Beschluss: Kenntnisnahme

 

 

 


Die Landschaftswächter des Kreises Unna, Herr Dreier und Herr Keller, stellen ihre Arbeit und die rechtlichen Grundlagen der Landschaftswacht vor und berichten über die ihnen begegnenden Verhaltensweisen der unterschiedlichen Nutzergruppen öffentlicher Freiflächen und Naherholungsgebiete. Dabei scheint aufzufallen, dass Problemfälle eher bei den Personen auftreten, die die freie Landschaft nur sporadisch als Freizeitraum nutzen und meist aus dem weiteren Umfeld denn aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Erholungsräume stammen.

Darüber hinaus wurde berichtet, dass die von den Landschaftswächtern festgestellten Verstöße und Ordnungswidrigkeiten von ihnen an die jeweilige Behörden, zumeist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Unna, gemeldet und von diesen im Rahmen ihrer Zuständigkeit bearbeitet und verfolgt werden. In diesem Zusammenhang baten beide Landschaftswächter darum, den Informationsfluss zwischen den Behörden und den jeweiligen Landschaftswächtern bei anstehenden genehmigten und erheblichen Eingriffen in die Landschaft und den Landschaftswächtern zu verbessern.