Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung billigt daher die grundlegenden Zielvorgaben für Bergkamen:

 

-          Bergkamen soll als Mittelzentrum seine eigene Kaufkraft weitestgehend selbst binden.

-          Die in der Kernstadt bestehenden zentralen Versorgungsbereiche Rathausviertel (Stadtmitte-West) und Fußgängerzone Präsidentenstraße (Stadtmitte-Ost) sollen gleichrangig erhalten und durch ergänzende Investitionen gestärkt werden.

-          Auf Basis der durchgeführten Situationsanalyse erfolgt eine Definition der in Bergkamen zentrenrelevanten Sortimente, deren Verkaufsflächen nur an Standorten innerhalb der beiden zentralen Versorgungsbereiche ausgebaut werden sollen.

-          Die Nahversorgung mit Sortimenten des täglichen Bedarfs soll dezentral durch marktfähige Standorte (Nahversorgungsschwerpunkte) sichergestellt werden.

-          Der im nordöstlichen Stadtgebiet liegende nicht integrierte Fachmarktstandort “Am Römerlager” soll planungsrechtlich im Bestand festgeschrieben werden.

-          Die bestehenden Fachmarktstandorte sind als Ergänzungsstandorte für nicht zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandel zu verstehen.

-          Sortimente, die weder nahversorgungs- noch zentrenrelevant sind, sollten auf die ebenfalls räumlich festgelegten Standortbereiche konzentriert werden.

Er billigt darüber hinaus das Zentrenkonzept für die Stadt Bergkamen mit den vorgeschlagenen Hauptzentren “Rathausviertel” und “Präsidentenstraße” sowie den Nahversorgungs-, Ergänzungs- und Solitärstandorten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Gutachten und in den Kapiteln 4.3, 4.4 und 4.5 festgelegten Empfehlungen zur Attraktivitätssteigerung der Stadtmitte, der planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sowie der Einordnung aktueller Planvorhaben bei der zukünftigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen.

 

 


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Vorlage der Verwaltung. Auf Anfrage der Stadtverordneten Frau Middendorf zur Interpretation des vierten Spiegelstriches des Beschlussvorschlages antwortet Herr Dr. Peters, dass hiermit fußläufig erreichbare Verkaufsflächen unterhalb der Verkaufsflächenbegrenzung durch den Einzelhandelserlass, also nicht großflächiger Einzelhandel,  gemeint seien.

 

Stadtverordneter Sparringa gibt für die Fraktion Grüne/GAL zu bedenken, dass sowohl die Erweiterung der Stadtmitte West als auch die geplante Bebauung nördlich des zentralen Omnibusbahnhofes nicht zu Lasten des Nordbergs gehen dürften.