurück, sobald der entsprechende Bebauungsplan rechtskräftig wird. Hinsichtlich der Abrundungssatzung Königslandwehr nach § 34 BauGB erfolgt bei Bauvorhaben im Satzungsbereich keine Beteiligung des Kreises.

 

Stadtverordneter Semmelmann begrüßt den erzielten Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen des Naturschutzes und den begründeten Interessen der Landwirtschaft.

 

Stadtverordnete Middendorf stimmt, nach einem Hinweis auf die weitere Begleitung der Umsetzung der Landschaftsplanänderungen, für ihre Fraktion der vorgelegten Stellungnahme zu.