Herr Risse, stellv. Leiter des Kreissozialamtes und Leiter des Bereiches “Heimpflege”, referiert über die aktuelle und zukünftige Entwicklung für den Bereich der Hilfe zur Pflege und erläutert insbesondere demographische Gesichtspunkte.

 

Er stellt die ambulant betreuten Wohngemeinschaften als Alternative zur klassischen Heimunterbringung und die damit verbundenen Vorteile dar. Zielsetzung ist eine Verbesserung der Unterbringungs- und Pflegesituation der definierten Zielgruppe sowie eine Kostensenkung in diesem Bereich. Dies gilt besonders für den Personenkreis, der SGB XII-Leistungen bzw. Betreuungs- und Pflegeleistungen erhält.

 

Im Einzelfall wird durch die Beteiligten geprüft werden, ob die vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt sind, da eine strikte Trennung zur stationären Unterbringung nach dem Heimgesetz gegeben sein muss. Hieraus resultiert auch eine obligatorische Qualitätskontrolle.

 

Herr Risse stellt ein Modellprojekt mit drei Gruppen für eine Laufzeit von drei Jahren vor, bei der eine begleitende Evaluation erfolgen soll.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und bitten um eine weitere Berichterstattung im Laufe des Modellprojektes.